Rechtsprechung
BGH, 09.12.2010 - VII ZR 206/09 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 765 BGB, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 GewO§34cDV, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 GewO§34cDV, § 3 Abs 1 S 1 Nr 4 GewO§34cDV, § 7 GewO§34cDV
Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln - IWW
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sicherung von Ansprüchen eines Erwerbers auf Aufwendungsersatz durch eine als Sicherheit für die Entgegennahme nach Baufortschritt geschuldeter Zahlungen durch den Bauträger geschlossene Bürgschaft
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Sicherung der Mängelansprüche durch MaBV-Bürgschaft
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 765; MaBV §§ 3, 7
Keine Sicherung der Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten durch § 7-MaBV-Bürgschaft - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mängelbeseitigungskosten nur durch Vorauszahlungsbürgschaft gedeckt; Bürgschaft; Sicherheit; Zahlung nach Baufortschritt; Haftung des Notars; Mängel
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Sicherung der Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln durch eine Bürgschaft nach § 7 MaBV
- rewis.io
Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln
- ra.de
- rewis.io
Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sicherung von Ansprüchen eines Erwerbers auf Aufwendungsersatz durch eine als Sicherheit für die Entgegennahme nach Baufortschritt geschuldeter Zahlungen durch den Bauträger geschlossene Bürgschaft
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Sicherungszweck einer MaBV-Bürgschaft
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Sicherungsumfang der MaBV-Bürgschaft - Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln
Besprechungen u.ä. (4)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
MaBV §§ 7, 3; BGB § 765; BNotO § 19
Keine Sicherung der Mängelansprüche durch MaBV-Bürgschaft - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Reichweite der MaBV-Bürgschaft
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Sicherungsumfang der MaBV-Bürgschaft - Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sichert eine Bürgschaft nach § 7 MaBV stets Mängelansprüche? (IBR 2011, 88)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.04.2008 - 84 O 55/07
- KG, 24.04.2009 - 9 U 65/08
- BGH, 09.12.2010 - VII ZR 206/09
Papierfundstellen
- BGHZ 188, 8
- NJW 2011, 1347
- ZIP 2011, 335
- MDR 2011, 154
- DNotZ 2011, 351
- NZBau 2011, 233
- NZM 2011, 128
- NJ 2012, 71
- VersR 2011, 809
- WM 2011, 215
- JR 2012, 75
- BauR 2011, 510
- ZfBR 2011, 243
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 20.01.2015 - 10 U 102/14
Einstweilige Verfügung: Vorläufiger Rechtsschutz des Sicherungsgebers gegen die …
Ohne eine vertragliche Beschränkung des Sicherungszwecks sichert eine Vorauszahlungsgarantie auch Rückerstattungsansprüche des Bestellers, die sich aus einer Minderung des Wertes des Werkes aufgrund von Mängeln in Höhe der Mängelbeseitigungskosten (Vorschuss, Erstattung oder Schadensersatz) ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.2010 - VII ZR 206/09, BGHZ 188, 8 - 19, juris Rz. 14 zu § 7 Makler- und Bauträger-Verordnung).Gegenstand des so verstandenen Sicherungsinteresses des Erwerbers seien insbesondere seine auf Geldleistungen gerichteten Mängelansprüche, mit denen er andernfalls im Falle einer Insolvenz des Bauträgers ausfallen würde (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.2010 - VII ZR 206/09, BGHZ 188, 8 - 19, juris Rz. 19).
Darüber hinaus wird dem Besteller durch Vorauszahlungen die Möglichkeit genommen, einem Werklohnanspruch des Unternehmers bei Mängeln des Werks sein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB entgegenzuhalten oder mit Ansprüchen auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten aufzurechnen (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.2010 - VII ZR 206/09, BGHZ 188, 8 ff, juris Rz. 14).
Etwas anderes gelte nur, wenn die Werkleistung als mangelfrei abgenommen worden sei, denn dann wäre die Bestellerin zur Zahlung des gesamten Werklohnes verpflichtet und der Sicherungszweck für die Vorauszahlungssicherheit wäre weggefallen (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.2010 - VII ZR 206/09, BGHZ 188, 8 - 19, juris Rz. 20;… BGH, Urt. v. 08.12.2009 - XI ZR 183/08, GWR 2010, 98, juris Rz. 9 und 19).
- OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 21 U 231/14
Umfang des Sicherungszwecks einer vom Bauträger zu stellenden Bürgschaft
Soll durch die vom Bauträger zu stellende Bürgschaft nach § 7 MaBV nicht ein Vor-auszahlungsfall im Sinne des § 3 Abs. 2 MaBV gesichert werden, sondern die Zahlungen des Erwerbers für den Fall abgesichert werden, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2-4 MaBV nicht vorliegen, werden von dem Sicherungszweck der Bürgschaft nicht Mängelansprüche des Erwerbers gesichert (Anschluss an BGH , Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09, NJW 2011, 1347ff).(1) Zutreffend ist zunächst, dass der Haftungsumfang der von der Bürgin übernommenen Bürgschaft durch Auslegung der Bürgschaftserklärung anhand ihres Wortlautes und des Schutzzweckes der Bürgschaft zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9.12.2010, VII ZR 206/09, NJW 2011, 1347, Rz. 12).
" Denn durch die Verpflichtung, Vorauszahlungen ohne entsprechenden Gegenwert zu erbringen zu müssen, ist dem Erwerber beim Auftreten von Mängeln die Möglichkeit genommen, den gemäß § 3 Abs. 2 MaBV am Baufortschritt ausgerichteten Zahlungen sein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB entgegenzuhalten oder mit Ansprüchen auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten aufzurechnen" (vgl. eingehend BGH Urteil vom 9.12.2010 - VII ZR 206/09 - NJW 2011, 1347, 1348/49 Rz. 13/14).
- LG München I, 05.05.2011 - 11 O 14092/10
Sicherung des Erwerbers im Bauträgerkaufvertrag: Wirksamkeit von Bürgschaften und …
Lediglich soweit die Bürgschaft an die Stelle einer Absicherung nach § 3 Absatz 2 MaBV trete - vorliegend nicht - , sichere sie auch Ansprüche wegen Mängeln des voranschreitenden Bauwerks (Blatt 91/92, BGH VII ZR 206/09).Die Bürgschaft schützte vorliegend nie vor Baumängeln (vgl. auch BGH 9.12.2010, VII ZR 206/09, IBR 2011, 88), denn sie war nur das Surrogat für die allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen, nicht für den Baufortschritt.
- OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
Vertragserfüllungsbürgschaft: Wirksamkeit zur Absicherung der …
aa) Welche Forderungen eine Bürgschaft sichert, ist durch Auslegung der Bürgschaftserklärung anhand ihres Wortlauts und des Schutzzwecks der Bürgschaft zu bestimmen (BGH, Urt. v. 9. Dez. 2010 - VII ZR 206/09, VersR 2011, 809, Tz.12). - OLG Frankfurt, 27.06.2012 - 17 U 174/11
Zu den Bürgschaftsvoraussetzungen nach § 7 Abs. 1 MaBV
Dabei bestimmt sich der konkrete Sicherungsumfang der Bürgschaft danach, aus welchem Anlass sie gestellt worden ist (vgl. BGH vom 09.12.2010, VII ZR 206/09, unter anderem abgedruckt in DNotZ 2011, Seite 351). - KG, 13.09.2019 - 7 U 80/18
Auftraggeber nimmt Bürgen in Anspruch: Kann der Auftragnehmer das verhindern?
In dem auf diese Weise ausgegrenzten Haftungsteil läge insofern der typische Inhalt einer (vorliegend nicht vereinbarten) Vorauszahlungsbürgschaft, die auf Mängel zurückgehende Ansprüche gerade nicht absichern würde (s. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 206/09, NZBau 2011, 233 [235];… Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. 2018, Rdnr. 1655). - KG, 09.11.2011 - 7 U 203/11
Bürgschaft zur Sicherung des Kaufpreisanspruchs umfasst keine Mängelansprüche!
Scheitert die Vertragsdurchführung an einer dieser Voraussetzungen, sichert die Bürgschaft alle sich hieraus ergebenden Rückzahlungsansprüche des Erwerbers, ohne dass es dabei auf die Ausführung der Bauleistung und ihre Beschaffenheit ankommt (BGHZ 188, 8).