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   BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16   

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BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16 (https://dejure.org/2018,1746)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16 (https://dejure.org/2018,1746)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 2 StR 525/16 (https://dejure.org/2018,1746)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 5 Abs. 3 JGG, § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 und Nr. 5 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 2 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung; Anforderungen an die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ausreichende Begründung der für eine Unterbringungsanordnung vorausgesetzten Gefahrenprognose; Erheblich eingeschränkte ...

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an eine Gefährlichkeitsprognose bei Straftaten nur gegen eine bestimmte Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung; Anforderungen an die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ausreichende Begründung der für eine Unterbringungsanordnung vorausgesetzten Gefahrenprognose; Erheblich eingeschränkte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 139
  • StV 2019, 253
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 mwN).

    Es ist schon nicht ausreichend mit Tatsachen belegt, dass die - nicht angeklagte - Tat vom 5. Mai 2016 auf der Erkrankung des Angeklagten beruht, dessen Tatmotivation und innere Tatseite zudem nicht mitgeteilt werden, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 35; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 mwN; Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; vgl. auch Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 63 Rn. 33).

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395 und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Einzustellen sind die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Angeklagten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen können (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76, 77).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Es ist schon nicht ausreichend mit Tatsachen belegt, dass die - nicht angeklagte - Tat vom 5. Mai 2016 auf der Erkrankung des Angeklagten beruht, dessen Tatmotivation und innere Tatseite zudem nicht mitgeteilt werden, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 35; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 mwN; Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; vgl. auch Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 63 Rn. 33).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Wenn sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person richten oder in der Beziehung zu dieser Person ihre Ursache haben, bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17, BeckRS 2017, 127903 mwN; Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306 f.); insoweit genügt die bloße Wiederholungsmöglichkeit ebenso wenig wie eine nur latente Gefahr weiterer Straftaten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 384, 385).
  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Auch der Umstand, dass eine solche Tat während der stationären Unterbringung begangen wurde, ist im Rahmen der zu treffenden Gefährlichkeitsprognose einzustellen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 33 mwN).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395 und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Wenn sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person richten oder in der Beziehung zu dieser Person ihre Ursache haben, bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17, BeckRS 2017, 127903 mwN; Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306 f.); insoweit genügt die bloße Wiederholungsmöglichkeit ebenso wenig wie eine nur latente Gefahr weiterer Straftaten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 384, 385).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395 und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 296/07

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
    Es ist schon nicht ausreichend mit Tatsachen belegt, dass die - nicht angeklagte - Tat vom 5. Mai 2016 auf der Erkrankung des Angeklagten beruht, dessen Tatmotivation und innere Tatseite zudem nicht mitgeteilt werden, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 35; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 mwN; Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; vgl. auch Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 63 Rn. 33).
  • BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09

    Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt;

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Einzustellen sind insbesondere die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Angeklagten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen (Senat, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 525/16 Rn. 9 mwN).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 1 Ws 156/19

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung nur bei negativer Gefährlichkeitsprognose

    Bei der Prüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB und der hierbei gebotenen Gefährlichkeitsprognose kommt besondere Bedeutung zu, wenn sich das Tatgeschehen im Rahmen einer zivilrechtlichen Unterbringung des zu dieser Zeit hochpsychotischen Beschuldigten und damit in einer Situation ereignete, die schon aufgrund der mit der geschlossenen Unterbringung einhergehenden Freiheitsbeschränkung erhebliches Konfliktpotential bot (vgl. BGB, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16 -, juris; Beschluss vom 09.12.2014 - 2 StR 297/14 -, juris).

    In derartigen Fällen ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16 -, juris; Beschluss vom 09.12.2014 - 2 StR 297/14 -, juris m.w.N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19

    Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit

    Einzustellen sind insbesondere die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen (BGH, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Die Kammer hat bei dieser Einschätzung auch berücksichtigt, dass es sich vorliegend um ein Beziehungsdelikt handelte, weshalb die Annahme, er sei für die Allgemeinheit gefährlich, näherer Prüfung bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16, NStZ-RR 2018, 139, 140).
  • OLG Hamm, 22.10.2018 - 3 Ws 170/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab;

    Denn für die Begehung entsprechend qualifizierter, neuer rechtswidriger Taten bedarf es einer "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 2 StR 525/16 - juris, Rdnr. 9 und vom 1. August 2018 - 5 StR 336/18 - juris, Rdnr. 7; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 63, Rdnr. 35 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 3 Ws 388/18

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterbringung von mehr als

    Denn für die Begehung entsprechend qualifizierter, neuer rechtswidriger Taten bedarf es einer "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 2 StR 525/16 - juris, Rdnr. 9 und vom 1. August 2018 - 5 StR 336/18 - juris, Rdnr. 7; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 63, Rdnr. 35 m.w.N.).
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