Rechtsprechung
BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
Urteilsabsetzungsfrist (Überschreiten; hinreichende Rechtfertigung; gesundheitliche Probleme; Verantwortung des Vorsitzenden; Verantwortung der Berufsrichter) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 275 Abs 1 StPO, § 338 Nr 7 StPO
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist - rechtsprechung-im-internet.de
§ 275 Abs 1 StPO, § 338 Nr 7 StPO
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist - Wolters Kluwer
Verpflichtung aller berufsrichterlichen Mitglieder des Spruchkörpers in einem Strafprozess für eine Einhaltung der Frist gemäß § 275 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)
- rewis.io
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist
- ra.de
- rewis.io
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 1 S. 2
Verpflichtung aller berufsrichterlichen Mitglieder des Spruchkörpers in einem Strafprozess für eine Einhaltung der Frist gemäß § 275 Abs. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Urteilsabsetzungsfrist verpasst
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 18.05.2010 - 16 KLs 1/10
- BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 118
- StV 2011, 211
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82
Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe - …
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
Im Übrigen hätten auch andere Dienstgeschäfte des Berichterstatters, etwa auch die Teilnahme an einer Hauptverhandlung, zur rechtzeitigen Abfassung des Urteils zurücktreten müssen (vgl. BGH NStZ 1982, 519). - BGH, 05.03.1997 - 3 StR 18/97
Verwerfung einer Revision
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
"Die verspätete Absetzung des Urteils beruht maßgeblich auf einem Irrtum über die Dauer der Hauptverhandlung; dies kann eine Überschreitung der Frist nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 204-205; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 207). - BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn nach den Geschäftsverhältnissen des Spruchkörpers und der Belastung seiner Mitglieder diesen das nicht möglich und zumutbar ist (vgl. BGHSt 26, 247, 249). - BGH, 09.08.1988 - 5 StR 295/88
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichteinhaltung des einem …
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
Spätestens zu dem Zeitpunkt, als der Vorsitzende einen Unfall an der Hand erlitt, musste er dafür sorgen, dass die rechtzeitige Abfassung der Urteilsgründe gesichert ist (vgl. Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; BGH StV 1982, 105; NStZ 1982, 80). - BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
Voraussetzungen des rechtzeitigen Bringens eines Urteils zu den Akten - …
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
Spätestens zu dem Zeitpunkt, als der Vorsitzende einen Unfall an der Hand erlitt, musste er dafür sorgen, dass die rechtzeitige Abfassung der Urteilsgründe gesichert ist (…vgl. Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; BGH StV 1982, 105; NStZ 1982, 80).
- BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19
Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens
Beim Ausfall der Berichterstatterin müssen deshalb notfalls die anderen erkennenden Richter oder ein solcher Richter das Urteil abfassen, sofern dies möglich und zumutbar ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 26, 247, 249; BGH…, Beschluss vom 9. August 1988 - 5 StR 295/88, BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; Beschluss vom 27. April 1999 - 4 StR 141/99, NStZ 1999, 474; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 5 StR 485/10, StV 2011, 211; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 390/13, NStZ-RR 2014, 87).Eine solche aufschiebbare Dienstpflicht war die Vorbereitung der am 13. Juni 2018 beginnenden Hauptverhandlung in einem weiteren Kartellbußgeldverfahren (vgl. hierzu allgemein BGH, StV 2011, 211; Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519; KG, wistra 2016, 511, 512;… SSW-StPO/Güntge, 3. Aufl., § 275 Rn. 10 aE).
Das angefochtene Urteil ist daher unabhängig von der Frage aufzuheben, ob es auf diesem Fehler beruhen kann (vgl. BGH, StV 2011, 211;… Beschluss vom 6. Februar 2008 - 2 StR 492/07, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 6).
- BGH, 18.12.2013 - 4 StR 390/13
Absoluter Revisionsgrund der Urteilsabsetzungsfrist (unvorhersehbarer und …
Beim Ausfall des Berichterstatters muss deshalb notfalls ein anderer erkennender Berufsrichter das Urteil abfassen, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 701/75, BGHSt 26, 247, 249;… Beschlüsse vom 9. August 1988 - 5 StR 295/88, BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1, vom 27. April 1999 - 4 StR 141/99, NStZ 1999, 474, und vom 9. Dezember 2010 - 5 StR 485/10, StV 2011, 211). - BGH, 12.11.2019 - 5 StR 542/19
Absoluter Revisionsgrund bei Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils
Dieser Irrtum kann eine Überschreitung der Frist nicht rechtfertigen (vgl. Senat, Beschluss von 9. Dezember 2010 - 5 StR 485/10).