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   BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83   

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https://dejure.org/1983,9587
BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83 (https://dejure.org/1983,9587)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1983 - 2 StR 585/83 (https://dejure.org/1983,9587)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 2 StR 585/83 (https://dejure.org/1983,9587)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Hinweis "auf eine beachtliche kriminelle Intensität" - Ausspruch über die Einziehungsanordnung - Strafschärfende Berücksichtigung von "Umfang und Dauer der Handlungen des Angeklagten"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1955 - 5 StR 363/55
    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83
    Dadurch ist trotz des umfassend gehaltenen Antrags eine Beschränkung des Rechtsmittels auf diesen Verfahrensgegenstand eingetreten; die Verurteilung wegen Unterschlagung in zwei Fällen ist rechtskräftig (vgl. RGSt 62, 433; 66, 172; BGH NJW 1956, 757; Pikart in KK StPO § 344 Rdn. 5; Paulus in KMR StPO § 344 Rdn. 5).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83
    Eine Darlegung insoweit war geboten (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542).
  • RG, 17.01.1929 - II 1392/28

    Welche Wirkung hat die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf die

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83
    Dadurch ist trotz des umfassend gehaltenen Antrags eine Beschränkung des Rechtsmittels auf diesen Verfahrensgegenstand eingetreten; die Verurteilung wegen Unterschlagung in zwei Fällen ist rechtskräftig (vgl. RGSt 62, 433; 66, 172; BGH NJW 1956, 757; Pikart in KK StPO § 344 Rdn. 5; Paulus in KMR StPO § 344 Rdn. 5).
  • RG, 15.03.1932 - I 240/32

    1. Darf ein wegen Betrugs von Frankreich nach Württemberg Ausgelieferter auch

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83
    Dadurch ist trotz des umfassend gehaltenen Antrags eine Beschränkung des Rechtsmittels auf diesen Verfahrensgegenstand eingetreten; die Verurteilung wegen Unterschlagung in zwei Fällen ist rechtskräftig (vgl. RGSt 62, 433; 66, 172; BGH NJW 1956, 757; Pikart in KK StPO § 344 Rdn. 5; Paulus in KMR StPO § 344 Rdn. 5).
  • BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88

    Erwägungen zur Strafrahmenwahl und Strafbemessung hinsichtlich eines polizeilich

    Damit hat er, zur Zurücknahme von Rechtsmitteln ausdrücklich ermächtigt, die Revision auf das Strafmaß beschränkt (BGH NJW 1956, 756; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 2 StR 585/83 - und Beschluß vom 24. Januar 1956 - 1 StR 560/55; Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 344 Rdn. 5).
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