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BGH, 10.01.1979 - 4 StR 662/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als …
Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 4 StR 662/78
"Eine Nichtanrechnung i.S. der genannten Vorschrift darf nur dann erfolgen, wenn der Angeklagte diesbezüglich eine Prozeßverschleppung beabsichtigt hat (vgl. BGHSt 23, 306, 307 [BGH 22.07.1970 - 3 StR 237/69] sowie BGH, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 -). - BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften …
Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 4 StR 662/78
Ein über die (neue) Inhaftierung hinausgehender weiterer Nachteil, wie ihn § 51 Abs. 1 StGB vorsieht, durfte damit für den Angeklagten nicht verbunden sein (vgl. BGHSt 23, 307, 308) [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]. - BGH, 17.01.1978 - 5 StR 801/77
Nichtanrechnung einer Untersuchungshaft auf eine Strafe wegen Bestimmung von …
Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 4 StR 662/78
"Eine Nichtanrechnung i.S. der genannten Vorschrift darf nur dann erfolgen, wenn der Angeklagte diesbezüglich eine Prozeßverschleppung beabsichtigt hat (vgl. BGHSt 23, 306, 307 [BGH 22.07.1970 - 3 StR 237/69] sowie BGH, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 -).
- BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Klaus Croissant
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt ein Verhalten voraus, das nicht der Verteidigung dient und darauf abzielt, die Haft zu verlängern oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen zu verschleppen (BGHSt 23, 307, 308 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 - und vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78). - BGH, 11.03.1986 - 5 StR 40/86
Voraussetzungen der Berücksichtigung von Fluchtvorbereitungen zur Versagung der …
Fluchtvorbereitungen, die Grund für die Anordnung oder Vollziehung von Untersuchungshaft waren, können eine Versagung der Anrechnung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) nur rechtfertigen, wenn sie zu einer Verschleppung des Verfahrens geführt haben (BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; BGH Beschluß vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78 -). - BGH, 14.02.1979 - 4 StR 34/79
Anordnung der Nichtanrechnung verbüßter Untersuchungshaft
Das aber würde dem Sinn des § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB widersprechen (BGH 4 StR 662/78 vom 10. Januar 1979;… vgl. auch Dreher/Tröndle, 38. Aufl., Rdn. 12 zu § 51 StGB).