Rechtsprechung
BGH, 10.01.2017 - 4 StR 487/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 300 StPO; § 346 Abs. 2 StPO
Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (Auslegung nach Falschbezeichnung; Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Beginn des Laufs der Revisionsbegründungsfrist mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Beginn des Laufs der Revisionsbegründungsfrist mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses
- rechtsportal.de
StPO § 300 ; StPO § 346 Abs. 2
Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Beginn des Laufs der Revisionsbegründungsfrist mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Wiedereinsetzungsantrag: "Komische Zufälle" reichen nicht für die Versagung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiedereinsetzung in die Revisionsfrist - und die Revisionsbegründungsfrist
Verfahrensgang
- BGH, 10.01.2017 - 4 StR 487/16
- BGH, 20.06.2017 - 4 StR 487/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 196
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 487/16
Die Revisionsbegründungsfrist ist nicht versäumt worden, weil sie im Falle der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision für den Fall, dass das angefochtene Urteil bereits zugestellt ist, erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (BGH, Beschluss vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335, 338 f.), hier mithin mit Zustellung des heutigen Senatsbeschlusses.
- KG, 11.05.2022 - 3 Ws (B) 88/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß gegen die Formvorschrift der §§ …
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewirkt, dass die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach §§ 79 Abs. 3 OWiG, 345 Abs. 1 StPO erst mit Zustellung dieses Beschlusses beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 4 StR 487/16 -, juris; BGH NJW 2002, 1436; BGHSt 30, 335; Senat, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 3 Ws (B) 133/21 -. - KG, 21.01.2019 - 3 Ws (B) 25/19
Fristbeginn für Begründung des Rechtsmittels bei gewährter Wiedereinsetzung
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewirkt, dass die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach §§ 345 Abs. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG erst mit Zustellung dieses Beschlusses beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 4 StR 487/16 - juris; BGHSt 30, 335; Senat, Beschluss vom 15. Januar 2019 - (3) 121 Ss 206/18 (1/19) - KG, Beschluss vom 13. März 1997 - (4) 1 Ss 59/97 (28/97) - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 OLG 4 Ss 138/16 - juris). - OLG Koblenz, 07.03.2017 - 2 OLG 4 Ss 138/16
Jugendstrafverfahren: Zulässigkeit der Revision gegen Berufungsurteil bei …
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn - wie es hier der Fall ist - eine Revisionsbegründung bereits vorliegt (…vgl. BGH, 5 StR 617/01 v. 05.02.2002, juris Rn. 16, NJW 2002, 1436 f.; 4 StR 487/16 v. 10.01.2017, juris;… BayObLG, 1 St RR 112/98 v. 01.07.1998, juris Rn. 28;… 2 ObOWi 450/94 v. 30.08.1994, juris Rn. 7;… KG, 1 Ss 225/96 v. 19.12.1996, juris Rn. 4; a.A. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ss 367/05 v. 23.01.2006). - KG, 31.05.2021 - 3 Ws (B) 133/21
Wiedereinsetzung bei verspätet eingelegter Rechtsbeschwerde Wiedereinsetzung bei …
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewirkt, dass die Frist zur Revisionsbegründung nach § 345 Abs. 1 StPO erst mit Zustellung dieses Beschlusses beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 4 StR 487/16 -, juris; BGHSt 30, 335 ; KG, Beschluss vom 13. März 1997 - (4) 1 Ss 59/97 (28/97) -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 OLG 4 Ss 138/16 -, juris).