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   BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99   

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BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99 (https://dejure.org/1999,909)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1999 - IX ZR 318/99 (https://dejure.org/1999,909)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - IX ZR 318/99 (https://dejure.org/1999,909)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Konto des Schuldners - Eröffnung der Gesamtvollstreckung - Eingang von Zahlungen - Auskehr an Verwalter - Rechtsgrundloses Abführen - Sequester - Bereicherungsanspruch - Masseforderungen

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Einschränkung des Aufrechnungsverbots im Gesamtvollstreckungseröffnungsverfahren

  • Judicialis

    GesO § 2 Abs. 4; ; GesO § 7 Abs. 5; ; GesO § 12 Abs. 1; ; GesO § 13 Abs. 1; ; BGB § 394; ; BGB § 398

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung von Zahlungseingängen nach Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GesO § 2 Abs. 4, § 7 Abs. 5, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1; BGB §§ 394, 398
    Gesamtvollstreckungsfeste Aufrechnungslage gegenüber nach Eröffnungsantrag eingegangenen Zahlungen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 712
  • ZIP 2000, 244
  • MDR 2000, 351
  • NZI 2000, 123
  • NZI 2001, 44
  • NZI Beilage 2001, 44
  • WM 2000, 262
  • DB 2000, 513
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.1989 - IX ZR 222/88

    Rechte der Schuldner des späteren Gemeinschuldners an vor Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    Mit der Zahlung erbrachten sie daher eine Leistung an die Sicherungsgeberin, die deren Forderung zum Erlöschen brachte (§ 362 Abs. 1 BGB) und zugleich gegenüber der Beklagten als Sicherungszessionarin gemäß § 407 Abs. 1 BGB schuldbefreiende Wirkung hatte (vgl. BGHZ 53, 139, 141 f; 138, 291, 304; BGH, Urt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785, 786).

    Die danach maßgeblichen Voraussetzungen des § 46 Satz 2 KO sind nicht erfüllt; denn die Gegenleistung ist schon vor Verfahrenseröffnung zur Masse gelangt (vgl. BGHZ 138, 291, 304; Senatsurt. v. 11. Mai 1989, aaO).

  • BGH, 05.03.1998 - IX ZR 265/97

    Voraussetzungen der Ersatzaussonderung im Gesamtvollstreckungsverfahren; Haftung

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    Daß zu diesem Zeitpunkt bereits Sequestration angeordnet war, macht keinen rechtserheblichen Unterschied; auch dies ist in der Gesamtvollstreckung nicht anders als nach der Konkursordnung zu beurteilen (Senatsurt. v. 5. März 1998 - IX ZR 265/97, WM 1998, 838, 840).

    bb) Ein gegen die Masse gerichteter Bereicherungsanspruch (vgl. dazu für die Gesamtvollstreckung BGHZ 131, 189, 199) steht der Beklagten ebenfalls nicht zu, weil während der Sequestration noch keine Masseverbindlichkeiten begründet werden können (vgl. Senatsurt. v. 5. März 1998, aaO S. 841).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    aa) Ersatzabsonderungsrechte entstehen in der Gesamtvollstreckung entsprechend den nach der Konkursordnung geltenden Vorschriften (Senatsurt. v. 17. September 1998 - IX ZR 300/97, WM 1998, 2160, z.V.b. in BGHZ 139, 319).

    Infolgedessen hätte sie sogar die Zahlungen zur Rückführung ihrer Darlehensforderung gegen die Schuldnerin verwenden dürfen, die nach Eröffnung der Gesamtvollstreckung auf dem bei ihr geführten Konto eingegangen wären; an diesen Eingängen hätte ihr ein Ersatzabsonderungsrecht zugestanden (vgl. Senatsurt. v. 17. September 1998, aaO).

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    Mit der Zahlung erbrachten sie daher eine Leistung an die Sicherungsgeberin, die deren Forderung zum Erlöschen brachte (§ 362 Abs. 1 BGB) und zugleich gegenüber der Beklagten als Sicherungszessionarin gemäß § 407 Abs. 1 BGB schuldbefreiende Wirkung hatte (vgl. BGHZ 53, 139, 141 f; 138, 291, 304; BGH, Urt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785, 786).

    Die danach maßgeblichen Voraussetzungen des § 46 Satz 2 KO sind nicht erfüllt; denn die Gegenleistung ist schon vor Verfahrenseröffnung zur Masse gelangt (vgl. BGHZ 138, 291, 304; Senatsurt. v. 11. Mai 1989, aaO).

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    a) Die Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach gegen Forderungen des Schuldners, die nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung entstanden sind, nicht wirksam mit gewöhnlichen Forderungen aufgerechnet werden kann, soweit das Verfahren später eröffnet wird (BGHZ 130, 76; BGH, Urt. v. 21. März 1996 - IX ZR 195/95, WM 1996, 834; v. 18. April 1996 - IX ZR 206/95, WM 1996, 1063; einschränkend Urt. v. 25. Februar 1999 - IX ZR 353/98, WM 1999, 781), beruht darauf, daß das der Gesamtvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners durch §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 3 Satz 1 GesO früher und in größerem Umfang vor Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung geschützt wird, als dies nach den Bestimmungen der Konkursordnung der Fall ist.

    Dem Zweck dieser Vorschriften entspricht es, die Aufrechnung mit ungesicherten Forderungen wegen ihrer zwangsvollstreckungsähnlichen Wirkungen im Ergebnis ebenso wie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu behandeln (vgl. BGHZ 130, 76, 80, 81).

  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 195/95

    Aufrechnung gegen nach Eingang des Eröffnungsantrags begründete Forderungen des

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    a) Die Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach gegen Forderungen des Schuldners, die nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung entstanden sind, nicht wirksam mit gewöhnlichen Forderungen aufgerechnet werden kann, soweit das Verfahren später eröffnet wird (BGHZ 130, 76; BGH, Urt. v. 21. März 1996 - IX ZR 195/95, WM 1996, 834; v. 18. April 1996 - IX ZR 206/95, WM 1996, 1063; einschränkend Urt. v. 25. Februar 1999 - IX ZR 353/98, WM 1999, 781), beruht darauf, daß das der Gesamtvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners durch §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 3 Satz 1 GesO früher und in größerem Umfang vor Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung geschützt wird, als dies nach den Bestimmungen der Konkursordnung der Fall ist.
  • BGH, 18.04.1996 - IX ZR 206/95

    Aufrechnung mit Gesamtvollstreckungsforderungen

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    a) Die Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach gegen Forderungen des Schuldners, die nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung entstanden sind, nicht wirksam mit gewöhnlichen Forderungen aufgerechnet werden kann, soweit das Verfahren später eröffnet wird (BGHZ 130, 76; BGH, Urt. v. 21. März 1996 - IX ZR 195/95, WM 1996, 834; v. 18. April 1996 - IX ZR 206/95, WM 1996, 1063; einschränkend Urt. v. 25. Februar 1999 - IX ZR 353/98, WM 1999, 781), beruht darauf, daß das der Gesamtvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners durch §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 3 Satz 1 GesO früher und in größerem Umfang vor Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung geschützt wird, als dies nach den Bestimmungen der Konkursordnung der Fall ist.
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    bb) Ein gegen die Masse gerichteter Bereicherungsanspruch (vgl. dazu für die Gesamtvollstreckung BGHZ 131, 189, 199) steht der Beklagten ebenfalls nicht zu, weil während der Sequestration noch keine Masseverbindlichkeiten begründet werden können (vgl. Senatsurt. v. 5. März 1998, aaO S. 841).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    a) Die Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach gegen Forderungen des Schuldners, die nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung entstanden sind, nicht wirksam mit gewöhnlichen Forderungen aufgerechnet werden kann, soweit das Verfahren später eröffnet wird (BGHZ 130, 76; BGH, Urt. v. 21. März 1996 - IX ZR 195/95, WM 1996, 834; v. 18. April 1996 - IX ZR 206/95, WM 1996, 1063; einschränkend Urt. v. 25. Februar 1999 - IX ZR 353/98, WM 1999, 781), beruht darauf, daß das der Gesamtvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners durch §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 3 Satz 1 GesO früher und in größerem Umfang vor Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung geschützt wird, als dies nach den Bestimmungen der Konkursordnung der Fall ist.
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 152/67

    Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99
    Mit der Zahlung erbrachten sie daher eine Leistung an die Sicherungsgeberin, die deren Forderung zum Erlöschen brachte (§ 362 Abs. 1 BGB) und zugleich gegenüber der Beklagten als Sicherungszessionarin gemäß § 407 Abs. 1 BGB schuldbefreiende Wirkung hatte (vgl. BGHZ 53, 139, 141 f; 138, 291, 304; BGH, Urt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785, 786).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO setzt statt dessen voraus, daß die Insolvenzmasse erst nach der Verfahrenseröffnung bereichert worden ist (MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 55 Rn. 203, 206 f; Uhlenbruck/Berscheid, InsO 12. Aufl. § 55 Rn. 74; Heidelberger Kommentar zur InsO/Eickmann, aaO § 55 Rn. 24; vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, ZIP 1997, 1551, 1552 m.w.N.; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 318/99, ZIP 2000, 244, 245).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 27 U 11/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Verwendung von Gutschriften auf einem

    Damit war auch das durch Globalabtretung begründete Sicherungsrecht erloschen (BGH NJW-RR 2000, 712, 713).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZR 161/00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Ein Ersatzabsonderungsrecht oder ein Bereicherungsrecht gegen die Masse standen der Beklagten nicht zu (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 318/99, ZIP 2000, 244, 245).
  • OLG Jena, 23.08.2000 - 4 U 55/00

    Klage auf Bezahlung des Kaufpreis für den Verkauf von Kommanditanteilen und

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  • KG, 14.09.2004 - 7 U 304/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Mietzinseinziehung des

    Damit war das durch die Abtretungen ggf. begründete Sicherungsrecht der Beklagten erloschen (§ 362 Abs. 1 BGB; vergl. BGH MDR 2000, 351, 352), sodass es nicht darauf ankommt, ob diese wirksam angefochten worden sind.
  • LG Offenburg, 16.09.2003 - 2 O 248/03

    Möglichkeit der Anfechtung einer erfolgten Verrechnung auf dem Girokonto des

    Dementsprechend hat der BGH bei gleichlautender Formulierung auch die Forderung gegenüber einer "Regierungsbezirkskasse" sowie einer Versicherung als von der Globalabtretung erfasst angesehen (BGH WM 2000, 262 [BGH 09.12.1999 - IX ZR 318/99] -264), da sie im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit entstanden waren.
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