Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 91/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2094
BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 91/08 (https://dejure.org/2009,2094)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - VIII ZR 91/08 (https://dejure.org/2009,2094)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - VIII ZR 91/08 (https://dejure.org/2009,2094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Vertragshändlervertragsverhältnisses i.F.d. Fortsetzung der Zusammenarbeit auf der Grundlage eines mit dem beendeten Vertrag im Wesentlichen übereinstimmenden neuen Vertrags; Maßgeblichkeit der Auswirkungen des neuen Vertragsabschlusses auf den ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Rückkaufverpflichtung fabrikneuer Ersatzteile in einem Formular-Kfz-Vertragshändlervertrag

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auslegung einer Formularklausel zur Rückkaufverpflichtung des Herstellers bei Vertragsbeendigung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auslegung einer Formularklausel zur Rückkaufverpflichtung des Herstellers bei Vertragsbeendigung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kfz-Vertragshändlervertrag: Auslegung einer Formularklausel zur Rückkaufverpflichtung des Herstellers bei Vertragsbeendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157
    Beendigung eines Vertragshändlervertragsverhältnisses i.F.d. Fortsetzung der Zusammenarbeit auf der Grundlage eines mit dem beendeten Vertrag im Wesentlichen übereinstimmenden neuen Vertrags; Maßgeblichkeit der Auswirkungen des neuen Vertragsabschlusses auf den ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Ersatzteil-Großhandel"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klausel bzgl. Rückkauf in Kfz-Vertragshändlervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ersatzteile des Kfz-Vertragshändlers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Formularmäßige Rückkaufsverpflichtung in Kfz-Vertragshändlervertrag

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Teilerücknahme

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Opel muss Teile zurücknehmen - Partner sollten Lagerbestand im eigenen Werkstattgeschäft verbauen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 353
  • BB 2010, 130
  • BB 2010, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 154/06

    Rückkaufklausel in Kfz- Vertragshändlervertrag

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 91/08
    Das ist nicht der Fall, wenn der Händler sich auf der Grundlage des bisherigen Vertrags auf den Ersatzteilgroßhandel spezialisiert hatte und dieser Großhandelstätigkeit des Händlers durch eine Umstrukturierung des Vertriebssystems des Herstellers zu einem wesentlichen Teil der Boden entzogen worden ist (im Anschluss an Senatsurteile vom 18 Juli 2007 - VIII ZR 227/06, WM 2007, 2078, und vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 154/06, WM 2008, 2076).

    Der Senat kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Formularbestimmung in Art. 7.1 ZB-HV unbeschränkt nachprüfen (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 227/06, WM 2007, 2078, Tz. 20, und vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 154/06, WM 2008, 2076, Tz. 10).

    Ansatzpunkt für die bei einem Formularvertrag gebotene objektive, nicht am Willen der konkreten Vertragspartner zu orientierende Auslegung ist in erster Linie der Vertragswortlaut; dieser setzt für den Rückkaufanspruch nach Art. 7.1 ZB-HV, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, lediglich voraus, dass "dieser Vertrag", also der zum 30. September 2003 gekündigte Händlervertrag für Vertrieb und Service, beendet ist (Senatsurteil vom 18. Juni 2008, aaO, Tz. 11; Senatsurteil vom 18. Juli 2007, aaO, Tz. 23 f.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Rückkaufanspruch aus Art. 7.1 ZB-HV jedenfalls dann besteht, wenn die Vertragsparteien ihre Geschäftsbeziehung im Anschluss an den beendeten Händlervertrag im Rahmen eines Service-Partner-Vertrages fortsetzen (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 und 18. Juni 2008, aaO).

    Eine den Wortlaut einschränkende Auslegung von Art. 7.1 ZB-HV, die zum Ausschluss des Anspruchs führen würde, hat der Senat insoweit ebenso abgelehnt (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 und 18. Juni 2008, aaO, Tz. 25 ff. bzw. Tz. 11) wie eine entsprechende ergänzende Vertragsauslegung (aaO Tz. 34 ff. bzw. Tz. 13 ff.).

    Ausgenommen von der Rückkaufpflicht sind nur die Teile, zu deren Bevorratung als Mindestbestand der bisherige Händler nach dem neuen Servicevertrag verpflichtet ist (Senatsurteil aaO, Tz. 37; Senatsurteil vom 18. Juni 2008, aaO, Tz. 20).

  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 227/06

    Entfallen eines Anspruchs auf Rückkauf gegen den Kfz-Hersteller bei Änderung des

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 91/08
    Das ist nicht der Fall, wenn der Händler sich auf der Grundlage des bisherigen Vertrags auf den Ersatzteilgroßhandel spezialisiert hatte und dieser Großhandelstätigkeit des Händlers durch eine Umstrukturierung des Vertriebssystems des Herstellers zu einem wesentlichen Teil der Boden entzogen worden ist (im Anschluss an Senatsurteile vom 18 Juli 2007 - VIII ZR 227/06, WM 2007, 2078, und vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 154/06, WM 2008, 2076).

    Der Senat kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Formularbestimmung in Art. 7.1 ZB-HV unbeschränkt nachprüfen (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 227/06, WM 2007, 2078, Tz. 20, und vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 154/06, WM 2008, 2076, Tz. 10).

    Ansatzpunkt für die bei einem Formularvertrag gebotene objektive, nicht am Willen der konkreten Vertragspartner zu orientierende Auslegung ist in erster Linie der Vertragswortlaut; dieser setzt für den Rückkaufanspruch nach Art. 7.1 ZB-HV, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, lediglich voraus, dass "dieser Vertrag", also der zum 30. September 2003 gekündigte Händlervertrag für Vertrieb und Service, beendet ist (Senatsurteil vom 18. Juni 2008, aaO, Tz. 11; Senatsurteil vom 18. Juli 2007, aaO, Tz. 23 f.).

    Denn die Beklagte hat, wie der Senat bereits entschieden hat, in Art. 7.1 ZB-HV ungeachtet der Lagerhaltungspflicht der Vertragshändler für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses die Pflicht zum Rückkauf aller "rücknahmefähigen Gegenstände" übernommen, ohne diese Pflicht auf einen - von ihr nicht vorgegebenen - Mindestlagerbestand zu beschränken (Senatsurteil vom 18. Juli 2007, aaO, Tz. 38).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht