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   BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87   

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https://dejure.org/1987,2477
BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87 (https://dejure.org/1987,2477)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1987 - 3 StR 489/87 (https://dejure.org/1987,2477)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - 3 StR 489/87 (https://dejure.org/1987,2477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr - Umfassende Wertung der sachlich-rechtlich einheitlichen Straftat - Untergraben der pflichtgemäßen Bereitschaft der Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 215
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87
    Zwar ist es für die rechtliche Bewertung einer Schrift sicherlich von Bedeutung, wo das Schwergewicht ihrer Aussage liegt (vgl. das Senatsurteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 452/76-S-, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 281 f.).

    Eine allgemeingültige Regel läßt sich insoweit um so weniger aufstellen, als es für die Frage eines tatbestandsmäßigen Einwirkens nicht allein auf den Inhalt einer als Tatmittel verwendeten Schrift ankommt, sondern auch Erkenntnismittel außerhalb der verteilten Schrift heranzuziehen sind (BGH bei Holtz MDR 1977, 281, 282; vgl. auch BGHSt 27, 353, 355).

  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 126/54
    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87
    Die Strafvorschrift setzt eine auf Zersetzung der Einsatzbereitschaft "im allgemeinen" gerichtete Absicht des Täters voraus (BGHSt 6, 64; BGH, Urteil vom 5. Mai 1954 - 6 StR 17/54, insoweit in MDR 1954, 628 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 452/76

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87
    Zwar ist es für die rechtliche Bewertung einer Schrift sicherlich von Bedeutung, wo das Schwergewicht ihrer Aussage liegt (vgl. das Senatsurteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 452/76-S-, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 281 f.).
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87
    Eine allgemeingültige Regel läßt sich insoweit um so weniger aufstellen, als es für die Frage eines tatbestandsmäßigen Einwirkens nicht allein auf den Inhalt einer als Tatmittel verwendeten Schrift ankommt, sondern auch Erkenntnismittel außerhalb der verteilten Schrift heranzuziehen sind (BGH bei Holtz MDR 1977, 281, 282; vgl. auch BGHSt 27, 353, 355).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87
    Bestrebungen gegen die äußere Sicherheit sind solche, deren Träger gerade auf eine Beeinträchtigung der Fähigkeit der Bundesrepublik Deutschland hinarbeiten, sich gegen Angriffe von außen zur Wehr zu setzen, die also auf eine Erschütterung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik hinzielen (vgl. BGHSt 28, 312, 316/317 zu dem früheren § 88 a StGB; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 92 Rdn. 13 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86

    Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef -

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87
    Das gilt auch dann, wenn das Ablegen dieses Gelöbnisses zur Dienstpflicht des Wehrpflichtigen gehört (hierzu Scherer, Soldatengesetz 5. Aufl. § 9 Rdn. 8, 9 mit Nachweisen; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. März 1987 - 2 WDB 11/86, abgedruckt in NJW 1987, 3213).
  • BGH, 05.05.1954 - 6 StR 17/54
    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87
    Die Strafvorschrift setzt eine auf Zersetzung der Einsatzbereitschaft "im allgemeinen" gerichtete Absicht des Täters voraus (BGHSt 6, 64; BGH, Urteil vom 5. Mai 1954 - 6 StR 17/54, insoweit in MDR 1954, 628 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.12.1977 - 1 BJs 91/77

    Tatbestandliche Voraussetzungen einer verfassungsfeindlichen Sabotage -

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87
    Die Bemühungen des Gesetzgebers um (gegenüber § 91 StGB i.d.F. des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957, BGBl. I, 597) schärfere Begrenzung der Strafvorschrift (vgl. hierzu auch Prot. V, 969, 1600; 983 bis 987, 1396; 1616 f.; 1730 bis 1732, 1906 bis 1909) sprechen für deren insgesamt einschränkende Auslegung (vgl. auch die Erwägungen des Senats zu § 88 StGB in BGHSt 27, 307, 312).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d.h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d. h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Eine Verlängerung der Frist des § 345 Abs. 1 StPO ist grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 22, 221, 222; BGH, Urteil vom 30. August 1990 - 3 StR 489/87 (S. 5) m.w.N.).
  • OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - Ausweisung;

    Im Falle der äußeren Sicherheit zielen solche Bestrebungen auf eine Erschütterung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik ab (vgl. zu allem BGH NStZ 1988, S. 215; BGH, Urt. v. 28.02.1979 - 3 StR 14/79 (S) - juris Rn. 16).
  • BGH, 21.12.1988 - 3 StR 419/88

    Einwirkung auf einrückende Rekruten vor Dienstantritt

    Für einen Ausschluß im Vorfeld der Zugehörigkeit zu dem geschützten Personenkreis liegender Beeinflussung spricht auch die Notwendigkeit, die Strafvorschrift, dem Gebot der Tatbestandsbestimmtheit entsprechend, möglichst scharf abzugrenzen (vgl. hierzu in etwas anderem Zusammenhang der Auslegung derselben Strafvorschrift das Senatsurteil vom 9. Dezember 1987 - 3 StR 489/87, bei H.W. Schmidt MDR 1988, 353, BGHR StGB § 89 Untergrabungsabsicht 1).
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