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   BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07   

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https://dejure.org/2008,343
BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,343)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - VI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,343)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,343)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beckmannundnorda.de

    Schadensersatzbemesseung bei Datenlöschung auf der Festplate eines betrieblich genutzen Computers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers; Eingabe von Rechenbefehlen als schadenstiftende Handlung; Neuschaffung von qualifizierten geistigen oder schöpferischen Leistungen ("Unikaten") als ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Haftung eines IT-Dienstleisters für Datenvernichtung und Schadenersatz

  • kanzlei.biz

    Schadensersatz für unbrauchbar gemachte Firmendaten

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 251 Abs. 2

  • rabüro.de

    Zur Schadenersatzberechnung bei Vernichtung des Datenbestandes auf einem Betriebsrechner

  • kanzlei.biz

    Schadensersatz für unbrauchbar gemachte Firmendaten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Schadensersatz bei Vernichtung von Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 251 Abs. 1; BGB § 251 Abs. 2
    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers; Eingabe von Rechenbefehlen als schadenstiftende Handlung; Neuschaffung von qualifizierten geistigen oder schöpferischen Leistungen ("Unikaten") als ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; BGB § 251 Abs. 1 ; BGB § 251 Abs. 2
    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers; Eingabe von Rechenbefehlen als schadenstiftende Handlung; Neuschaffung von qualifizierten geistigen oder schöpferischen Leistungen ("Unikaten") als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Datenbestand von Ingenieurbüro zerstört: Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 249 Satz 2 a. F., 251 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGB
    Zur Schadensersatzhöhe und Beweislastverteilung bei Vernichtung eines Datenbestandes auf einem gewerblich genutzten PC

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schadensersatz für die schuldhafte Vernichtung bzw. Zerstörung von Daten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für den Einsatz von eigenen Mitarbeitern zur Wiederherstellung eines Datenbestandes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für die zerstörte Festplatte

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzanspruch für zerstörte Daten auf betrieblich genutztem Computer

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes für zerstörte Dateien auf Firmenrechner

  • dr-wussow.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers - Unverhältnismäßigkeit der zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwendungen (§ 251 Abs. 2 BGB)

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Schadensbemessung: Verlust von Daten auf betrieblich genutztem Computer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhe des Ersatzanspruchs bei Datenverlust auf betrieblich genutztem Computer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes für zerstörte Dateien auf Firmenrechner

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datensicherung und Datenverlust - wer haftet im Schadensfall?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freier Mitarbeiter löscht Datenbestand eines Ingenieurbüros: Schadensersatz! (IBR 2009, 1043)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1066
  • MDR 2009, 379
  • VersR 2009, 408
  • MMR 2009, 250
  • K&R 2009, 266
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 23/15

    Schadensersatz bei Verletzung eines Tieres: Verhältnismäßigkeit der

    Sie ist eine besondere Ausprägung von Treu und Glauben und begrenzt die Ersatzpflicht unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 1974 - VI ZR 1/74, BGHZ 63, 295, 298 f.; vom 13. Mai 1975 - VI ZR 85/74, VersR 1975, 1047; vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07, VersR 2009, 408 Rn. 14; BGH, Urteile vom 24. April 1970 - V ZR 97/67, NJW 1970, 1180, 1181; vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 181/71, BGHZ 59, 365, 368; vom 27. November 2009 - LwZR 11/09, NZM 2010, 442 Rn. 21; vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 43).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin einen derartigen Pauschalbetrag für die ihr zur Schadensabwicklung entstandenen Unkosten wie Porti, Telefonkosten und Ähnliches - auch neben den vorgerichtlichen Anwaltskosten von 39 EUR - beanspruchen kann, hält sich im Rahmen tatrichterlichen Schätzungsermessens gemäß § 287 Abs. 1 ZPO, das revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, NJW 2010, 605 Rn. 8; vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, VersR 2009, 1092 Rn. 10; vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07, VersR 2009, 408 Rn. 12; vom 23. November 2004 - VI ZR 357/03, BGHZ 161, 151, 154; vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87, BGHZ 102, 322, 330; vom 10. Juli 1984 - VI ZR 262/82, BGHZ 92, 85, 86 f.).
  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 84, 86 f.; 102, 322, 330; 161, 151, 154; Urteil vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 - VersR 2009, 408, 409 und vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08 - VersR 2009, 1092, 1093).
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