Rechtsprechung
BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 315a Abs. 2 EGStGB; § 9 StGB
Anwendung des Art. 315a Abs. 2 EGStGB (Verjährungshemmung) bei Vergehen gegen das Militärregierungsgesetz Nr. 53 von Tätern die in der BRD ansässig waren; Tatort - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergehen gegen das Militärregierungsgesetz - Geldstrafe - Einstellung des Verfahrens - Verjährung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung bei einem Vergehen nach Nr. 53 MRG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NJ 2001, 493 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96
BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
b) Ein "Tatort" (im Sinne des § 9 StGB) in der DDR, nach deren Recht jene Embargoverstöße selbstverständlich nicht strafbar waren, war hiermit indes nicht verbunden (vgl. BGHSt 43, 129, 140).Sie geht im übrigen einher mit einer strengeren Ahndung diesen angelasteter Embargoverstöße im Vergleich zu entsprechenden Verstößen von Bürgern der DDR; nur diesen kommt eine eingeschränkte Auslegung des Anwendungsbereichs des MRG Nr. 53 zugute (vgl. BGHSt 43, 129 gegenüber BGHSt 42, 113).
- BVerfG, 04.08.1983 - 2 BvR 1118/83
Fortgeltung eines Gesetzes - Militärregierung Deutschland - Anwendung - …
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Die Taten sind - nachdem seit ihrer Beendigung zehn Jahre, das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. Art. VIII MRG Nr. 53; vgl. zur Strafdrohung BVerfG - Vorprüfungsausschuß -EuGRZ 1983, 438 und NJW 1984, 39), vor Erlaß des angefochtenen Urteils abgelaufen sind, absolut verjährt (§ 78 Abs. 1 Satz 1, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB). - BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Sie geht im übrigen einher mit einer strengeren Ahndung diesen angelasteter Embargoverstöße im Vergleich zu entsprechenden Verstößen von Bürgern der DDR; nur diesen kommt eine eingeschränkte Auslegung des Anwendungsbereichs des MRG Nr. 53 zugute (vgl. BGHSt 43, 129 gegenüber BGHSt 42, 113). - BGH, 21.04.1999 - 5 StR 97/99
Teilfreispruch von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski wegen Devisentransfers …
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
a) Allerdings konnte sich der Tatrichter darauf berufen, daß der Senat eine Teilverjährung gegen die in der DDR als Besteller handelnden Mittäter der Angeklagten unter Berufung auf jene Hemmungsnorm verneint hatte (BGH wistra 1999, 299) und diese Rechtsauffassung bereits der umfassenden Verwerfung einer Revision des - ebenfalls von der DDR aus als Mittäter handelnden - Leiters des Bereichs "KoKo" gegen eine entsprechende Verurteilung (Senatsbeschluß vom 29. März 1999 - 5 StR 97/99 -) zugrunde gelegt hatte.
- BGH, 09.10.2001 - 5 StR 367/01
Verfolgungsverjährung; 3. Verjährungsgesetz; Beitrittsgebiet (Delikte allgemeiner …
Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJ 2001, 493 m.w.N.), von der abzugehen kein Anlaß besteht.