Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2012 - StB 20/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11
BGH, 10.01.2012 - StB 20/11 (https://dejure.org/2012,11)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2012 - StB 20/11 (https://dejure.org/2012,11)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - StB 20/11 (https://dejure.org/2012,11)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 70 StPO; § 55 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 2 GG
    Beugehaft gegen einen Zeugen (Verhältnismäßigkeit; Haftunfähigkeit; Rote Armee Fraktion: RAF; Fall Buback); Auskunftsverweigerungsrecht; Zweck des Strafverfahrens; Wertesystem der Verfassung; Rechtsstaatsprinzip

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StPO, § 70 Abs 2 StPO, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 104 Abs 2 S 1 GG
    Auskunftsverweigerung des Zeugen: Verhältnismäßigkeit der Anordnung und Verhängung von Beugehaft gegen eine schwer erkrankte Zeugin zur Erzwingung der Auskunft in einem "RAF"-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Beugehaft gegen einen sich wegen einer akuten lymphatischen Leukämie einer Chemotherapie unterziehenden Zeugen in einem RAF-Prozess

  • rewis.io

    Auskunftsverweigerung des Zeugen: Verhältnismäßigkeit der Anordnung und Verhängung von Beugehaft gegen eine schwer erkrankte Zeugin zur Erzwingung der Auskunft in einem "RAF"-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55; StPO § 70
    Anordnung von Beugehaft gegen einen sich wegen einer akuten lymphatischen Leukämie einer Chemotherapie unterziehenden Zeugen in einem RAF-Prozess

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Wahrheitssuche um jeden Preis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beugehaft im Buback-Verfahren - auch da gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beugehaft und die Verhältnismäßigkeit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.01.2012)

    Endgültig keine Beugehaft für Ex-RAF-Terroristin Christa Eckes // BGH verweist auf lebensgefährliche Erkrankung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Der lange Schatten der RAF

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs aus GG Art 19 Abs 4 - Zur Fortwirkung des

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Danach muss die Beugehaft nach den Umständen des Falles unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41; vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - StB 7 8 9 32/09, NStZ 2010, 44; vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, NStZ-RR 2005, 316, 317).

    Die Beugehaft greift in den Schutzbereich des Freiheitsgrundrechts des Zeugen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang einnimmt (BVerfG, Beschluss vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41 mwN).

    Unter diesen Umständen liegt es auf der Hand, dass auch bereits die Anordnung der Beugehaft mit höchster Wahrscheinlichkeit einen negativen Einfluss auf das gesundheitliche Befinden der Zeugin hat; denn die Zeugin hat eine bis zu sechs Monaten andauernde Inhaftierung zu gewärtigen, die zwar keine Strafe für Verletzungen der Zeugenpflicht darstellt, wohl aber vor dem Hintergrund ihres auf die Erzwingung normgerechten Verhaltens gerichteten Zwecks eine rechtliche und soziale Missbilligung und damit ein Unwerturteil voraussetzt, das geeignet ist, das Ansehen der Zeugin in der Öffentlichkeit herabzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41).

  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 und Art 104 Abs 1 S 1 durch Anordnung von

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Danach muss die Beugehaft nach den Umständen des Falles unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41; vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - StB 7 8 9 32/09, NStZ 2010, 44; vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, NStZ-RR 2005, 316, 317).

    Dieser verfassungsrechtliche Maßstab ist auch im Verfahren gemäß § 70 Abs. 2 StPO zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776 mwN).

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Auch die Fürsorgepflicht gegenüber dem Zeugen kann ausschlaggebend sein (vgl. für den Fall eines gefährdeten Zeugen BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 4/83, NStZ 1984, 31).

    Denn die gerichtliche Fürsorgepflicht gegenüber der Zeugin (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 4/83, NStZ 1984, 31, 32) gebietet es, hier von der Anordnung der Beugehaft abzusehen.

  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Danach muss die Beugehaft nach den Umständen des Falles unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41; vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - StB 7 8 9 32/09, NStZ 2010, 44; vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, NStZ-RR 2005, 316, 317).

    Bei seiner Abwägung muss das Gericht auch die Bedeutung besonderer grundrechtlicher Gewährleistungen, die im Einzelfall berührt sein können, berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868).

  • BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09

    Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit von

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Dies gilt in noch stärkerem Maße dann, wenn wie im vorliegenden Fall das Grundrecht des Zeugen auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem ebenfalls eine besonders hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09, juris Rn. 25), betroffen ist.

    Die von ihr vorgelegte fachärztliche Stellungnahme belegt eindeutig, dass angesichts ihres derzeitigen Zustands und der durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen bei einer Verbringung in eine Justizvollzugsanstalt oder ein Justizkrankenhaus ernsthaft zu befürchten ist, dass sie ihr Leben einbüßen oder zumindest einen noch weiter gehenden schwerwiegenden Schaden an ihrer Gesundheit nehmen wird (vgl. für den Fall eines Strafgefangenen BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 859/83

    Zusicherung der Bestellung eines Zeugenbeistands und gesetzlich nicht

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Deshalb gilt - auch in Fällen terroristisch motivierter Tötungsdelikte - der Grundsatz, dass die Wahrheit nicht um jeden Preis - hier: um den Preis der hohen Gefährdung des Lebens einer schwer erkrankten Zeugin - erforscht werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 859/83, NStZ 1984, 82; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 187).
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Sie kann grundsätzlich auch Aussagen von Zeugen umfassen, die - wie hier - nach dem Ergebnis der Ermittlungen zum Tathergang selbst keine eigenen Wahrnehmungen zu bekunden in der Lage sind, sondern allenfalls als Zeugen vom Hörensagen qualifiziert werden können, und das Tatgericht verpflichten, gegen Zeugen, die ohne gesetzlichen Grund die Aussage verweigern, die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Zwangsmittel zu verhängen und zu vollstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - 2 StR 173/98, NStZ 1999, 46).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Danach muss die Beugehaft nach den Umständen des Falles unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41; vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - StB 7 8 9 32/09, NStZ 2010, 44; vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, NStZ-RR 2005, 316, 317).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    Die Aufklärungspflicht des Gerichts begründet deshalb für die Prozessbeteiligten einen unverzichtbaren Anspruch darauf, dass die Beweisaufnahme auf alle Tatsachen und alle tauglichen und erlaubten Beweismittel erstreckt wird, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1983 - GSSt 1/83, BGHSt 32, 115, 122 f.).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89

    Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat -

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
    So ist etwa die Erwägung rechtsfehlerhaft, eine Erkrankung falle bei der Strafzumessung durch das Tatgericht nicht ins Gewicht, weil Nachteile im Strafvollzug ausgeglichen werden können (BGH, Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 542/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 19).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

  • BGH, 04.08.2009 - StB 32/09

    Freiheitsgrundrecht; Beugehaft zur Erzwingung eines Zeugnisses (Ermessen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht