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   BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07   

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https://dejure.org/2008,1911
BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07 (https://dejure.org/2008,1911)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2008 - V ZR 81/07 (https://dejure.org/2008,1911)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - V ZR 81/07 (https://dejure.org/2008,1911)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Bewusste Falschangabe des Verkäufers eines Mietshauses zu Fragen des Käufers hinsichtlich der Höhe des Mietertrags; Schadensersatz wegen arglistigen Vorspiegelns einer zusicherungsfähigen Eigenschaft; Baurechtliche Unzulässigkeit eines Ausbaus als Sachmangel

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wegfall des Provisionsanspruchs bei Rückabwicklung des Hauptvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei arglistigem Vorspiegeln einer zugesicherten Eigenschaft; kein Recht auf Lüge; Miethöhen im Rahmen des Mietspiegels; Dachgeschossausbau nicht bauordnungswidrig; Keller trocken Schadensersatz für unrichtige Zusicherungen; ...

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § ... 124 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 463 a.F.; ; BGB § 463 Satz 1; ; BGB § 463 Satz 2 a.F.; ; BGB § 537 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 652 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 314 Satz 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 463 S. 2 (a.F.)
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Mietshauses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewusst falsche Antworten des Verkäufers bei Verkauf von Miethaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hausverkauf: Verkäufer muss wahrheitsgemäß Auskunft geben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Angaben zum Mietertrag bei Hausverkauf: Schadensersatz! (IMR 2008, 171)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerprovision bei Täuschung durch Verkäufer? (IMR 2008, 174)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Richtig ist zwar, dass der Anspruch des Maklers auf den Maklerlohn nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB auch entfällt, wenn sich ein arglistig getäuschter Käufer dafür entscheidet, statt den Vertrag nach § 123 Abs. 1 BGB anzufechten, von dem Verkäufer die Rückabwicklung der Leistungen nach dem vertraglichen Gewährleistungsrecht zu verlangen (BGH, Urt. v. 14. Dezember 2000, III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967).

    Diese Gleichbehandlung von Vertragsanfechtung und Gewährleistungsrecht setzt jedoch voraus, dass die Ansprüche auf Rückabwicklung des vermittelten, jedoch an dem "Makel der Anfechtbarkeit" leidenden Kaufvertrags innerhalb der für die Anfechtung geltenden Jahresfrist nach § 124 Abs. 1 BGB erhoben werden (BGH, Urt. v. 14. Dezember 2000, III ZR 3/00, aaO).

  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89

    Umfang der Zusicherung von Mieteinnahmen

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zu dessen Gegenstand gemachten Angaben des Verkäufers über tatsächlich erzielte Mieterträge nach §§ 133, 157 BGB als Zusicherung einer Eigenschaft gem. § 463 Satz 1 BGB a.F. zu verstehen, wenn der Käufer nicht auf Grund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (Senat, Urt. v. 3. November 1989, V ZR 154/88, NJW 1990, 902; Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1160, 1161 und Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, NJW 2001, 2551, 2552).

    Die Angaben des Verkäufers zur Höhe der erzielten Mieten sind nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vom Käufer nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich auch dahin zu verstehen, dass es sich um Erträge aus einer rechtlich zulässigen Vermietung handelt (Senat, Urt. v. 2. Dezember 1988, V ZR 91/87, NJW 1989, 1795 und Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1990, 1160, 1161).

  • BGH, 10.06.1983 - V ZR 292/81
    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Die baurechtliche Unzulässigkeit eines Ausbaus ist ein Sachmangel, den der Verkäufer dem Käufer nicht verschweigen darf (Senat: Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990; Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243, 2244 und BGHZ 114, 260, 262- std. Rspr.).

    Für den Vorsatz des Verkäufers reicht es aus, wenn dieser mit der Unzulässigkeit eines von den genehmigten Plänen abweichenden Ausbaus rechnet und damit die Verletzung seiner Pflicht zur Aufklärung über eine (möglicherweise) baurechtswidrige Nutzung in Kauf nimmt (Senat Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990).

  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Auch die von der Nichtzulassungsbeschwerde zitierte Entscheidung zur Haftung der Personen, die als sog. Gewährträger in Prospekten über Kapitalanlagen benannt werden (BGHZ 145, 187, 197), hat keinen Bezug zu der hier zu beurteilenden Veräußerung von Mietwohngrundstücken zwischen Privaten.
  • BGH, 01.02.2007 - V ZR 200/06

    Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    f) Der Senat hat von der Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung durch Beschluss nach § 544 Abs. 7 ZPO und zur Verweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts nach § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO (dazu Senat, Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZR 200/06, NJW-RR 2007, 1221, 1222) Gebrauch gemacht.
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Der Verkäufer muss Fragen des Käufers zu Umständen, die für den Vertragsschluss von Bedeutung sein können, wahrheitsgemäß beantworten, auch wenn keine Offenbarungspflicht besteht (std. Rspr. Senat BGHZ 74, 103, 110; Urt. v. 20. September 1996, V ZR 173/95, NJW-RR 1997, 144, 145).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zu dessen Gegenstand gemachten Angaben des Verkäufers über tatsächlich erzielte Mieterträge nach §§ 133, 157 BGB als Zusicherung einer Eigenschaft gem. § 463 Satz 1 BGB a.F. zu verstehen, wenn der Käufer nicht auf Grund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (Senat, Urt. v. 3. November 1989, V ZR 154/88, NJW 1990, 902; Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1160, 1161 und Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, NJW 2001, 2551, 2552).
  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Die baurechtliche Unzulässigkeit eines Ausbaus ist ein Sachmangel, den der Verkäufer dem Käufer nicht verschweigen darf (Senat: Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990; Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243, 2244 und BGHZ 114, 260, 262- std. Rspr.).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Die von der Nichtzulassungsbeschwerde hierzu erhobene Gehörsrüge greift nicht durch, weil das Berufungsgericht nur dann zu einer erneuten Vernehmung eines in erster Instanz vernommenen Zeugen verpflichtet ist, wenn es dessen protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz (BGH, Urt. v. 27. Okt. 2005, III ZR 71/05, NJW-RR 2006, 109, 110 - std. Rspr.), was hier nicht der Fall war.
  • BGH, 02.04.1982 - V ZR 54/81

    Rechtliche Einordnung des Minderertrags eines Grundstücks - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
    Ein Verkäufer eines Mietshauses, der Fragen des Käufers zur Höhe des Mietertrags bewusst falsch beantwortet, schuldet Schadensersatz wegen arglistigen Vorspiegelns einer zusicherungsfähigen Eigenschaft analog § 463 Satz 2 BGB a.F. (Senat, Urt. v. 2. April 1982, V ZR 54/81, WM 1982, 696).
  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 91/87

    Zusicherung der Höhe von Mieteinnahmen

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90

    Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines

  • KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99

    Vereinbarung eines überhöhten Mietzinses für Gewerberäume

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Nichteinhaltung der zugesicherten

  • OLG Stuttgart, 13.07.1992 - 5 U 2/92

    Überprüfung eines Pachtvertrages auf Sittenwidrigkeit bei auffälligem

  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91

    Zusicherung von Mieterträgen bei Grundstückskauf

  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei

    Der Senat hat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (V ZR 81/07, Grundeigentum 2008, 983) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11

    Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines

    Da sich ein vertraglich vereinbarter Mietzins in der Regel nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten bildet, gilt der zur Zeit des Vertragsabschlusses von dem Eigentümer aus dem Grundstück gezogene Nutzen nach der Verkehrsanschauung als ein sicherer Maßstab und als eine der wichtigsten Grundlagen für die Ertragsfähigkeit und damit für die Wertschätzung eines Hausgrundstücks (Senat, Urteile vom 19. Oktober 1980 - V ZR 51/87, NJW 1981, 45, 46 und vom 5. Oktober 2001 - V ZR 275/00, WM 2002, 195, 196; Beschluss vom 10. Januar 2008 - V ZR 81/07, Grundeigentum 2008, 983, 984); dies ist auch der Grund dafür, dass die tatsächlichen Mieterträge - wie auch hier geschehen - in Grundstückskaufverträgen aufgeführt werden.

    Der Verkäufer hat den Käufer daher darüber zu informieren, dass die von ihm angegebenen Mieten zwar vereinbart und vereinnahmt worden sind, aber die rechtlich zulässige (vgl. Senat, Urteile vom 2. Dezember 1988 - V ZR 91/87, NJW 1989, 1795 und vom 22. Juni 1990 - V ZR 126/89, NJW-RR 1990, 1161, 1162 und Beschluss vom 10. Januar 2008 - V ZR 81/07, Rn. 16 - Wohnhausgrundstücke) oder die von Kostenträgern als erstattungsfähig anerkannte Höhe (Urteil vom 26. Januar 1996 - V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690 - Seniorenheimgrundstück) übersteigen.

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 19 U 45/08

    Schadensersatz nach § 463 BGB a.F. aus Grundstückskaufvertrag

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 10.01.2008 (Az. V ZR 81/07) das Schlussurteil im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als über die Klage gegen die Beklagten zu 1) und 2) durch Zurückweisung deren Berufung entschieden worden ist.

    V ZR 154/88, Rn.7; BGH, Urt. v. 22.06.1990, V ZR 126/89, Rn.6; BGH, Urt. v. 30.03.2001, V ZR 461/99, Rn.15 - juris; BGH, Beschluss im hiesigen Rechtsstreit v. 10.01.2008, V ZR 81/07, Rn.16; jeweils m.w.N.).

    Die Angaben des Verkäufers zur Höhe der erzielten Mieten sind nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vom Käufer nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich auch dahin zu verstehen, dass es sich um Erträge aus zulässiger Vermietung handelt (BGH, Urt. v. 02.12.1988, V ZR 91/87, NJW 1989, 1795; Urt. v. 22.06.1990, V ZR 126/89, Rn.7 - juris; Beschluss v. 10.01.2008, a.a.O., Rn.16).

    60 Eine davon abweichende Auslegung dahin, dass die in den notariellen Kaufvertrag einbezogenen Erklärungen des Verkäufers zu den Mieten nach den Umständen von dem Käufer nicht als eine vertragliche Zusicherung zu verstehen waren, ist zwar nicht ausgeschlossen (BGH, Beschluss v. 10.01.2008, a.a.O., Rn.17; weiter Urteil v. 26.02.1993, V ZR 270/91, NJW 1993, 1385).

    Ein solches Verständnis liegt indes fern, wenn - wie hier aufgrund der Beweisaufnahme bewiesen - der Käufer vom Verkäufer eine Erklärung zu den Mieten als Bestandteil des Vertrages verlangt und mit dem Abbruch der notariellen Verhandlung droht und der Verkäufer sich dann zu einer solchen Erklärung entschließt (BGH, Beschluss v. 10.01.2008, a.a.O., Rn.17).

  • BGH, 29.10.2015 - V ZR 61/15

    Grundstückskaufvertrag: Besitzübergang eines Mietshauses im

    Setzt sich das Gericht mit dem Parteivortrag nicht inhaltlich auseinander, sondern mit Leerformeln über diesen hinweg, ist das im Hinblick auf die Anforderungen aus dem Verfahrensgrundrecht nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrags (Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008 - V ZR 81/07, Grundeigentum 2008, 983, 984; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, NJW-RR 2007, 1409 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und

    Das Urteil vom 3.4.2007 ist auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger durch Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az: V ZR 81/07) bezüglich der Klageabweisung gegen die Beklagten zu 1. und 2. aufgehoben worden.
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 526/17

    Anwendbarkeit der Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrags (Beschluss des BGH vom 10.01.2008, Gz. V ZR 81/07).

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen des Artikel 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrages (BGH vom 10.01.2008, V ZR 81/07).

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 516/17

    Anwendbarkeit einer Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrags (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008, V ZR 81/07, juris).

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen von Artikel 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrages (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008, V ZR 81/07, juris).

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17

    Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrags (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008, V ZR 81/07, juris).

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen von Artikel 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrages (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008, V ZR 81/07, juris).

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 518/17

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Übergehen des Vortrags eines Hintermanns

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrags (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008, V ZR 81/07, juris).

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen von Artikel 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrages (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008, V ZR 81/07, juris).

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1081/17

    Anwendbarkeit der Proskepthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrags (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008, V ZR 81/07, juris).

    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrages, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen von Artikel 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrages (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008, V ZR 81/07, juris).

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1107/17

    Anwendbarkeit einer Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

  • BGH, 21.02.2008 - V ZR 119/07

    Pflicht des Verkäufers einer noch zu errichtenden Immobilie zur Unterrichtung

  • OLG München, 17.05.2018 - 23 U 528/17

    Voraussetzungen für eine Zurückverweisung nach § 538 ZPO

  • OLG München, 03.08.2009 - 19 U 2171/09

    Arzneimittelhaftung: Darlegungslast des Patienten; Beweiserhebungspflicht des

  • OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17

    Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung seiner Beteiligung an einem

  • OLG München, 17.05.2018 - 23 U 583/17

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz bei einer Klage auf

  • LG Hamburg, 20.11.2020 - 307 S 69/19

    Öffentlich geförderter Wohnraum in Hamburg: Verstoß gegen das Kopplungsverbot

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