Rechtsprechung
BGH, 10.01.2006 - 4 StR 490/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO; § 222 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB
Revision der Nebenklage (keine Gesetzesverletzung und Anschlussbefugnis beim versuchten Totschlag; Opferrechtsreformgesetz); fahrlässige Tötung und versuchter Totschlag im Straßenverkehr - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers mit dem Ziel der Verurteilung des Angeklagten wegen eines versuchten Totschlags durch Unterlassen; Anschlussberechtigung bei einer nur versuchten Straftat gegen das Leben des Angehörigen
- Judicialis
StPO § 301; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 397; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 77 Abs. 2; ; StGB § 211; ; StGB § 212; ; StGB § 221 Abs. 3; ; StGB § 222
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1
Kein Anschlussrecht der Angehörigen bei lediglich versuchtem Totschlags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 351
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98
Nebenklagebefugnis der Angehörigen bei Tod des Opfers einer Körperverletzung
Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 4 StR 490/05
Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (BGHSt 44, 97, 99; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, 421).Dessen Nebenklagebefugnis geht nach der Änderung des Rechts der Nebenklage durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 im Todesfall nicht mehr auf seine in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen über (BGHSt 44, 97, 98/99).
- BGH, 13.06.2002 - 4 StR 95/02
Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung; Anschlussberechtigung)
Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 4 StR 490/05
Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (BGHSt 44, 97, 99; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, 421).
- BGH, 11.10.2011 - 5 StR 396/11
Unzulässige Revision der Nebenklage (zum Anschluss berechtigende Tat; Straftat …
Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind vollendete Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98, BGHSt 44, 97, 99, und vom 10. Januar 2006 - 4 StR 490/05, NStZ 2006, 351;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 395 Rn. 7), nicht aber rechtswidrige Taten nach § 224 StGB. - BGH, 09.10.2012 - 4 StR 350/12
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung, die zum Anschluss als …
Nach dem Tod des Opfers kann sich die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98, BGHSt 44, 97, 99;… vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, S. 421; vom 10. Januar 2006 - 4 StR 490/05, NStZ 2006, S. 351, …und vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, S. 67;… KK-Senge, StPO, 6. Aufl., § 395 Rn. 9 mwN).