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   BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87   

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https://dejure.org/1987,106
BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,106)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1987 - 3 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,106)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - 3 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,106)
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5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH

§ 347 StPO, willkürliche und schwerwiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots (vgl. Art. 6 MRK), ausnahmsweise "gerichtlich angeordneter Abbruch des Verfahrens"

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue und wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an den Umfang einer Verfahrensverzögerung - Voraussetzungen für die Umsetzung des Beschleunigungsgebotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 137
  • NJW 1988, 2188
  • MDR 1988, 513
  • NStZ 1988, 283
  • StV 1988, 236
  • StV 1991, 88
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Die Untreue wäre nicht dadurch ausgeschlossen, daß es sich um rechtswidrig erlangte Gelder handelte, an denen sich die Angeklagten zu Lasten der S.-Bank AG bereichert hätten (vgl. BGHSt 8, 254, 258 f.).

    Die Untreue wäre nicht dadurch infrage gestellt, daß es sich um einen Gewinn handelte, der möglicherweise unter Verstoß gegen das für Devisengeschäfte mit einer DDR-Firma geltende Militärregierungsgesetz (MRG) 53 erzielt worden war (vgl. BGHSt 8, 254, 258 f.).

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Der Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine solche Wirkung nicht zu (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291; 1983, 135; StV 1983, 502).
  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Der Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine solche Wirkung nicht zu (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291; 1983, 135; StV 1983, 502).
  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 397/76

    Gefährliche Körperverletzung - Rechtfertigung durch Notwehr - Fehlende

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Zur Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1976 - 1 StR 397/76, Beschluß vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85); Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen sind ohne besondere Anhörung der Beteiligten allein aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht feststellbar.
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Als Verfahrenshindernis kommen nur Umstände in Betracht, die so schwer wiegen, daß von ihrem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 32, 345, 350; 33, 183, 186).
  • BGH, 22.05.1985 - 2 StR 261/85

    Strafklageverbrauch als Verurteilungshindernis - Dieselbe Tat als Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Zur Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1976 - 1 StR 397/76, Beschluß vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85); Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen sind ohne besondere Anhörung der Beteiligten allein aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht feststellbar.
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Als Verfahrenshindernis kommen nur Umstände in Betracht, die so schwer wiegen, daß von ihrem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 32, 345, 350; 33, 183, 186).
  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Ein solcher Ausgleich durch Strafmilderung kam hier aber aus folgenden Gründen nicht in Betracht: Bei der Bestimmung der angemessenen Dauer eines Strafverfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ist auf die gesamte Dauer des Verfahrens bis zum voraussichtlichen Verfahrensabschluß Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 1; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 8).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Der Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine solche Wirkung nicht zu (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291; 1983, 135; StV 1983, 502).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Ein Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts hat in dem Beschluß vom 24. November 1983 die Auffassung vertreten (NStZ 1984, 128; zustimmend z.B. Rogall SK StPO vor § 133 Rdn. 120; Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 210), daß es Fälle geben kann, in denen wegen des besonders schwerwiegenden Ausmaßes der Verfahrensverzögerung und der damit verbundenen Belastungen des Beschuldigten das Rechtsstaatsgebot ein anerkennenswertes Interesse an der Strafverfolgung entfallen läßt und eine Fortsetzung des Verfahrens rechtsstaatlich nicht mehr hinnehmbar ist.
  • BFH, 07.11.1973 - I R 92/72

    Angestellter - Strafbare Handlung - Objektive Steuerverkürzung - Dienstherr -

  • FG München, 29.08.1984 - IX 69/84
  • BGH, 28.09.1961 - II ZR 186/59
  • BGH, 02.09.1983 - 2 StR 413/83

    Berücksichtigung der Dauer des Verfahrens zwischen einem Urteil und einem

  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87

    Zustellung im Ausland

  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 211/85

    Herausgabe von von dritter Seite zugewandten Vorteilen durch den Steuerberater;

  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 131/81

    Nachvollziehbarkeit der Entstehung eines Vermögensnachteil bei der Straftat der

  • BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78

    Gefährdung des Vermögens einer Abschreibungsgesellschaft durch Unterlassen der

  • BGH, 01.03.1983 - 5 StR 784/82

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das

  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Zur Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1 m. w. N.).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Die grundsätzlich übliche Kompensation schließt nämlich nicht aus, in besonders krassen Fällen der Verfahrensverzögerung das Verfahren wegen eines dann eingetretenen Verfahrenshindernisses abzubrechen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 2) oder nach §§ 153 ff. StPO einzustellen.
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    In den jeweiligen Einzelfällen hat der Bundesgerichtshof ein Verfahrenshindernis bei den geltend gemachten Verstößen gegen das Rechtsstaatsgebot selbst nicht angenommen, so bei erheblicher Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 21, 81; 24, 239; 35, 137; 46, 159), bei Tatprovokation durch staatlich gelenkte Lockspitzel (vgl. BGHSt 32, 345; 33, 356; 45, 321 m.w.N.) sowie bei Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 1984, S. 419 f.).
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