Rechtsprechung
BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- HRR Strafrecht
§ 11 StGB; § 331 StGB; § 1 DBGrG
Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates; staatliche Steuerung); Vorteilsannahme ("Klimapflege"); für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter (materielle Aufgabenprivatisierung; Eisenbahn-Bundesamt); Amtsträger - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 1 Nr 2 Buchst c StGB, § 331 StGB, § 332 StGB, § 333 StGB, § 334 StGB
Vorteilsannahme: Einordnung der DB Netz AG als "sonstige Stelle" - IWW
- Wolters Kluwer
Einordnung der Deutschen Bahn Netz AG (DB Netz AG) als "sonstige Stelle" i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Strafgesetzbuch (StGB); Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben auf der Grundlage eines privatrechtlichen Anstellungsvertrages bei der DB Netz AG durch einen Angeklagten; ...
- rewis.io
Vorteilsannahme: Einordnung der DB Netz AG als "sonstige Stelle"
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 11 StGB, § 331 StGB, § 332 StGB, § 333 StGB, § 334 StGB
Vorteilsannahme, DB Netz AG, sonstige Stelle, Amtsträger - ra.de
- rewis.io
Vorteilsannahme: Einordnung der DB Netz AG als "sonstige Stelle"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einordnung der Deutschen Bahn Netz AG (DB Netz AG) als "sonstige Stelle" i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Strafgesetzbuch ( StGB ); Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben auf der Grundlage eines privatrechtlichen Anstellungsvertrages bei der DB Netz AG durch einen ...
- rechtsportal.de
Einordnung der Deutschen Bahn Netz AG (DB Netz AG) als "sonstige Stelle" i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Strafgesetzbuch ( StGB ); Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben auf der Grundlage eines privatrechtlichen Anstellungsvertrages bei der DB Netz AG durch einen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorteilsnahme bei der DB Netz
Besprechungen u.ä.
- fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de (Entscheidungsbesprechung)
Zuwendungen zur Klimapflege als strafbare Vorteilsgewährung
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 15.03.2010 - 34 KLs 17/08
- LG Duisburg, 19.04.2010 - 34 KLs 17/08
- LG Duisburg, 20.04.2010 - 34 KLs 17/08
- BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 97
- NJW 2011, 1374
- NStZ 2011, 394
- NStZ 2011, 510 (Ls.)
- StV 2011, 355
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17
Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen …
Die Daseinsvorsorge umfasst alle Tätigkeiten, die dazu bestimmt sind, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit zu sorgen (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, BGHSt 56, 97, 101 mwN).Für das Bundeseisenbahnwesen hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass die als Wirtschaftsunternehmen geführten Nachfolgegesellschaften der Deutschen Bundesbahn auch nach der Bahnreform eine öffentliche Aufgabe auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge erfüllen (BGH, Urteile vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 221 ff.; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 292 f.; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, BGHSt 56, 97, 99 ff.).
Der Senat kann offen lassen, ob der Begriff "sonstige Stelle' im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB insbesondere bei privatrechtlichen Einrichtungen tatsächlich ausschließlich Unternehmen oder Gesellschaften als Ganzes und nicht auch einzelne abgrenzbare Tätigkeitsbereiche oder Untereinheiten erfasst (so bereits BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 298; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, BGHSt 56, 97, 107).
Bei einer Gesamtbetrachtung muss sie danach als "verlängerter Arm des Staates erscheinen' (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 293; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, BGHSt 56, 97, 102, je mwN).
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13
Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21
Durch die grundsätzliche Trennung von Schiene und Verkehr, die durch die Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft vom 29. Juli 1991 (ABl. L 237 S. 25) vorgezeichnet und durch Art. 87 e GG sowie das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378) umgesetzt wurde (BT-Drs. 12/5015 S. 11; 12/4609 S. 55), hat die Netzinfrastruktur innerhalb des Eisenbahnwesens eine Sonderstellung dergestalt inne, dass es dem Bund aufgrund eines dauerhaften Infrastrukturauftrags obliegt, ein funktionstüchtiges Schienennetz durch staatlich beherrschte, öffentliche Unternehmen vorzuhalten (…Möstl, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 87 e [Stand: Nov. 2006] Rn. 112; BGH, Urt. v. 09.12.2010 - 3 StR 312/10 - BGHSt 56, 97 ).Gegen die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in diesem Bereich durch die Tochterunternehmen der DB AG spricht auch nicht, dass diese als Aktiengesellschaften juristische Personen des Privatrechts sind, da sich die damit einhergehende Privatisierung auf die Organisationsform beschränkt und keine - auf dem Gebiet der Eisenbahninfrastruktur unzulässige - materielle Aufgabenprivatisierung darstellt (BGH, Urt. v. 09.12.2010, a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).
Damit ist neben der grundsätzlichen Befugnis zur Festlegung der durchzuführenden Baumaßnahmen für den Schienenbau eine unmittelbare Einflussnahme des Staates auch über die Mittelvergabe gegeben (BGH, Urt. v. 09.12.2010, a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).
- BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher …
Damit war für den Angeklagten hinreichend deutlich erkennbar, dass mit seiner Anstellung strafbewehrte Verhaltenspflichten verbunden waren, wie sie den in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis bei einer Behörde beschäftigten Personen obliegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, BGHSt 56, 97, 108).
- VG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 K 7040/12
Der Bund muss für die Kampfmittelräumung entlang des Rhein-Ruhr-Express zahlen
vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, juris Rn. 10 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - juris; Gersdorf, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Art. 87e Rn. 20; Windthorst, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 87e Rn. 16 f.vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, juris Rn. 27.
vgl. BGHSt, Urteile vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10 -, juris Rn. 19, 27, und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07 -, juris Rn. 18 f.; BT-Drucks. 12/5015, S. 11; BR-Drucks. 555/07, S. 1.
vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10 -, Rn. 14 ff., der die Klägerin insgesamt als "verlängerten Arm des Staates" einordnet, der strafrechtlich einer Behörde gleichzustellen ist.
bb) Schließlich stellt es keinen Wertungswiderspruch dar, wenn die Klägerin einerseits als materiell (einwendungs-)berechtigte Dritte angesehen wird, sie aber andererseits als "verlängerter Arm des Staates" gilt, vgl. BGHSt, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10 -, juris, und deshalb ihre Grundstücke als bundeseigen bzw. bundesverwaltet eingeordnet werden.
- BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
Führen der Übertragung des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens auf die DB AG und …
Gedankliche Grundlage dieser Regelungen ist der Fortbestand der aus der Widmung folgenden Zweckbindung als inhaltliche Beschränkung des der DB AG im Rahmen der Bahnreform von 1993 übertragenen Eigentums an den Gegenständen des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, BGHSt 56, 97 Rn. 11 f. und BVerwGE 102, 269, 271 f. und 129, 281 Rn. 24 f.). - BVerwG, 22.11.2016 - 10 C 5.16
Anhörungsrüge
Hierzu haben sie auf die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07 - BGHSt 52, 290 und Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10 - BGHSt 56, 97) hingewiesen; als im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat deutlich wurde, dass dieser Auffassung vielleicht nicht zu folgen sein könnte, haben sie selbst darauf aufmerksam gemacht, dass dann wohl nach § 2 Abs. 1 RsprEinhG der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen werden müsse.Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof die verbliebene Gewährleistungsverantwortung des Bundes dafür hinreichen lassen, die Daseinsvorsorge mit Eisenbahnverkehr insgesamt als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB anzusehen und deshalb Personen, die bei der Deutschen Bahn AG oder der DB Netz AG mit der Unterhaltung der Schienenwege befasst sind, als Amtsträger nach dieser Vorschrift zu behandeln (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07 - BGHSt 52, 290; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10 - BGHSt 56, 97).
Zu diesem weiten Verständnis bietet schon der Umstand Anlass, dass § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB nicht nur Bedienstete einer Behörde, sondern ausdrücklich auch Beschäftigte bei einer "sonstigen Stelle" erfasst, was die nötige Umgrenzung der Strafbarkeit zu einem großen Teil auf dieses Merkmal verlagert (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07 - BGHSt 52, 290 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10 - BGHSt 56, 97 Rn. 13 ff.).
- VG Stuttgart, 17.07.2013 - 7 K 4182/11
Bürgerbegehren zur Kündigung der Projektverträge zur Finanzierung des Projekts …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 09.12.2009 - 3 StR 312/10 -, juris) nehme die DB Netz AG Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. - VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
Anspruch der Gemeinde gegen die DB Netz AG auf Lärmschutzmaßnahme
In dem von der Klägerin weiter benannten Beschluss des BGH vom 09.12.2010 (- 3 StR 312.10 - BGHSt 56, 97) wurde die Beklagte als eine "sonstige Stelle" i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB qualifiziert; anders als die Klägerin vorträgt, wird in dem Beschluss aber gerade nicht behauptet, es handele sich um eine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn, sondern es wird von einer behördenähnlichen Institution (…a.a.O. juris Rn. 14 f.) gesprochen. - VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit …
Dies unterstreicht, dass es sich bei der Befriedigung von Verkehrsbedürfnissen, zu denen auch und gerade der Ausbau des Schienennetzes zählt, weiterhin um eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge handelt (…Möstl, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Art. 87e, Rn. 39; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312.10 -, NJW 2011, S. 1374). - OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 U 43/09
Kartellrecht: Die im TPS 05 festgelegten Preiskonditionen unterliegen der …
Die Klägerin nimmt Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge wahr, soweit sie die staatliche Infrastrukturverantwortung in Bezug auf das Schienennetz erfüllt (vgl. BGH Urteil vom 9.12.2010, Az: 3 StR 312/10, zitiert nach BeckRS 2011, 04175). - VG Frankfurt/Main, 07.06.2011 - 7 K 634/10
Zugang zu Umweltinformationen der DB Netz AG
- BGH, 17.11.2011 - 2 StR 78/11
Verwerfung einer Revision als unbegründet