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   BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09   

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https://dejure.org/2009,5695
BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09 (https://dejure.org/2009,5695)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - 1 StR 167/09 (https://dejure.org/2009,5695)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 1 StR 167/09 (https://dejure.org/2009,5695)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO; § 374 AO; § 261 StPO; § 249 Abs. 2 StPO
    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei; Hinterziehung von Branntweinsteuer; Würdigung von Urkunden, die im Wege des Selbstleseverfahrens eingeführt wurden

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht wegen Änderung der Tatbeteiligten aufgrund eines in der Anklage erwähnten und später nicht mehr im Urteil vorkommenden Vortäters des Vortäters; Beschwerung eines Angeklagten durch Zusammenzug aller Ankaufshandlungen von unversteuertem Branntwein eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 265; AO § 374
    Hinweispflicht wegen Änderung der Tatbeteiligten aufgrund eines in der Anklage erwähnten und später nicht mehr im Urteil vorkommenden Vortäters des Vortäters; Beschwerung eines Angeklagten durch Zusammenzug aller Ankaufshandlungen von unversteuertem Branntwein eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Steuerhehlerei bei Branntweingeschäften

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 476/76

    Notwendigkeit eines Hinweises bei einem neuen für die Verurteilung wesentlichen

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Soweit es um Änderungen der Tatbeteiligten geht, handelt es sich etwa um Fälle, in denen das Gericht - anders als angeklagt - nicht von eigenhändiger Täterschaft oder von anderer unmittelbarer Tatbeteiligung ausgegangen ist (BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 = MDR 1977, 108 f.; BGH MDR 1980, 107 f.; BGH NStZ-RR 2002, 98).

    Die Frage, ob W. oder jemand anders hinsichtlich eines Teils der abgeurteilten Mengen Vortäter des Vortäters der Steuerhehlerei der Angeklagten ist, führt nicht dazu, dass die Tat aufgrund der Abweichung eine andere, in ihrem Wesen von der angeklagten Tat verschiedene Verwirklichung des identischen Strafgesetzes darstellt (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76).

  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 530/98

    Reichweite der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Eine solche besteht vielmehr grundsätzlich nur dort, wo - wie in den Fällen einer Änderung der Tatzeit, der Tatbeteiligten, des Tatopfers oder der Tathandlung - die Abweichung solche Tatsachen betrifft, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden (BGH StV 1988, 472, 473; NStZ 2000, 48, 49).

    Denn die verfahrensgegenständliche Abweichung erweist sich lediglich als Konkretisierung des Geschehensbildes der Tat im weiteren Sinne, mit der ein Angeklagter zu rechnen hat und die ihn grundsätzlich nicht überraschen kann, wenn er die Verhandlung verfolgt, deren Beweisergebnis die Feststellung dieser Konkretisierung rechtfertigt (BGH NStZ 2000, 48 f. m.w.N.).

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn Aktenteile durch eine zulässige Verfahrensrüge zum Gegenstand des Revisionsvortrags gemacht wurden (vgl. BGH, Urt. vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06; Urt. vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; NJW 1986, 1699, 1700; StV 1993, 176, 177).
  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn Aktenteile durch eine zulässige Verfahrensrüge zum Gegenstand des Revisionsvortrags gemacht wurden (vgl. BGH, Urt. vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06; Urt. vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; NJW 1986, 1699, 1700; StV 1993, 176, 177).
  • BGH, 07.09.1992 - 3 StR 278/92

    Einverständlicher Beischlaf zwischen Verwandten - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn Aktenteile durch eine zulässige Verfahrensrüge zum Gegenstand des Revisionsvortrags gemacht wurden (vgl. BGH, Urt. vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06; Urt. vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; NJW 1986, 1699, 1700; StV 1993, 176, 177).
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Anderes ergibt sich auch nicht aus einem Urteil des Senats vom 17. Dezember 1968 (1 StR 161/68; BGHSt 22, 282).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    b) Der Senat braucht der Zulässigkeit dieser Verfahrensrüge nicht näher nachzugehen (vgl. insoweit einerseits BGHSt 29, 18, 21; andererseits BGH NStZ 2007, 115, 116), da das Urteil auf dem behaupteten Verfahrensverstoß nicht beruhen kann.
  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn Aktenteile durch eine zulässige Verfahrensrüge zum Gegenstand des Revisionsvortrags gemacht wurden (vgl. BGH, Urt. vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06; Urt. vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; NJW 1986, 1699, 1700; StV 1993, 176, 177).
  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80

    Unerlaubtes Handelteiben mit Betäubungsmitteln durch deren gewinnbringende

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Eine solche ist beim Ankauf bemakelter Ware zum Marktpreis gegeben, wenn die Ware - wie festgestellt - mit Gewinn weiterverkauft werden soll (BGH NStZ 1981, 147).
  • BGH, 01.07.1988 - 2 StR 311/88

    Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht - Erforderlichkeit eines Hinweises

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
    Eine solche besteht vielmehr grundsätzlich nur dort, wo - wie in den Fällen einer Änderung der Tatzeit, der Tatbeteiligten, des Tatopfers oder der Tathandlung - die Abweichung solche Tatsachen betrifft, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden (BGH StV 1988, 472, 473; NStZ 2000, 48, 49).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Mit der Sachlage, die in der von den Revisionsführern für ihre Ansicht angeführten Entscheidung des 1. Strafsenats (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 StR 167/09, wistra 2010, 154, 155 mwN) in Bezug genommen wird, ist dies nicht vergleichbar.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Mit der Sachlage, die in der von den Revisionsführern für ihre Ansicht angeführten Entscheidung des 1. Strafsenats (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 StR 167/09, wistra 2010, 154, 155 mwN) in Bezug genommen wird, ist dies nicht vergleichbar.
  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 429/14

    Widerruf des Verzichts auf ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertbarkeit vorher

    Auch die Revision behauptet nicht, dass die der Berechnung der Steuerschuld zugrunde liegenden Tatsachen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 StR 167/09, wistra 2010, 154) sich gegenüber der Anklage verändert hätten.
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 266/09

    Branntweinsteuerhinterziehung

    Im Hinblick auf die vorliegenden tatsächlichen Gesichtspunkte war eine aus entsprechender Anwendung von § 265 StPO folgende Hinweispflicht nicht gegeben (BGH StV 1988, 472, 473; NStZ 2000, 48 f.; siehe auch BGH, Urt. vom heutigen Tag - 1 StR 167/09).
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