Rechtsprechung
BGH, 09.12.2008 - NotZ 22/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 115 Abs. 2; BNotO § 6 Abs. 3; BNotO § 7 Abs. 2
Regelvorrang für "Landeskinder" (hier bei Bestellung hauptberuflicher Notare in Baden) greift nicht für Bewerber, der am Stichtag zwar als Richter auf Probe Funktionen eines Notars im Landesdienst ausübt, aber noch nicht zum Notar im Landesdienst ernannt ist
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines individuellen Eignungsvergleichs sämtlicher Bewerber auf eine Notarstelle; Anwendung des § 115 Abs. 2 Bundesnotarordnung (BNotO) auf faktisch bereits umfänglich die Funktion eines Notars im Landesdienst ausübende Bewerber
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 7 Abs. 1; BNotO § 115 Abs. 2
Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Anwendung des Regelvorrangs auf einen noch nicht als Notar im Landesdienst befindlichen Richter auf Probe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 12.01.2007 - 22 Not 34/06
- BGH, 09.12.2008 - NotZ 22/07
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.12.2008 - NotZ 52/07
Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Berücksichtigung …
Hinsichtlich der Rügen, die der Antragsteller gegen das Auswahlverfahren insgesamt und im Zusammenhang damit erhebt, dass der Antragsgegner ihm den Regelvorrang des § 115 Abs. 2 BNotO nicht zugebilligt hat, nimmt der Senat auf seine Ausführungen unter Nummer 1 und 2 des ebenfalls den hiesigen Antragsteller betreffenden Beschlusses vom selben Tag (NotZ 22/07) Bezug.