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   BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 118/19   

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https://dejure.org/2020,42520
BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 118/19 (https://dejure.org/2020,42520)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2020 - VIII ZR 118/19 (https://dejure.org/2020,42520)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - VIII ZR 118/19 (https://dejure.org/2020,42520)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 242 BGB, § 259 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung; Einsichtnahme eines Mieters auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege

  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Einsichtsrecht des Mieters in Zahlungsbelege

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter hat auch Anspruch auf Einsicht in die Zahlungsbelege; §§ 566, 259, 242 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung; Einsichtnahme eines Mieters auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsicht in Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf Zahlungsbelege!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Einsichtsrecht des Mieters auch in Zahlungsnachweise

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Nicht nur die Rechnung, bitte!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Einsichtsrecht des Mieters bei der Betriebskostenabrechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfung der Betriebskostenabrechnung - Belegeinsicht erstreckt sich auch auf Zahlungsbelege

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Belegeinsicht der Mieter umfasst Zahlungsbelege

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Mieter Zahlungsbelege des Vermieters zu Betriebskosten verlangen?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung - Recht des Mieters auf Einsicht in Zahlungsbelege

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Hat der Mieter das Recht, die für die Betriebskostenabrechnung maßgeblichen Zahlungsbelege einsehen zu dürfen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Zahlungsbelege zur Nebenkostenabrechnung sind vorzulegen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung auch Zahlungsbelege einsehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Belegeinsicht einer Betriebskostenabrechnung umfasst zugrundeliegende Zahlungsbelege - Verweigerung der Belegeinsicht rechtfertigt Verweigerung der Nachzahlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Mieter kann auch Einsicht in Zahlungsbelege verlangen (IMR 2021, 57)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 693
  • MDR 2021, 157
  • NZM 2021, 31
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2018 - VIII ZR 189/17

    Zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener

    Auszug aus BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 118/19
    Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Ausgleich der Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung vom 23. Oktober 2014 derzeit nicht zu, weil sie dem Beklagten die begehrte Einsicht (auch) in die Zahlungsbelege nicht gewährt habe und dem Beklagten daher nach § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zustehe (vgl. BGH, NJW 2018, 1599 Rn. 24 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats, die das Berufungsgericht zutreffend angewendet hat, steht dem Mieter gegenüber dem auf eine Betriebskostenabrechnung gestützten Zahlungsverlangen des Vermieters ein aus § 242 BGB folgendes (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht zu, solange ihm eine nach § 259 Abs. 1 BGB berechtigterweise begehrte Belegeinsicht nicht gewährt worden ist (Senatsurteile vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17, NJW 2018, 1599 Rn. 29; vom 10. April 2019 - VIII ZR 250/17, NJW-RR 2019, 977 Rn. 36 ff.).

    Der Darlegung eines besonderen Interesses bedarf es dabei nicht, es genügt vielmehr das allgemeine Interesse des Mieters, die Tätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters zu kontrollieren (Senatsurteil vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17, aaO Rn. 18).

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 49/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der

    Auszug aus BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 118/19
    Entgegen der Auffassung der Revision gilt das auch für die Einsichtnahme in die Zahlungsbelege, und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter nach dem Abflussprinzip oder nach dem Leistungsprinzip abrechnet oder bei den unterschiedlichen Betriebskostenarten teils die eine, teils die andere Abrechnungsmethode anwendet (zu den unterschiedlichen Abrechnungsmethoden vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 49/07, NJW 2008, 1300 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 250/17

    Versorgung von Nachbargrundstücken über eine Heizungsanlage: Anspruch der

    Auszug aus BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 118/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats, die das Berufungsgericht zutreffend angewendet hat, steht dem Mieter gegenüber dem auf eine Betriebskostenabrechnung gestützten Zahlungsverlangen des Vermieters ein aus § 242 BGB folgendes (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht zu, solange ihm eine nach § 259 Abs. 1 BGB berechtigterweise begehrte Belegeinsicht nicht gewährt worden ist (Senatsurteile vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17, NJW 2018, 1599 Rn. 29; vom 10. April 2019 - VIII ZR 250/17, NJW-RR 2019, 977 Rn. 36 ff.).
  • BGH, 15.12.2021 - VIII ZR 66/20

    Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur

    Es genügt vielmehr das allgemeine Interesse des Mieters, die Tätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters zu kontrollieren (Senatsurteile vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17, NJW 2018, 1599 Rn. 18 [zu Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer des Mietobjekts]; vom 9. Dezember 2020 - VIII ZR 118/19, NJW 2021, 693 Rn. 13 [zu den Zahlungsbelegen des Vermieters]; vom 27. Oktober 2021 - VIII ZR 102/21, juris Rn. 17, und VIII ZR 114/21, juris Rn. 16; vgl. auch BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - III ZR 148/06, NJW 2007, 1528 Rn. 6; vom 3. November 2011 - III ZR 105/11, NJW 2012, 58 Rn. 12 f.; insoweit jeweils zu § 666 BGB).
  • BGH, 20.01.2021 - XII ZR 40/20

    Neuerteilung der Nebenkostenabrechnungen bei formeller Ordnungsmäßigkeit i.R.e.

    Der Kläger ist vielmehr auf eine inhaltliche Überprüfung anhand der für ihn einsehbaren Belege (vgl. BGH Urteil vom 9. Dezember 2020 - VIII ZR 118/19 - juris) verwiesen, wobei er - wie ausgeführt - hinsichtlich der Aufteilung der Abrechnungen auf drei Objektteile (Nr. 59, 61 und 71) im Bedarfsfall zuvor eine darauf bezogene Erläuterung verlangen kann.
  • BGH, 26.10.2021 - VIII ZR 150/20

    Wohnraummiete bei preisgebundenem Wohnraum: Rückforderung von

    Die Mieter sind insoweit auch bei einer - wie hier - formell wirksamen Betriebskostenabrechnung durch ein aus § 242 BGB folgendes (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen geschützt, solange ihnen eine berechtigterweise begehrte Belegeinsicht nicht gewährt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2020 - VIII ZR 118/19, NJW 2021, 693 Rn. 12; Senatsbeschlüsse vom 22. November 2011 - VIII ZR 38/11, WuM 2012, 276 Rn. 3; vom 22. Juni 2010 - VIII ZR 288/09, aaO Rn. 3 ff.).
  • BGH, 27.10.2021 - VIII ZR 102/21

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Einsichtsrecht des Mieters in das

    Es genügt vielmehr das allgemeine Interesse des Mieters, die Tätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters zu kontrollieren (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2020 - VIII ZR 118/19, NJW 2021, 693 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.10.2021 - VIII ZR 114/21

    Zum Einsichtsrecht eines Mieters bezüglich der Abrechnungsunterlagen zu einer

    Es genügt vielmehr das allgemeine Interesse des Mieters, die Tätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters zu kontrollieren (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2020 - VIII ZR 118/19, NJW 2021, 693 Rn. 13 mwN).
  • AG Münster, 11.10.2022 - 38 C 1947/22
    Ein solches Leistungsverweigerungsrecht ergibt sich aus Treu und Glauben gegenüber dem Zahlungsverlangen des Vermieters aus der Betriebskostenabrechnung, solange der Vermieter dem Mieter eine Belegeinsicht im Sinne des § 259 Abs. 1 BGB nicht gewährt hat (BGH NZM 2021, 31 (32)).

    diese Pflicht trifft auch den Vermieter in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung (BGH NZM 2021, 31 (32)).

    In diesem Fall kommt es entscheidend darauf an, welche Kosten im Abrechnungszeitraum tatsächlich durch den Vermieter bezahlt wurden (BGH NZM 2021, 31 (32)).

    Insbesondere bedarf es keiner Vermutungen des Mieters hinsichtlich einer absichtlich falsch gelegten Rechnung, sondern es genügt, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung auf etwaige Versehen des Vermieters überprüfen möchte (BGH NZM 2021, 31 (32)).

  • BFH, 20.04.2023 - VI R 24/20

    Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und

    Ein Steuerpflichtiger, der die Steuerermäßigung zum Beispiel als Mieter geltend machen will, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch ein Recht auf Belegeinsicht (z.B. BGH-Urteile vom 09.12.2020 - VIII ZR 118/19, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2021, 693 und vom 15.12.2021 - VIII ZR 66/20, NJW 2022, 772).
  • LG Berlin, 26.04.2021 - 67 S 144/19

    Inkassodienstleistung: Aktivlegitimation des Dienstleisters und Wirksamkeit der

    Die Abtretung der hier streitgegenständlichen Ansprüche ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 3, 5, 10 RDG nichtig (vgl. zuletzt Kammer, Urt. v. 10. Oktober 2020 - 67 S 167/20 , NZM 2021, 31, beckonline Tz. 13 ff. m.w.N.; Henssler, in: Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, Einleitung, Rz. 47g; Schüller, in: BeckOK, 57. Ed., Stand: 1. Februar 2021, § 556d Tz. 37c).
  • BFH, 22.02.2023 - VI R 24/20

    Kann Mieter Nebenkosten als haushaltnahe Dienstleistungen absetzen?

    Ein Steuerpflichtiger, der die Steuerermäßigung zum Beispiel als Mieter geltend machen will, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch ein Recht auf Belegeinsicht (z.B. BGH-Urteile vom 09.12.2020 - VIII ZR 118/19, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2021, 693 und vom 15.12.2021 - VIII ZR 66/20, NJW 2022, 772).
  • LG Berlin, 29.04.2021 - 67 S 144/19

    Inkassodienstleistung: Aktivlegitimation des Dienstleisters und Wirksamkeit der

    Die Abtretung der hier streitgegenständlichen Ansprüche ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 3, 5, 10 RDG nichtig (vgl. zuletzt Kammer, Urt. v. 10. Oktober 2020 - 67 S 167/20, NZM 2021, 31, beckonline Tz. 13 ff. m.w.N.; Henssler, in: Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, Einleitung, Rz. 47g; Schüller, in: BeckOK, 57. Ed., Stand: 1. Februar 2021, § 556d Tz. 37c).
  • LG Berlin, 19.07.2022 - 67 S 37/22

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

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