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   BGH, 09.12.2020 - 5 StR 339/20   

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https://dejure.org/2020,43398
BGH, 09.12.2020 - 5 StR 339/20 (https://dejure.org/2020,43398)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2020 - 5 StR 339/20 (https://dejure.org/2020,43398)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 5 StR 339/20 (https://dejure.org/2020,43398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Gerichts zur leichtfertigen Begehung der Geldwäsche mangels Einbindung in das Betrugsgeschehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 261 Abs. 1 S. 2
    Beweiswürdigung des Gerichts zur leichtfertigen Begehung der Geldwäsche mangels Einbindung in das Betrugsgeschehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 09.12.2020 - 5 StR 339/20
    Die konkurrenzrechtliche Bewertung auf der Grundlage der insoweit wenig aussagekräftigen Feststellungen nimmt der Senat bei diesem Angeklagten hin, zumal sich eine unterschiedliche Beurteilung der Konkurrenzen auf den Unrechtsund Schuldgehalt der Tat nicht auswirken würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 2 StR 358/17; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19; vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19).
  • BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19

    Nur eine Betrugstat bei mehreren auf einer Täuschung beruhenden

    Auszug aus BGH, 09.12.2020 - 5 StR 339/20
    Die konkurrenzrechtliche Bewertung auf der Grundlage der insoweit wenig aussagekräftigen Feststellungen nimmt der Senat bei diesem Angeklagten hin, zumal sich eine unterschiedliche Beurteilung der Konkurrenzen auf den Unrechtsund Schuldgehalt der Tat nicht auswirken würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 2 StR 358/17; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19; vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19).
  • BGH, 26.02.2019 - 2 StR 358/17

    Betrug (Grundsätze des uneigentlichen Organisationsdelikts); notwendige Auslagen

    Auszug aus BGH, 09.12.2020 - 5 StR 339/20
    Die konkurrenzrechtliche Bewertung auf der Grundlage der insoweit wenig aussagekräftigen Feststellungen nimmt der Senat bei diesem Angeklagten hin, zumal sich eine unterschiedliche Beurteilung der Konkurrenzen auf den Unrechtsund Schuldgehalt der Tat nicht auswirken würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 2 StR 358/17; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19; vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19).
  • BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19

    Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der

    Auszug aus BGH, 09.12.2020 - 5 StR 339/20
    Angesichts der milden Rechtsfolge und mangels sonstiger ersichtlicher Belastungen durch die Dauer des Revisionsverfahrens sieht der Senat diese Kompensation als ausreichend an (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19).
  • BGH, 21.07.2021 - 5 StR 82/21

    Konkurrenzen bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs

    Die gegen die Angeklagten I. und A. verhängten Gesamtfreiheitsstrafen bleiben trotz der teilweisen Aufhebung von Einzelstrafen bestehen, denn der Senat schließt aus, dass die Strafkammer bei Berücksichtigung der aufgezeigten Konkurrenzproblematik zu milderen Gesamtfreiheitsstrafen gelangt wäre, zumal sich die konkurrenzrechtliche Bewertung auf den Unrechts- und Schuldgehalt des Tuns der Angeklagten nicht auswirkt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2020 - 5 StR 339/20 Rn. 4).
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