Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52159
BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21 (https://dejure.org/2021,52159)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2021 - 4 StR 366/21 (https://dejure.org/2021,52159)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 4 StR 366/21 (https://dejure.org/2021,52159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 255 StGB; § 250 StGB; § 22 StGB; § 74 Abs. 1 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz zur Erzwingung der Herausgabe der angestrebten Beute; Versuch: Tatplan, unmittelbares Ansetzen, Teilrücktritt; Strafzumessung: Strafmilderung); Einziehung von ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ ... 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, § 22 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 74 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einziehung einer Druckgaswaffe "Glock 17" mit Magazin und 4,5 mm-Stahlkugelmunition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74 Abs. 1
    Einziehung einer Druckgaswaffe "Glock 17" mit Magazin und 4,5 mm-Stahlkugelmunition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    Es liegt sonach vor, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Ausübung von Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht, um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2018 - 2 StR 200/17 Rn. 14; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 Rn. 8 und vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08 Rn. 5).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    Der Angeklagte wollte nach seinem gemäß § 22 StGB maßgeblichen konkreten Tatplan (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2020 - 3 StR 305/19 Rn. 11 und vom 9. Juli 1954 - 1 StR 677/53, BGHSt 6, 251, 256; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 22 Rn. 2a, 8 mwN) eine objektiv gefährliche Waffe als Nötigungsmittel einsetzen, um die Tageseinnahmen des Imbisses zu erhalten.
  • BGH, 06.02.2020 - 3 StR 305/19

    Beweiswürdigung beim untauglichen Versuch der schweren Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    Der Angeklagte wollte nach seinem gemäß § 22 StGB maßgeblichen konkreten Tatplan (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2020 - 3 StR 305/19 Rn. 11 und vom 9. Juli 1954 - 1 StR 677/53, BGHSt 6, 251, 256; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 22 Rn. 2a, 8 mwN) eine objektiv gefährliche Waffe als Nötigungsmittel einsetzen, um die Tageseinnahmen des Imbisses zu erhalten.
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    c) Die zugleich versuchte schwere räuberische Erpressung nach §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB tritt gegenüber der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21 Rn. 24 und vom 30. Oktober 2013 - 2 StR 282/13 Rn. 7; Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 250 Rn. 50 mwN).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    Es liegt sonach vor, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Ausübung von Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht, um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2018 - 2 StR 200/17 Rn. 14; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 Rn. 8 und vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08 Rn. 5).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    Es liegt sonach vor, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Ausübung von Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht, um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2018 - 2 StR 200/17 Rn. 14; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 Rn. 8 und vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08 Rn. 5).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 526/18

    Besonders schwerer Raub durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei zeitlich

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    b) Ein "Teilrücktritt" von dem qualifizierenden Umstand (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. März 2019 - 5 StR 526/18 Rn. 12 und vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07 Rn. 9), d. h. dem Verwenden der Waffe bei der Tat, scheidet nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen aus.
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    b) Ein "Teilrücktritt" von dem qualifizierenden Umstand (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. März 2019 - 5 StR 526/18 Rn. 12 und vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07 Rn. 9), d. h. dem Verwenden der Waffe bei der Tat, scheidet nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen aus.
  • BGH, 30.10.2013 - 2 StR 282/13

    Besonders schwerer Raub (Verhältnis zum schweren Raub)

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
    c) Die zugleich versuchte schwere räuberische Erpressung nach §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB tritt gegenüber der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21 Rn. 24 und vom 30. Oktober 2013 - 2 StR 282/13 Rn. 7; Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 250 Rn. 50 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht