Rechtsprechung
BGH, 10.01.2012 - 1 StR 587/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO; § 337 StPO
Inbegriffsrüge (Selbstleseverfahren: Protokollierung der tatsächlichen Kenntnisnahme, Anordnung nach Durchführung; Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 2 S 1 StPO, § 249 Abs 2 S 3 StPO, § 273 StPO, § 274 StPO
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Anforderungen an den Ablauf des Selbstleseverfahrens - Wolters Kluwer
Anforderungen an die ordnungsgemäße Einführung von Urkunden und sonstigen Schriftstücken durch ein Selbstleseverfahren in die strafprozessuale Hauptverhandlung
- rewis.io
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Anforderungen an den Ablauf des Selbstleseverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die ordnungsgemäße Einführung von Urkunden und sonstigen Schriftstücken durch ein Selbstleseverfahren in die strafprozessuale Hauptverhandlung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das "im Ansatz prozessordnungsgemäße Selbstleseverfahren”
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)
§ 249 Abs. 2 StPO
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Durchführung des Selbstleseverfahrens (Dr. Anna Helena Albrecht; ZIS 4/2012, S. 163-169)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 04.08.2011 - 7 KLs 106 Js 23377/10
- BGH, 10.01.2012 - 1 StR 587/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 346
- StV 2012, 585
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11
Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot …
Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 1 StR 587/11
Die hier allein getroffene - auf Grund ihrer Eindeutigkeit auch keiner zu einem anderen Ergebnis führenden Auslegung zugängliche - Feststellung, die Mitglieder des Gerichts hätten Gelegenheit zur Kenntnisnahme gehabt, wird den Anforderungen des Gesetzes nicht gerecht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ-RR 2011, 253, 255 mwN). - BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10
Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem …
Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 1 StR 587/11
Da sie aber auf die Kenntnisnahme vom Inhalt der Urkunden sogar ganz verzichten können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300 mwN), genügt - auch von der Revision nicht in Frage gestellt - die in der Hauptverhandlung unwidersprochen gebliebene Feststellung des Vorsitzenden, die übrigen Verfahrensbeteiligten hätten bereits ausreichende Gelegenheit zur Kenntnisnahme gehabt.
- BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit; …
Bei umfangreichen Konvoluten kann eine zusammenfassende und pauschale Benennung der nach § 249 Abs. 2 StPO zu behandelnden Urkunden genügen (…vgl. LR/Mosbacher, StPO, 26. Aufl., § 249 Rn. 64, 91; vgl. auch - allerdings nichttragend - BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 StR 587/11, NStZ 2012, 346: "Die im Sonderband TKÜ-Band enthaltenen Gesprächsprotokolle ...'). - BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12
Fristwahrende Sachverhandlung (Anordnung und Vollzug des Selbstleseverfahrens; …
Dass die Anordnung der Feststellung des Vollzugs des Selbstleseverfahrens durch Kenntnisnahme und Gelegenheit hierzu nicht vorausging, sondern ihr nachfolgte, ist zwar strukturell ungeschickt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 5 StR 251/12, NJW 2012, 3319, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), indes unschädlich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 StR 587/11, NStZ 2012, 346, 347). - BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
Mangelnde Belehrung über die Rechtsfolgen (Risiken) einer Verständigung; …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Urkunden und sonstige Schriftstücke nur dann im Wege des Selbstleseverfahrens ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, wenn nach dessen Durchführung zu Protokoll festgestellt ist, dass die Mitglieder des Gerichts vom Wortlaut der Urkunden und/oder sonstigen Schriftstücke Kenntnis genommen haben und die übrigen Verfahrensbeteiligten hierzu Gelegenheit hatten (§ 249 Abs. 2 Satz 1 und 3 StPO; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 StR 587/11, NStZ 2012, 346).