Rechtsprechung
BGH, 09.12.2009 - 5 StR 403/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 242 StGB; § 52 StGB
Mord (besondere Schwere der Schuld; Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände; Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle); Tateinheit (Verklammerung mehrerer Einzelakte durch einen herbeigeführten Erfolg); Diebstahl (kein Gewahrsam ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge und besonders schwerer Brandstiftung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2; StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2
Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge und besonders schwerer Brandstiftung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Tote haben kein Gewahrsam
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 403/09
Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat das Tatgericht unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227). - BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86
Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer …
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 403/09
Nach seiner Vorstellung waren die Sachen vielmehr gewahrsamslos, da eine Tote keinen Gewahrsam gehabt hätte (vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 1). - BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
- BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen …
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 403/09
Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat das Tatgericht unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227). - BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht …
Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 5 StR 403/09
Es hat nur zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzten (BGH NStZ 1998, 352, 353).
- BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16
Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei …
Durch den Tod endete der durch ihren generellen Gewahrsamswillen begründete Gewahrsam an den im Wohnhaus befindlichen Sachen, ohne dass er auf eine andere Person - etwa einen Mitbewohner oder eine (anwesende) Hausangestellte - hätte übergehen können (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1987 - 3 StR 546/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 1; vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 403/09, StraFo 2010, 122 f.;… S/S/Eser/Bosch aaO, § 242 Rn. 30). - LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15
Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft
Anschließend hat er unter Würdigung aller hierzu erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StGB abzuwägen (BGH…, Urteil vom 02.04.2008 - 2 StR 621/07 -, BeckRS 2008, 07343, Rn. 19, 20) und in einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit die Schuld daraufhin zu bewerten, ob sie nach seiner Auffassung besonders schwer ist (BGH, Urteil vom 09.12.2009 - 5 StR 403/09 -, BeckRS 2010, 01609, Rn. 13).