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   BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07   

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https://dejure.org/2008,4039
BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07 (https://dejure.org/2008,4039)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2008 - 5 StR 435/07 (https://dejure.org/2008,4039)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07 (https://dejure.org/2008,4039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tötung des Opfers durch selbstschädigendes Verhalten als Körperverletzung mit Todesfolge; Voraussetzungen für die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Opferverhalten; Voraussetzungen für die Zurechnung naheliegender und deliktstypischer Reaktionen des Opfers; ...

  • Judicialis

    StGB § 222; ; StGB § 227; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 227 Abs. 1
    Kausalität zwischen Körperverletzungshandlung bzw. Körperverletzungserfolg und Tod des Opfers; Verhalten des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Körperverletzung mit Todesfolge auch, wenn der Tod auf selbstgefährdendem Fluchtverhalten des Opfers beruht

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 (i. d. F. 6. StrRG) Todesfolge 1).

    Diese deliktsspezifische Gefahr kann aber auch von der Körperverletzungshandlung ausgehen, einer Kausalität zwischen Körperverletzungserfolg und dem Tod des Opfers bedarf es nicht (BGHSt 14, 110, 112; 48, 34, 37 f.).

    Eine solche tatbestandstypische Gefahr kann sich auch dann im Tod des Opfers verwirklicht haben, wenn die unmittelbar zum Tod führende Ursache ein Verhalten des Opfers war, sofern dieses selbstschädigende Verhalten sich als naheliegende und deliktstypische Reaktion darstellt, wie dies bei Fluchtversuchen in Panik und Todesangst der Fall ist (BGHSt 48, 34, 38 f. Fischer Rdn. 4 aaO).

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 (i. d. F. 6. StrRG) Todesfolge 1).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 (i. d. F. 6. StrRG) Todesfolge 1).
  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    cc) Das - nach Auffassung des Senats ohnehin zu restriktive - Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70 (NJW 1971, 152, 153) steht nicht entgegen, denn weit stärker und damit anders als dort sah sich das Opfer hier einer konkret lebensgefährlichen Körperverletzung ausgesetzt, was eine abweichende Bewertung der Typizität der Opferreaktion begründen kann.
  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60

    Pistolenschlag - § 227 StGB, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Diese deliktsspezifische Gefahr kann aber auch von der Körperverletzungshandlung ausgehen, einer Kausalität zwischen Körperverletzungserfolg und dem Tod des Opfers bedarf es nicht (BGHSt 14, 110, 112; 48, 34, 37 f.).
  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen einer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Dies gilt im Ergebnis auch für das noch vor dem Hintergrund der für erforderlich gehaltenen Kausalität des Körperverletzungserfolgs für den Tod ergangene Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1953 - 4 StR 378/53.
  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Schließlich ist in den Blick zu nehmen, ob das tödliche Risiko, das in der Tat selbst seinen Ausgang nahm, sich in einem durch sie in Gang gesetzten typischen Verlauf verwirklichte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, NStZ 2008, 278).

    Der Tod der Verstorbenen ist mithin vorliegend unmittelbar auf die Körperverletzungshandlung des Angeklagten zurückzuführen und nicht nur durch einen autonomen, mit diesem Geschehen lediglich durch Kausalität verbundenen Willensbildungsprozess beeinflusst (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, NStZ 2008, 278).

  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16

    Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des

    Mag die Selbsttötung des Opfers die Zurechnung des Todeserfolges nach dem Grundsatz eigenverantwortlichen Handelns bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks im Einzelfall ausschließen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70, NJW 1971, 152; jeweils in Abgrenzung dazu BGH, Urteile vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708; und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6; zur Ablehnung ärztlicher Hilfe s. BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, BGHR StGB § 226 Todesfolge 8; zum Eintritt der Todesfolge bei § 239b StGB im Zuge einer Geiselbefreiung vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1985 aaO), so gilt dies im Fall des § 238 Abs. 3 StGB - wenn ein motivationaler Zusammenhang mit der Nachstellungshandlung gegeben ist und diese Motivation für das Tatopfer handlungsleitend war - nach Sinn und Zweck der Vorschrift und auf Grund ihres systematischen Zusammenhangs mit dem auf den Schutz vor einer Selbstschädigung angelegten Grunddelikt des § 238 Abs. 1 StGB nicht.
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf

    Denn auch dann hat sich die der Verwirklichung des Grunddelikts eigentümliche tatbestandsspezifische Gefahr im tödlichen Ausgang verwirklicht (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00, BGHR StGB § 227 Todesfolge 1, vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21, und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Denn beim Delikt der Körperverletzung mit Todesfolge muss zwischen der Körperverletzung und dem Tod ein Kausalzusammenhang bestehen; zudem muss sich im tödlichen Ausgang gerade eine solche Gefahr verwirklicht haben, die der Körperverletzung in spezifischer Weise anhaftete ("spezifischer Gefahrzusammenhang"; vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318 Rn. 21 f.; vom 18 19 20 21 22 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6 Rn. 9; vom 20. Juli 1995 - 4 StR 129/95, BGHR StGB § 226 Todesfolge 11; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 227 Rn. 3 f.; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 227 Rn. 2 f.; Engländer, NStZ 2018, 135, 137 ff.).
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