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   BGH, 09.12.1985 - II ZR 5/85   

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https://dejure.org/1985,1911
BGH, 09.12.1985 - II ZR 5/85 (https://dejure.org/1985,1911)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1985 - II ZR 5/85 (https://dejure.org/1985,1911)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1985 - II ZR 5/85 (https://dejure.org/1985,1911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eigentümer - Gewidmete Wasserstraße - Aufwendungsersatz - Bergung - Untergang eines Schiffes - Schiffsgläubigerrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BinnSchG § 102; BGB § 677; BGB § 683

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines Schiffsgläubigerrechts wegen Aufwendungen aus Anlaß des Untergangs des Schiffes

Papierfundstellen

  • BGHZ 96, 332
  • NJW 1987, 131
  • MDR 1986, 476
  • VersR 1986, 359
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67

    Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 09.12.1985 - II ZR 5/85
    Die Forderung des Eigentümers einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wasserstraße auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Suche und Bergung beim Untergang eines Schiffes über Bord gegangener Ladungsteile oder für Wahrschaumaßnahmen hinsichtlich dieses Schiffes begründet kein Schiffsgläubigerrecht an dem Fahrzeug (Abweichung von BGH VersR 69, 562 f.).

    Dabei kann unerörtert bleiben, ob der Beklagten aus der Suche und Bergung der Container sowie aus Wahrschaumaßnahmen für das untergegangene Fahrzeug gegen den Kläger (als Schiffseigner) ein Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 677, 683 BGB erwachsen ist, was die Revision mit Blick auf die Regelung des § 30 WaStrG und unter kritischer Würdigung der Senatsurteile vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 (VersR 1969, 562 f.) sowie vom 15. Dezember 1975 (BGHZ 65, 384 ff.) entschieden in Abrede stellt.

    Soweit er in dem Urteil vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 (VersR 1969, 562 f.) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht fest.

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus BGH, 09.12.1985 - II ZR 5/85
    Dabei kann unerörtert bleiben, ob der Beklagten aus der Suche und Bergung der Container sowie aus Wahrschaumaßnahmen für das untergegangene Fahrzeug gegen den Kläger (als Schiffseigner) ein Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 677, 683 BGB erwachsen ist, was die Revision mit Blick auf die Regelung des § 30 WaStrG und unter kritischer Würdigung der Senatsurteile vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 (VersR 1969, 562 f.) sowie vom 15. Dezember 1975 (BGHZ 65, 384 ff.) entschieden in Abrede stellt.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 3 U 275/12

    Widerspruchsklage gegen einen Teilungsplan bei nicht voll valutierenden

    Das Landgericht hätte aber nicht gemäß § 880 Satz 2 ZPO von einer Abänderung des Teilungsplans bei Anordnung der Anfertigung eines neuen Planes absehen dürfen, weil § 880 Satz 2 ZPO infolge der speziellen Regelung von § 124 Abs. 1 ZVG bei Zwangsversteigerung nicht zum Zuge kommt (vgl. Zöller-Stöber, 30. Aufl. 2014, Rn. 1 zu § 880 ZPO; BGH, Urt. v. 09.12.1985, II ZR 5/85, BGHZ 96, 332, zit. nach juris, Rn. 19).
  • OLG Köln, 06.11.2019 - 13 U 226/17

    Anspruch aus einer Bürgschaft

    Andere Beschränkungen als die nach § 78 Abs. 1 ZPO erzielen im Außenverhältnis grundsätzlich keine Wirkung (BGH, NJW 1987, 131; vgl. Zöller/Vollkommer § 83 Rn. 1), und zwar auch dann nicht, wenn sie in die Vollmachtsurkunde aufgenommen worden sind (BGH NJW 2001, 1156; VersR 2002, 1303).
  • OLG Hamburg, 04.07.2014 - 6 W 22/14

    Binnenschifffahrt: Beseitigung von Schifffahrtsgefahren durch die Bundesrepublik

    Er hat in der Entscheidung BGHZ 96, 332, lediglich ausgeführt (zitiert nach juris, Tz. 17), dass die Kritik hieran "unerörtert" bleiben kann.
  • LAG Hamm, 06.10.2010 - 14 Ta 477/09

    Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für Zahlungsklagen im

    Gemäß § 83 Abs. 1 ZPO unterbindet im Anwaltsprozess eine - mitzuteilende - Beschränkung der erteilten Vollmacht im Außenverhältnis gegenüber Gegner und Gericht nur die Möglichkeit des Prozessbevollmächtigten zum Vergleichsabschluss, Verzicht oder Anerkenntnis für die von ihm vertretene Partei (vgl. näher Musielak/Weth, ZPO, 7. Auflage, 2009, § 83 Rn. 2; Zöller/Vollkommer, aaO, § 83 ZPO Rdnr. 1), Insbesondere kann die Vollmacht nicht wirksam auf einzelne Anträge beschränkt werden (vgl. BGH, 9. Dezember 1985, II ZR 5/85, NJW 1987, 130 , Zöller/Vollkommer, aaO).
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