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   BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99   

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BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99 (https://dejure.org/1999,992)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1999 - III ZR 73/99 (https://dejure.org/1999,992)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - III ZR 73/99 (https://dejure.org/1999,992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baulandsachen, Berufung für - in Nordrhein-Westfalen

  • Judicialis

    ZPO § 518 Abs. 1; ; BauGB § 221 Abs. 1; ; BauGB § 229 Abs. 2; ; NRWBaulandZusVO vom 21. Oktober 1994

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 518 Abs. 1; BauGB § 221 Abs. 1; BauGB § 229 Abs. 2; BaulandZusVO NW § 2
    Berufung in Baulandsachen im Bundesland Nordrhein-Westfalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in Nordrhein-Westfalen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1574
  • MDR 2000, 326
  • VersR 2001, 392
  • WM 2000, 592
  • DVBl 2000, 576 (Ls.)
  • BauR 2000, 539
  • ZfBR 2000, 283
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    Aus § 518 Abs. 1 ZPO muß entnommen werden, daß nur bei Einreichung der Berufungsschrift bei dem hierfür zuständigen Gericht eine wirksame Berufungseinlegung vorliegt, der Eingang der Berufungsschrift bei einem anderen Gericht die Frist also grundsätzlich nicht wahren kann (BGH, Urteil vom 3. November 1993 - XII ZR 135/92 - NJW 1994, 589, 590; vgl. auch BGHZ 71, 367, 374; Baumbach/Albers ZPO 58. Aufl. § 518 Rn. 5; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 518 Rn. 1; Musielak/Ball ZPO § 518 Rn. 16).

    b) Soweit der Bundesgerichtshof in BGHZ 71, 367 für das Kartellverfahren besondere Grundsätze aufgestellt hat, hat das Berufungsgericht es mit Recht abgelehnt, diese auf das vorliegende Berufungsverfahren in Baulandsachen zu übertragen.

    Die Überlegungen aus BGHZ 71, 367 können also auf das vorliegende Verfahren nicht übertragen werden (vgl. auch - zur Zulässigkeit der Berufung in Binnenschiffahrtssachen - BGH, Urteil vom 11. Dezember 1978 - II ZR 100/78 - MDR 1979, 475 f).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    Auch im Blick auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 f; BVerfG NJW 1995, 3173) mit dem Erfordernis, daß der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in einer Weise erschwert werden darf, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfGE 69, 361, 385; 88, 118, 123 ff; 93, 99, 108), ergibt sich für die vorliegende Beurteilung nichts Gegenteiliges.

    Die Folge, daß die Berufung der Beteiligten zu 1 nicht fristgerecht eingelegt worden und deshalb unzulässig ist, läßt sich im Streitfall auch nicht im Hinblick auf eine etwa das Gericht, bei dem die Rechtsmittelschrift eingereicht wurde, treffende Pflicht zur Abgabe an das zuständige Gericht (vgl. BVerfGE 93, 99) vermeiden.

  • OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist in

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    Es gibt deshalb im allgemeinen keine Aufspaltung der Rechtsmittelzuständigkeit für die Einlegung einerseits und für die Entscheidung über dasselbe Rechtsmittel andererseits (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 - NJW 1979, 43 45; OLG Köln NJW-RR 1997, 1351).

    c) Der Umstand, daß in Nordrhein-Westfalen der Instanzenzug in Baulandsachen durch eine Spezialvorschrift abweichend von den Vorschriften des Gerichtsverfassungsrechts geregelt ist, dadurch erst ab 1. Januar 1995 für anschließend anhängige Baulandsachen die Zuständigkeit für die Berufung beim Oberlandesgericht Hamm konzentriert worden ist und unmittelbar nach deren Inkrafttreten die Kenntnis dieser Spezialvorschrift bei Parteien und Rechtsanwälten möglicherweise nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden konnte (vgl. OLG Köln NJW-RR 1997, 1351), führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    a) Zwar ist anerkannt, daß, soweit es um die Wahrung materiellrechtlicher Ausschlußfristen durch Klageerhebung geht, die Frist gewahrt wird, falls die Klage vor Fristablauf bei einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und auf Antrag des Klägers an das zuständige Gericht verwiesen worden ist (Senatsurteil BGHZ 97, 155, 160 f m.w.N.); vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. September 1998 - V ZB 14/98 - NJW 1998, 3648).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    Es gibt deshalb im allgemeinen keine Aufspaltung der Rechtsmittelzuständigkeit für die Einlegung einerseits und für die Entscheidung über dasselbe Rechtsmittel andererseits (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 - NJW 1979, 43 45; OLG Köln NJW-RR 1997, 1351).
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    a) Zwar ist anerkannt, daß, soweit es um die Wahrung materiellrechtlicher Ausschlußfristen durch Klageerhebung geht, die Frist gewahrt wird, falls die Klage vor Fristablauf bei einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und auf Antrag des Klägers an das zuständige Gericht verwiesen worden ist (Senatsurteil BGHZ 97, 155, 160 f m.w.N.); vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. September 1998 - V ZB 14/98 - NJW 1998, 3648).
  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 100/78

    Zuständigkeit des Schifffahrtsobergerichts bei Berufung oder Beschwerde

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    Die Überlegungen aus BGHZ 71, 367 können also auf das vorliegende Verfahren nicht übertragen werden (vgl. auch - zur Zulässigkeit der Berufung in Binnenschiffahrtssachen - BGH, Urteil vom 11. Dezember 1978 - II ZR 100/78 - MDR 1979, 475 f).
  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 135/92

    Frist für Nichtigkeitsklagen gegen Urteile über die Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    Aus § 518 Abs. 1 ZPO muß entnommen werden, daß nur bei Einreichung der Berufungsschrift bei dem hierfür zuständigen Gericht eine wirksame Berufungseinlegung vorliegt, der Eingang der Berufungsschrift bei einem anderen Gericht die Frist also grundsätzlich nicht wahren kann (BGH, Urteil vom 3. November 1993 - XII ZR 135/92 - NJW 1994, 589, 590; vgl. auch BGHZ 71, 367, 374; Baumbach/Albers ZPO 58. Aufl. § 518 Rn. 5; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 518 Rn. 1; Musielak/Ball ZPO § 518 Rn. 16).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    Auch im Blick auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 f; BVerfG NJW 1995, 3173) mit dem Erfordernis, daß der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in einer Weise erschwert werden darf, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfGE 69, 361, 385; 88, 118, 123 ff; 93, 99, 108), ergibt sich für die vorliegende Beurteilung nichts Gegenteiliges.
  • OLG Hamm, 21.08.1995 - 16 U (Baul) 12/95

    Anwaltszwang in Baulandsachen

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
    Die Einlegung der Berufung in Baulandsachen unterliegt dem Anwaltszwang (OLG Hamm NJW 1996, 601).
  • BGH, 22.03.2016 - I ZB 44/15

    Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem

    Wenn dagegen die gesetzliche Regelung zur Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren eindeutig ist, kann die Berufung fristwahrend nur bei dem nach der Zuständigkeitskonzentration zuständigen Gericht eingereicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99, NJW 2000, 1574, 1576 zu der nordrhein-westfälischen Regelung, mit der die Berufungszuständigkeit in Baulandsachen beim Oberlandesgericht Hamm konzentriert worden ist; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 519 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    Die Berufung gegen im ersten Rechtszug erlassene Endurteile ist gemäß § 519 Abs. 1 ZPO "bei dem Berufungsgericht", das heißt bei dem für die Entscheidung über das Rechtsmittel zuständigen Gericht (vgl. BGH, Urteil v. 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99 , NJW 2000, 1574 [1575] [unter 3.a)] m.w.N.; Beschluss v. 28. September 2017 - V ZB 109/16 , NJW 2018, 164 Rz. 7; vgl. auch Rimmelspacher , Münchener Kommentar zur ZPO [MüKoZPO], 5. Aufl. [2016], § 519 Rz. 21; Wulf in Beck´scher Online-Kommentar zur ZPO [BeckOKZPO], Stand 15.09.2017, § 519 Rz. 16), einzulegen, und zwar binnen der Monatsfrist des § 517 ZPO.

    Da die Berufung - wie vorstehend unter A. ausgeführt - nicht bei dem gemäß § 519 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung über das Rechtsmittel zuständigen Gericht eingelegt worden ist, wäre bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze davon auszugehen, dass die Klägerin die Einhaltung der Berufungsfrist des § 517 ZPO versäumt hat und ihr Rechtsmittel im Hinblick auf § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. hierzu nochmals BGH, Urteil v. 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99 , NJW 2000, 1574 [1575] [unter 3.a)] m.w.N.; Beschluss v. 28. September 2017 - V ZB 109/16 , NJW 2018, 164 Rz. 7).

  • OLG Braunschweig, 23.06.2017 - 9 U 8/17

    Gerichtliche Zuständigkeiten für Ansprüche aufgrund von Pflichtverstößen gegen

    Eine Verweisung auch an das zuständige Berufungsgericht kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09 -, NJW 2010, S. 1818 [1819 Rn. 9] m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99 -, NJW 2000, S. 1574 [1575 Ziff. 3 lit. b]).

    Die vom Bundesgerichtshof in Kartellsachen zugelassene Ausnahme beruht darauf, dass wegen der Besonderheiten, die sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und den kartellrechtlichen Verfahrensvorschriften ergeben, im Einzelfall vielfach zweifelhaft ist, ob das Landgericht als das für Kartellsachen zuständige Gericht als Kartellkammer entschieden hat, wovon die Zuständigkeit des Kartellsenats abhängt (BGH, a.a.O; Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99 -, NJW 2000, S. 1574 [1575 Ziff. 3 lit. b]).

    Entscheidende Zweifel über das einzuhaltende Verfahren bei der Berufung gegen Urteile der Kammern für Baulandsachen ergeben sich aus dieser Regelungssystematik nicht; die Zuständigkeit ist - auch bei Existenz einer Verordnung im Sinne des § 229 Abs. 2 BauGB - eindeutig geregelt (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99 -, NJW 2000, S. 1574 [1575 f Ziff. 3 lit. b] zur Situation in Nordrhein-Westfalen).

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Eine spätere Weiterleitung (oder eine Verweisung analog § 17 a Abs. 2 GVG, für die sich MünchKomm/Wolf, aaO GVG § 119 Nr. 7 ausspricht,) hätte dem Kläger nicht mehr geholfen, weil durch den rechtzeitigen Eingang der Berufungsschrift bei einem unzuständigen Gericht auch bei Weiterverweisung an das zuständige Gericht die inzwischen abgelaufene Berufungsfrist nicht gewahrt wird (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99 - NJW 2000, 1574 unter 3 a).

    Die insoweit für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) können nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, weil die Bestimmung der Zuständigkeit für das Berufungsverfahren nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG nicht mit vergleichbaren Unsicherheiten wie das Kartellverfahren belastet ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 aaO unter 3 b).

  • AG Berlin-Lichtenberg, 16.03.2004 - 6 C 239/03

    Rechte des Mieters bei Lärm- und sonstige Belästigungen durch im Haus befindliche

    Wenn aber eine ehemals ruhige Straße durch Nutzungsänderung eine Hauptverkehrsstraße wird, haben sich die dem Vertrag zu Grund liegenden und sein Inhalt mitdefinierenden Umstände so maßgeblich geändert, dass ein Mangel angenommen wird (vgl. AG Erfurt WM 2000, 592).
  • LG Mannheim, 05.11.2008 - 2 S 3/08

    Urheberrechtsstreitigkeit: Anforderungen an eine fristwahrende Berufungseinlegung

    So ist etwa höchstrichterlich bereits entschieden, dass im Falle einer besonderen Konzentrationszuständigkeit für die gegen Urteile der Kammern für Baulandsachen gerichteten Berufungen nur die Einlegung der Berufung beim funktionell zuständigen Gericht fristwahrend wirkt (BGH NJW 2000, 1574; a.A. OLG Köln 1997, 1351).

    Es ist dem Rechtsanwalt aber zumutbar, sich über ohne weiteres zugängliche landesrechtliche Sonderregelungen für gerichtliche Zuständigkeiten zu informieren (BGH NJW 2000, 1574, 1576 - Berufung in Baulandsachen).

    Die Unkenntnis ohne weiteres zugänglicher landesrechtlicher Sondervorschriften über die Zuständigkeit entschuldigt den Anwalt nicht (BGH NJW 2000, 1574, 1576).

  • BGH, 06.06.2023 - VI ZB 75/22

    Umfassung von Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen im Internet

    Vielmehr ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99, VersR 2001, 392, juris Rn. 10; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, WuM 2010, 107 Rn. 9 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine fristwahrende Berufungseinlegung bei dem funktionell unzuständigen Berufungsgericht und die Möglichkeit einer Verweisung entsprechend § 281 ZPO jedoch ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn die Zuständigkeitsfrage für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, WuM 2016, 122 Rn. 12; vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, WuM 2010, 107 Rn. 10 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99, VersR 2001, 392, juris Rn. 11 ff.; Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15, MDR 2016, 1042 Rn. 18).

  • BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17

    Möglichkeit der fristwahrenden Einlegung einer Berufung bei dem nach § 119 GVG

    Wenn dagegen die gesetzliche Regelung zur Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren eindeutig ist, kann die Berufung fristwahrend nur bei dem nach der Zuständigkeitskonzentration zuständigen Gericht eingereicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99, NJW 2000, 1574, 1576 zu der nordrhein-westfälischen Regelung, mit der die Berufungszuständigkeit in Baulandsachen beim Oberlandesgericht Hamm konzentriert worden ist, wobei dort in erster Instanz eine Kammer für Baulandsachen des örtlich zuständigen Landgerichts entschieden hatte).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - U (Kart) 1/18

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Anwendung von Marktmissbrauchsvorschriften

    Da die Berufung - wie vorstehend unter A. ausgeführt - nicht bei dem gemäß § 519 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung über das Rechtsmittel zuständigen Gericht eingelegt worden ist und die Beklagte die Einhaltung der Berufungsfrist des § 517 ZPO versäumt hat, ist das Rechtsmittel im Hinblick auf § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil v. 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99 , NJW 2000, 1574 [1575] [unter 3.a)] m.w.N.; Beschluss v. 28. September 2017 - V ZB 109/16 , NJW 2018, 164 Rz. 7; Senat, Beschluss v. 24. Januar 2018 - VI-U (Kart) 10/17 , NZKart 2018, 145, Rz. 43 bei juris - Berufungseinlegung beim Kartell-Oberlandesgericht ; vgl. auch Rimmelspacher , Münchener Kommentar zur ZPO [MüKoZPO], 5. Aufl. [2016], § 519 Rz. 21; Wulf in Beck´scher Online-Kommentar zur ZPO [BeckOKZPO], Stand 01.03.2018, § 519 Rz. 16).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08

    Maßgeblichkeit einer unbeanstandeten ausländischen Anschrift für die Bestimmung

    Durch die Einlegung der Berufung (§§ 517, 519 ZPO) bei dem unzuständigen Berufungsgericht konnte die Berufungsfrist nicht gewahrt werden (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99, NJW 2000, 1574 f; Beschl. v. 28. März 2006, aaO Rn. 9).
  • OLG München, 10.03.2005 - U (K) 1672/04

    Wettbewerbsrecht - Bahnverkehrsgarantie in einem Erbbaurechtsvertrag;

  • OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03

    Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts: Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung einer falsch adressierten

  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 W 48/03

    Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumnis der Berufungs- und

  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03

    Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung

  • BGH, 04.04.2000 - VI ZR 309/99

    Anwaltsverschulden bei Revision gegen Urteile bayrischer Zivilgerichte

  • OLG Köln, 05.09.2022 - 15 U 162/22

    Sachliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte wegen Äußerungen in sozialen

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 177/09

    Fristwahrung im Fall der fristgerechteten Einrechung einer Berufungsschrift beim

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 189/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04

    Vertrauen auf die Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 175/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 192/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 176/09

    Begründetheit ; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 202/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 216/09
  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 215/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 196/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 204/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 209/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 208/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 207/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 205/09

    Begründetheit ; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 198/09

    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht;

  • OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung der Berufungsschrift bei

  • AG Berlin-Spandau, 22.11.2002 - 3b C 114/01

    Mietminderung bei Zunahme des Straßenverkehrs und Inbetriebnahme eines

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