Rechtsprechung
BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 265 Abs. 1 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs); Hinweispflicht (Angabe der einem Gesichtspunkt zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände; effektive Verteidigung; Fairness des Verfahrens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge einer Verletzung der Hinweispflicht auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtpunktes ; Hinweis auf die zur Schlussfolgerung heimtückischen Verhaltens führenden tatsächlichen Umstände
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 1; StGB § 211 Abs. 2
Substantiierung des Hinweises auf "Heimtückemord"; Heimtücke bei erwartetem Angriff - rechtsportal.de
StPO § 265 Abs. 1 ; StGB § 211 Abs. 2
Substantiierung des Hinweises auf "Heimtückemord"; Heimtücke bei erwartetem Angriff - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 102
- StV 2007, 229
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines …
Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht.