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   BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77   

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BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77 (https://dejure.org/1978,10265)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1978 - 5 StR 383/77 (https://dejure.org/1978,10265)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1978 - 5 StR 383/77 (https://dejure.org/1978,10265)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der vorsätzlichen und fahrlässigen Gewässerverunreinigung - Verjährung von Ordnungswidrigkeiten - Anwendung günstigeren Verjährungsrechts - Abgrenzung Freispruch und Einstellung des Verfahrens bei unterschiedlich schweren Vorwürfen

 
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  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; BGH 5 StR 533/61 v. 19.12.1961; 5 StR 321/66 v. 20.09.1966).
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
    Auszug aus BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; BGH 5 StR 533/61 v. 19.12.1961; 5 StR 321/66 v. 20.09.1966).
  • BGH, 19.12.1961 - 5 StR 533/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; BGH 5 StR 533/61 v. 19.12.1961; 5 StR 321/66 v. 20.09.1966).
  • BGH, 15.10.1970 - 4 StR 322/70

    Strafrechtliches Erkenntnis - Bußgeld - Bußgeldentscheidung - Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77
    Denn bis zu diesem Zeitpunkt war in diser Sache weder ein Bußgeldbescheid noch eine ihm gleichzuachtende strafgerichtliche Erkenntnis über die Tat als Straftat (BGHSt 23, 342, 346, 347) ergangen.
  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich

    Auszug aus BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77
    An der Wirksamkeit der nach altem Recht eingetretenen Verjährung konnte auch die erst am 1. Januar 1975 in Kraft gertretene Regelung des § 33 Abs. 3 Satz 3 OWiG 1975 nichts mehr ändern (BGH 1 StR 341/74 v. 22.01.1975), auf die sich das Landgericht für seine abweichende Auffassung stützt.
  • BGH, 20.09.1966 - 5 StR 321/66

    Paul Wenneker

    Auszug aus BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; BGH 5 StR 533/61 v. 19.12.1961; 5 StR 321/66 v. 20.09.1966).
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