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BGH, 10.01.1956 - 5 StR 534/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 5 StR 534/55
Ein solcher Irrtum wäre ein Verbotsirrtum, der, falls er unvermeidbar war, die Schuld des Angeklagten ausschließen würde, falle er vermeidbar war, seine Schuld mindern könnte (vgl BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] [209]). - BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 5 StR 534/55
Hierbei kann unerörtert bleiben, ob schon der von der Revision gerügte Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen das Rechtsmittel rechtfertigt, oder ob dies mangels einer Beschwer des Angeklagten oder mit Rücksicht auf eine etwa mögliche Berichtigung der Urteilsformel durch die Strafkammer (vgl hierzu BGHSt 5, 5) verneint werden muß.