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   BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63   

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https://dejure.org/1964,5593
BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63 (https://dejure.org/1964,5593)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1964 - V ZR 66/63 (https://dejure.org/1964,5593)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1964 - V ZR 66/63 (https://dejure.org/1964,5593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1965, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1961 - VI ZR 99/60
    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63
    Zutreffend hebt die Revision unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1961 (VI ZR 99/60, LM BGB § 826 (Gd) Nr. 17) hervor, daß eine Sittenwidrigkeit keine Ausschaltung aller in Betracht kommenden Bieter erfordert, sondern schon dann gegeben sein kann, wenn die Konkurrenz der Bieter nur geschmälert und insbesondere ein solcher Bieter ausgeschaltet werden soll, der bereit und in der Lage wäre, mehr zu bieten als die anderen.

    Ein solcher Fall liegt nicht vor, so daß es einer Stellungnahme zu der auch im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1961 (a.a.O.) unter Anführung des Schrifttums und der Rechtsprechung behandelten, jedoch offen gelassenen Frage, ob § 270 PrStGB in Geltung geblieben ist, im gegenwärtigen Rechtsstreit nicht bedarf.

  • RG, 23.10.1920 - V 168/20

    Klagebefugnis eines Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63
    An die Stelle der Verpflichtung eines jeden Gesellschafters, den gemeinsamen Zweck zu fördern, tritt die Verpflichtung, eine sachgemäße und gerechte Auseinandersetzung zu ermöglichen und zu gewährleisten (RGZ 100, 165; BGHZ 1, 324, 332) [BGH 04.04.1951 - II ZR 10/50].
  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 10/50

    Offene Handelsgesellschaft. Abwicklung

    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63
    An die Stelle der Verpflichtung eines jeden Gesellschafters, den gemeinsamen Zweck zu fördern, tritt die Verpflichtung, eine sachgemäße und gerechte Auseinandersetzung zu ermöglichen und zu gewährleisten (RGZ 100, 165; BGHZ 1, 324, 332) [BGH 04.04.1951 - II ZR 10/50].
  • BGH, 26.09.1963 - II ZR 138/61
    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1963 (II ZR 138/61, LM ZPO § 398 Nr. 2), auf das die Revision hinweist, betrifft einen anderen als den hier vorliegenden Fall.
  • RG, 07.12.1910 - I 240/09

    Rückversicherung. Selbstbehalt.

    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63
    Wenn Rechtsanwalt B. dem Beklagten die Zahl der Anzeigen verschwiegen und sich damit einer Pflichtverletzung schuldig gemacht haben sollte, könnte die Klägerin sich darauf berufen, daß dem Beklagten in der Person seines Vertreters (§ 166 BGB) die Zahl der Anzeigen bekannt gewesen sei (vgl. RGZ 74, 412, 414).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der

    Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 (Gi) Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203).
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 [Gi] Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203).
  • OLG Köln, 15.12.1995 - 20 U 109/95

    Verhaltenspflichten von Miteigentümern in der Teilungsversteigerung

    Zwar ist anerkannt, daß derjenige, der planmäßig die freie Konkurrenz unter den Bietern in der Zwangsversteigerung ausschaltet, um sich zum Schaden der übrigen Vermögensvorteile zu verschaffen, unter Umständen sittenwidrig handelt, weil er damit das Ziel der gesetzlichen Regelung der Zwangsversteigerung, eine möglichst die Interessen aller durch die Versteigerung betroffener sichernde wertentsprechende Verwertung zu erreichen, unterläuft (BGH NJW 1961, 1012; BGH WM 1965, 203; 1979, 162).
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