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   BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13   

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https://dejure.org/2014,49754
BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13 (https://dejure.org/2014,49754)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2014 - X ZR 6/13 (https://dejure.org/2014,49754)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - X ZR 6/13 (https://dejure.org/2014,49754)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Presszange

    Art 54 Abs 2 EuPatÜbk, § 3 Abs 1 PatG
    Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung durch Angebot der Herstellung eines zu entwickelnden Gegenstandes an einen potentiellen Vertragspartner - Presszange

  • IWW

    § 116 Abs. 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines europäischen Patents über eine Presszange mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung durch Angebot der Herstellung eines zu entwickelnden Gegenstandes an einen potentiellen Vertragspartner - Presszange

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 54 Abs. 2; PatG § 3 Abs. 1
    Nichtigkeit eines europäischen Patents über eine Presszange mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine offenkundige Vorbenutzung bei Angebot an potentiellen Vertragspartner

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Presszange

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine offenkundige Vorbenutzung bei Angebot an potentiellen Vertragspartner

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer offenkundigen Vorbenutzung durch ein Vertragsangebot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 463
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 34/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
    Ein Angebot, das nicht an die Öffentlichkeit, sondern an einen (potentiellen) Vertragspartner gerichtet ist, ist nur dann geeignet, bereits als solches beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn die Weiterverbreitung der dem Angebotsempfänger damit übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20 f. - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser; Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 Rn. 23 - Schalungsteil; Urteil vom 17. Oktober 1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpressplatte).
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
    Vielmehr ist es erforderlich, dass eine solche Kundgabe auch tatsächlich erfolgt ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1134 - zipfelfreies Stahlband).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
    Denn dem Patentinhaber ist es grundsätzlich unbenommen, den Patentanspruch durch die Aufnahme einzelner Merkmale eines Ausführungsbeispiels zu beschränken, solange die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann der Ursprungsanmeldung als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen konnte (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum; Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
    Denn dem Patentinhaber ist es grundsätzlich unbenommen, den Patentanspruch durch die Aufnahme einzelner Merkmale eines Ausführungsbeispiels zu beschränken, solange die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann der Ursprungsanmeldung als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen konnte (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum; Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03

    Schalungsteil

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
    Ein Angebot, das nicht an die Öffentlichkeit, sondern an einen (potentiellen) Vertragspartner gerichtet ist, ist nur dann geeignet, bereits als solches beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn die Weiterverbreitung der dem Angebotsempfänger damit übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20 f. - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser; Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 Rn. 23 - Schalungsteil; Urteil vom 17. Oktober 1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpressplatte).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
    Für eine offenkundige Vorbenutzung reicht zwar die nicht nur entfernte Möglichkeit aus, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem), und es kann die allgemeine Lebenserfahrung die Annahme rechtfertigen, dass diese Möglichkeit bestanden hat.
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11

    Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
    Ein Angebot, das nicht an die Öffentlichkeit, sondern an einen (potentiellen) Vertragspartner gerichtet ist, ist nur dann geeignet, bereits als solches beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn die Weiterverbreitung der dem Angebotsempfänger damit übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20 f. - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser; Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 Rn. 23 - Schalungsteil; Urteil vom 17. Oktober 1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpressplatte).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
    Denn dem Patentinhaber ist es grundsätzlich unbenommen, den Patentanspruch durch die Aufnahme einzelner Merkmale eines Ausführungsbeispiels zu beschränken, solange die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann der Ursprungsanmeldung als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen konnte (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum; Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Auf der Grundlage des Vorbringens der Beklagten vermag der Senat nicht festzustellen, dass etwaige Benutzungshandlungen der Klägerin eine nicht zu weit entfernte Möglichkeit eröffnet hätten, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige die zuverlässige ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten hätten (vgl. BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren; BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; BGH, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung).

    Vielmehr muss eine solche Kundgabe auch tatsächlich erfolgt sein (BGH, GRUR 2001, 1129, 1134 - zipfelfreies Stahlband; GRUR 2015, 463, 466 - Presszange, Rn. 39).

  • BGH, 21.04.2020 - X ZR 75/18

    Konditionierverfahren

    Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, ist eine Vorbenutzung offenkundig in diesem Sinne, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; Urteil vom 8. November 2016 - X ZR 116/14 Rn. 25).

    Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen kann nach der Lebenserfahrung auszugehen sein, wenn eine erfindungsgemäße Vorrichtung einem Dritten angeboten oder geliefert worden ist (BGH, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange).

  • BPatG, 11.10.2016 - 2 Ni 5/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kennzeichnung eines Trägermaterials für zur

    Es ist dabei zulässig, dass das Merkmal, dass es sich um parallele strichförmige Markierungen handelt, nicht in vollem Umfang in den Anspruch 1 übernommen wurde, denn der Anmelder hat es bei der Änderung seines Anspruchs in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher Merkmale eines Ausführungsbeispiels beschränkt, solange die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine Lehre darstellt, die der Fachmann der Ursprungsanmeldung - wie hier - als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen konnte ( vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89 - Spleißkammer, GRUR 1990, 432 -; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13 - Presszange, GRUR 2015, 463; BGH, Urteil vom 24.   April 2015 - X ZR 74/13 - Rückstrahlende Folie ).

    Auch in einem solchen Fall bedarf es vielmehr konkreter Anhaltspunkte dafür, dass gegen die Vertraulichkeitspflicht verstoßen wurde, eine bloße Wahrscheinlichkeit reicht dafür nicht aus ( BGH GRUR 1993, 466 - photovoltaisches Halbleiterbauelement; vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X  ZR6 /13 - Presszange, GRUR 2015, 463; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rd. 26; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 3 Rd. 81 ).

    Erforderlich wäre daher zumindest ein Kommunikationsakt, der die Annahme rechtfertigt, dass beliebige Dritte die Möglichkeit der Kenntnisnahme von der erfindungsgemäßen Lehre hatten ( BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X  ZR 6 /13 - Presszange, GRUR 2015, 463 ).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20

    Ansprüche aus einer Vereinbarung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und

    Es muss die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet sein, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Information erlangen (vgl. BGH, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; Urt. v. 8.11.2016 - X ZR 116/14, BeckRS 2016, 21471 Rn. 25; GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren).
  • BPatG, 23.09.2016 - 2 Ni 48/11

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Verfahren zum

    Auch in einem solchen Fall bedarf es vielmehr konkreter Anhaltspunkte dafür, dass gegen die Vertraulichkeitspflicht verstoßen wurde, eine bloße Wahrscheinlichkeit reicht dafür nicht aus (BGH GRUR 1993, 466 - photovoltaisches Halbleiterbauelement; vgl. BGH GRUR 2015, 463, 466, 469 - Presszange; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rd. 26; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 3 Rd. 81).

    Erforderlich wäre daher zumindest ein Kommunikationsakt, der die Annahme rechtfertigt, dass beliebige Dritte die Möglichkeit der Kenntnisnahme von der erfindungsgemäßen Lehre hatten (BGH GRUR 2015, 463, 466 - Presszange).

  • BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20

    Oberflächenbeschichtung - Patentnichtigkeitssache: Öffentliche Zugänglichkeit

    (a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Vorbenutzung offenkundig, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH, Urteil vom 21. April 2020 - X ZR 75/18, GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange).
  • BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
    Der Inhalt eines Angebots zählt jedoch nur dann zum Stand der Technik, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahelag (vgl. BGH GRUR 2015 463 - Presszange; BGH GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).

    Bei gemeinsamer Entwicklungsarbeit ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein konkludentes Geheimhaltungsinteresse der Beteiligten anzunehmen (vgl. BGH GRUR 2015 463, Rn. 34 - Presszange; BGH GRUR 2020, 833, Rn. 32 ff. - Konditionierverfahren).

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17

    Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einem Reflektor sowie ein

    Dem Patentinhaber ist es aber grundsätzlich unbenommen, den Patentanspruch durch die Aufnahme einzelner Merkmale eines Ausführungsbeispiels zu beschränken, solange die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann der Ursprungsanmeldung als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen konnte (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Rn. 28 mwN - Presszange).
  • BPatG, 21.11.2023 - 3 Ni 16/22
    Dienen in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale, die für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, hat es der Patentinhaber in der Hand, das Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale zu beschränken, solange die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann der Ursprungsanmeldung als - wie hier der Fall - mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2015 - X ZR 74/13 , Rn. 36; BGH, Urteil vom 9.12.2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463, Rn. 28 - Presszange).
  • BGH, 21.04.2015 - X ZR 74/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Patentfähigkeit einer rückstrahlenden Folie;

    Dienen in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale, die für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, hat es der Patentinhaber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Hand, das Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale zu beschränken, solange die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann der Ursprungsanmeldung als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen konnte (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13 Rn. 28 mwN - Presszange).
  • BGH, 08.09.2020 - X ZR 63/18

    Nichtigkeit eines Patents betreffend die Leistungssteuerung in einem

  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
  • BPatG, 28.04.2016 - 10 W (pat) 110/14

    Ventilanordnung - Patentbeschwerdeverfahren - "Ventilanordnung" - zur

  • BPatG, 07.05.2015 - 7 Ni 41/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Energieführungskette zur Führung von

  • BPatG, 15.09.2015 - 4 Ni 22/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 25.04.2018 - 5 Ni 55/16
  • BPatG, 10.12.2015 - 7 Ni 72/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Absaugeinrichtung und -verfahren zur

  • BPatG, 15.06.2021 - 4 Ni 30/18
  • BPatG, 15.12.2016 - 35 W (pat) 412/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung eines Gebrauchsmusters über eine

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