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   BGH, 10.01.2007 - 5 StR 454/06 (alt: 5 StR 136/04, 5 StR 290/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7767
BGH, 10.01.2007 - 5 StR 454/06 (alt: 5 StR 136/04, 5 StR 290/05) (https://dejure.org/2007,7767)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2007 - 5 StR 454/06 (alt: 5 StR 136/04, 5 StR 290/05) (https://dejure.org/2007,7767)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 5 StR 454/06 (alt: 5 StR 136/04, 5 StR 290/05) (https://dejure.org/2007,7767)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 464 Abs. 3 StPO; § 473 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 8 Abs. 3 StrEG; § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG
    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (Teilaufhebung als Teilerfolg; Billigkeit) und gegen die Versagung einer Entschädigung (Untersuchungshaft; Billigkeit; fehlerfreie Ermessensausübung: besondere Härte der Untersuchungshaft und Berücksichtigung bei der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Gewährung einer "billigen Entschädigung" im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG); Kosten einer Kostenbeschwerde bei deren Teilerfolg

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; StrEG § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 4; StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2
    Kostenentscheidung nach Teilerfolg in der Revision; Billigkeit einer Entschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 463/96

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Strafrechtsentschädigung -

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 454/06
    Ob eine Entschädigung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG der Billigkeit entspricht, ist aufgrund einer Gesamtabwägung zu beurteilen (BGH GA 1975, 208; BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4).

    Zwar trifft zu, dass die Berücksichtigung eines solchen Umstandes im Rahmen der Strafzumessung bei der Prüfung der Billigkeit Bedeutung erlangen kann (BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4).

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 454/06
    Nachdem der Angeklagte im ersten Revisionsverfahren vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen und die Sache an das Landgericht zur Bildung einer neuen Gesamtstrafe zurückverwiesen wurde (BGH NJW 2004, 2603), hat der Bundesgerichtshof im zweiten Durchgang die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten aufgehoben.
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 290/05

    Gesamtstrafenbildung (Erhöhung nach Aufhebung durch das Revisionsgericht trotz

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 454/06
    Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens der Gesamtstrafenbildung wird ergänzend auf die Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung im zweiten Revisionsverfahren (Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 290/05) Bezug genommen.
  • KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18

    Anspruch auf Haftentschädigung bei grob fahrlässiger Verursachung der

    Eine Entscheidung darüber, ob es im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG der Billigkeit (dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14 -, juris Rdnr. 4, und 10. Januar 2007 - 5 StR 454/06 -, juris Rdnr. 6 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - III-2 Ws 272/14 -, juris Rdnr. 9 ff.; KG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 1 Ws 1/18 - Meyer, StrEG 10. Aufl., § 4 Rdnr. 13 ff.; jeweils m. w. Nachw.) entspricht, den Verurteilten für die Dauer der die festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe übersteigenden Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen oder - wie vom Landgericht ausgeführt - nicht, war jedoch nicht erforderlich.
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