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   BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09   

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https://dejure.org/2009,9075
BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09 (https://dejure.org/2009,9075)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - 2 StR 433/09 (https://dejure.org/2009,9075)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 2 StR 433/09 (https://dejure.org/2009,9075)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als absoluter Revisionsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als absoluter Revisionsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 227
  • StV 2010, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00

    Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09
    Dass ein Anfragebeschluss nach § 132 Abs. 3 GVG diejenigen Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht hindert, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine fehlende Sperrwirkung (vgl. § 132 Abs. 2, 3; § 138 Abs. 1 Satz 3 GVG) bereits entschieden (BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; NStZ-RR 2004, 281).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09
    Soweit der 5. Strafsenat die für das Verfahren bedeutsame Rechtsfrage mit Datum vom 11. November 2009 dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vorgelegt hat (5 StR 460/08), bindet dies die vorliegende Entscheidung nicht.
  • BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09

    Augenscheinseinnahme während einer Vernehmung unter Ausschluss des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, an der dieser festhält, gehört die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung, sondern bildet einen selbständigen Verfahrensabschnitt (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 ARs 138/09 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Dass ein Anfragebeschluss die angefragten Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht hindert, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine fehlende Sperrwirkung bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; sowie wenn die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt ist: BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09, NStZ 2010, 227).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Die Staatsanwaltschaft mag indes - auch unter Berücksichtigung etwaiger Rechtskraftprobleme - erwägen, ob sie mittels eines Antrags insoweit ein objektives (selbständiges) Einziehungsverfahren anstrengt (§ 435 Abs. 1 Satz 1, 2 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 22; Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18 Rn. 7; je mwN; vgl. im Übrigen den Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 12. Januar 2022 - 3 StR 474/19 und Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21; vom 23. Juni 2022 - 2 ARs 405/21 sowie vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09 Rn. 5).
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