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   BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53   

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https://dejure.org/1953,333
BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53 (https://dejure.org/1953,333)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1953 - GSSt 2/53 (https://dejure.org/1953,333)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1953 - GSSt 2/53 (https://dejure.org/1953,333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von § 10 des Landesgesetzes von Rheinland-Pfalz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (UnrBesG) - Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens zu Ungunsten eines zu Strafe Verurteilten bzw. eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 323
  • NJW 1954, 609
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nach seiner ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 2, 124) Gesetze, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949 verkündet wurden, nicht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nach.
  • RG, 16.10.1880 - 2517/80

    Inwieweit hat der Grundsatz des ne bis in idem in dem deutschen Strafprozeß noch

    Auszug aus BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53
    Das Reichsgericht hat es seit jeher als einen zwar nicht ausdrücklich im Gesetz geregelten, trotzdem aber unzweifelhaft geltenden Satz des Strafverfahrensrechts angesehen, dass nicht ein neues Verfahren wegen einer Tat stattfinden dürfe, "über welche gegen denselben Angeklagten bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist" (RGSt 2, 347).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Die Aufnahme des Grundsatzes ne bis in idem in das Grundgesetz sollte der uferlosen Durchbrechung des Prinzips der Rechtskraft entgegenwirken, die in der nationalsozialistischen Zeit Platz gegriffen hatte (vgl. Entwurf eines Grundgesetzes des Verfassungskonvents der Ministerpräsidentenkonferenz der westlichen Besatzungszonen auf Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948 - Darstellender Teil, S. 56; Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ; BVerfGE 56, 22 ; BGHSt 5, 323 ).

    Auch wenn in den Beratungen des Parlamentarischen Rates ausdrücklich nur die sogenannte Urteilsergänzung erwähnt wurde (vgl. Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ), bestehen keine Anhaltspunkte dafür, das verfassungsrechtliche Verbot der Rechtskraftdurchbrechung auf diese Variante zu beschränken (vgl. BGHSt 5, 323 ).

    Die Reichsstrafprozessordnung von 1877 und insbesondere auch die Weimarer Reichsverfassung enthielten zwar noch keine ausdrückliche Verankerung des Grundsatzes ne bis in idem, setzten dessen Existenz aber als selbstverständlich voraus (vgl. BVerfGE 3, 248 ; BGHSt 5, 323 ).

    Deshalb ist in der strafrechtlichen Praxis der Grundsatz ne bis in idem stets auch auf Freisprüche bezogen worden (vgl. BGHSt 5, 323 ; 38, 37 ; BGH, NStZ-RR 2004, S. 238 ; NStZ-RR 2016, S. 47 ).

    Das in Art. 103 Abs. 3 GG gegenüber den Strafverfolgungsorganen statuierte Verbot mehrfacher Strafverfolgung wäre praktisch wirkungslos, wenn die einfachgesetzliche Ausgestaltung als Wiederaufnahmeverfahren eine erneute Strafverfolgung und gegebenenfalls Verurteilung ermöglichen könnte (vgl. BVerfGE 15, 303 ; BGHSt 5, 323 ; Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 44 ).

    Soll Art. 103 Abs. 3 GG als individuelles grundrechtsgleiches Recht vor einer erneuten Verurteilung gerade auch wegen der Belastungen schützen, die mit einer erneuten Strafverfolgung verbunden sind, muss es auch die gesetzlichen Regelungen erfassen, die dies strafprozessual ermöglichen (vgl. BGHSt 5, 323 ).

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Zu den Entscheidungen, die ein solches Prozesshindernis begründen, zählen v.a. Urteile verurteilender oder freisprechender Art (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.1961, 2 BvL 17/60 ­ BVerfGE 12, 62; BGH NJW 1954, 609; Radtke, aaO, Rd. 45).
  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Verfahrensrechtlich errichtet Art. 103 Abs. 3 GG ein Prozesshindernis (vgl. BGHSt 5, 323 ) und begründet zugleich auch die Verfassungswidrigkeit einer erneuten Einleitung eines Strafverfahrens (vgl. Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 103 Abs. 3 Rn. 25, 30; Nolte/Aust, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 103 Rn. 174, 216; Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 3 f., 40, 61 ; Pohlreich, in: Bonner Kommentar, Art. 103 Abs. 3 Rn. 42 ; Kunig/Saliger, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2021, Art. 103 Rn. 64).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Die Vorschrift nimmt auf den bei Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden Stand des Prozeßrechts und seine Auslegung durch die herrschende Rechtsprechung Bezug (BVerfGE 3, 248 (252); BGHSt 5, 323 (328)).

    Sie garantiert dem schon bestraften oder rechtskräftig freigesprochenen Täter Schutz gegen erneute Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat (RGSt 72, 99 (102); BGHSt 5, 323 (328)).

  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Bei dieser Sachlage war die Gefahr doppelter Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat, gegen die der in Art. 103 Abs. 3 GG normierte Grundsatz ne bis in idem schützen soll (vgl. BGHSt 5, 323, 329; BVerfGE 12, 66), ausgeschlossen.
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Dem Verbot der Doppelbestrafung entspringt nicht nur das Verfahrenshindernis der Rechtskraft, sondern auch das der Rechtshängigkeit (BGHSt 5, 323, 328 f [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53] ; 10, 358, 363) [BGH 10.07.1957 - 4 StR 5/57] .
  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

    Das ergibt sich freilich noch nicht daraus, daß das Urteil in einem beschränkten Wiederaufnahmeverfahren geändert worden ist; denn das Verbot, jemanden wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals zu bestrafen, würde praktisch wirkungslos, wenn die nochmalige Aburteilung nur als ein Wiederaufnahmeverfahren gestaltet zu werden brauchte, um nach dem Grundgesetz zulässig zu sein (BGHSt 5, 323 [329 f.]).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    103 Abs. 3 GG erfasst indes nicht nur eine erneute Bestrafung im engeren Sinne wegen derselben Tat, sondern jede erneute Verfolgung derselben Tat; bereits die erneute Einleitung eines Strafverfahrens ist ausgeschlossen (BVerfGE 12, 62 (66); BGHSt 5, 323 (328 ff.)).
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Der Große Senat für Strafsachen hat sich mit der Entwicklung des in Art. 103 Abs. 3 GG verankerten Grundsatzes ne bis in idem bereits in seiner Entscheidung BGHSt 5, 323, 328 f [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53] befaßt (vgl. auch BVerfG NJW 1954, 69 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvR 230/51]).

    Während BGH 1 StR 558/53 vom 2. September 1954 sich noch der Rechtsprechung des Reichsgerichts anschließt, stellt jedoch schon BGH NJW 1953, 393 Nr. 18 die Fälle der Verurteilung, des Freispruchs und der Einstellung (ohne näheres Eingehen auf die Problematik) in ihrer Rechtskraftwirkung einander gleich, und BGHSt 5, 323, 330 [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53] spricht aus:.

  • LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67

    (Dritter) Auschwitzprozess

    Die seit jeher bestehenden Ausnahmen, wozu § 7 StGB gehört, schränken diesen Grundsatz nach wie vor ein (vgl. BGHSt 5, 323 (328)f)).
  • BVerwG, 03.12.1968 - I WDB 19.68

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 373/60

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer verfahrensrechtlichen Tat -

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