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   BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16   

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https://dejure.org/2018,1746
BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16 (https://dejure.org/2018,1746)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16 (https://dejure.org/2018,1746)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 2 StR 525/16 (https://dejure.org/2018,1746)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 5 Abs. 3 JGG, § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 und Nr. 5 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 2 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung; Anforderungen an die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ausreichende Begründung der für eine Unterbringungsanordnung vorausgesetzten Gefahrenprognose; Erheblich eingeschränkte ...

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an eine Gefährlichkeitsprognose bei Straftaten nur gegen eine bestimmte Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung; Anforderungen an die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ausreichende Begründung der für eine Unterbringungsanordnung vorausgesetzten Gefahrenprognose; Erheblich eingeschränkte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 139
  • StV 2019, 253
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Einzustellen sind insbesondere die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Angeklagten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen (Senat, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 525/16 Rn. 9 mwN).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 1 Ws 156/19

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung nur bei negativer Gefährlichkeitsprognose

    Bei der Prüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB und der hierbei gebotenen Gefährlichkeitsprognose kommt besondere Bedeutung zu, wenn sich das Tatgeschehen im Rahmen einer zivilrechtlichen Unterbringung des zu dieser Zeit hochpsychotischen Beschuldigten und damit in einer Situation ereignete, die schon aufgrund der mit der geschlossenen Unterbringung einhergehenden Freiheitsbeschränkung erhebliches Konfliktpotential bot (vgl. BGB, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16 -, juris; Beschluss vom 09.12.2014 - 2 StR 297/14 -, juris).

    In derartigen Fällen ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16 -, juris; Beschluss vom 09.12.2014 - 2 StR 297/14 -, juris m.w.N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19

    Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit

    Einzustellen sind insbesondere die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen (BGH, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16).
  • OLG Hamm, 22.10.2018 - 3 Ws 170/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab;

    Denn für die Begehung entsprechend qualifizierter, neuer rechtswidriger Taten bedarf es einer "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 2 StR 525/16 - juris, Rdnr. 9 und vom 1. August 2018 - 5 StR 336/18 - juris, Rdnr. 7; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 63, Rdnr. 35 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 3 Ws 388/18

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterbringung von mehr als

    Denn für die Begehung entsprechend qualifizierter, neuer rechtswidriger Taten bedarf es einer "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 2 StR 525/16 - juris, Rdnr. 9 und vom 1. August 2018 - 5 StR 336/18 - juris, Rdnr. 7; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 63, Rdnr. 35 m.w.N.).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Die Kammer hat bei dieser Einschätzung auch berücksichtigt, dass es sich vorliegend um ein Beziehungsdelikt handelte, weshalb die Annahme, er sei für die Allgemeinheit gefährlich, näherer Prüfung bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16, NStZ-RR 2018, 139, 140).
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