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   BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18   

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https://dejure.org/2019,3404
BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18 (https://dejure.org/2019,3404)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2019 - 1 StR 463/18 (https://dejure.org/2019,3404)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 (https://dejure.org/2019,3404)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei den Taten aufgrund des Vorliegens einer Autismus-Spektrum-Störung; Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von ...

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei den Taten aufgrund des Vorliegens einer Autismus-Spektrum-Störung; Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Sexueller Missbrauch von Kindern durch exhibitionistische Handlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63 ; StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1
    Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei den Taten aufgrund des Vorliegens einer Autismus-Spektrum-Störung; Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - wegen Onanierens in der Öffentlichkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 140
  • StV 2021, 294 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.08.2007 - 2 StR 263/07

    Exhibitionistische Handlungen (erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es mit dieser gesetzlichen Wertung unvereinbar wäre, exhibitionistische Handlungen vor Kindern stets als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 2 StR 263/07, NStZ 2008, 92 und vom 25. Februar 1999 - 4 StR 690/98, NStZ-RR 1998, 298; Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 31/98, NStZ 1998, 408, 409).

    (b) Das Landgericht durfte bei der Bewertung des Gewichts der Taten auch dem Umstand Bedeutung beimessen, dass der Beschuldigte in keinem Fall die Nähe von Kindern suchte und auch nicht Orte aufsuchte, an denen sich üblicherweise Kinder aufhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2007 - 2 StR 263/07, NStZ 2008, 92 f.).

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 12 und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14, Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18, Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).

    Die zu stellende Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2013, 424), jeweils mwN).

  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 690/98

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Exhibitionistische Handlung; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es mit dieser gesetzlichen Wertung unvereinbar wäre, exhibitionistische Handlungen vor Kindern stets als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 2 StR 263/07, NStZ 2008, 92 und vom 25. Februar 1999 - 4 StR 690/98, NStZ-RR 1998, 298; Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 31/98, NStZ 1998, 408, 409).
  • BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anwendung nur bei zumindest

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    (2) Hiervon ausgehend hat das Landgericht die von dem Beschuldigten zukünftig zu erwartenden Handlungen in der zu befürchtenden konkreten Ausgestaltung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73) rechtsfehlerfrei als Taten gewertet, die nicht in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen und deshalb auch nicht geeignet sind, den Rechtsfrieden schwer zu stören.
  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 31/98

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es mit dieser gesetzlichen Wertung unvereinbar wäre, exhibitionistische Handlungen vor Kindern stets als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 2 StR 263/07, NStZ 2008, 92 und vom 25. Februar 1999 - 4 StR 690/98, NStZ-RR 1998, 298; Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 31/98, NStZ 1998, 408, 409).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 12 und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14, Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18, Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 26.06.2012 - 1 StR 163/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    (b) Soweit der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hinweist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die vermutliche Häufigkeit neuerlicher Delikte und die Intensität der zu erwartenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen wichtige Gesichtspunkte bei der Einzelfallerörterung sind (BGH, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 StR 163/12, Rn. 27, mwN), wird eine Lücke in der Gesamtwürdigung des Landgerichts ebenfalls nicht aufgezeigt.
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    Die zu stellende Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2013, 424), jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    Zudem ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung solcher Taten erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18, Rn. 25 und vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142 mwN; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, Rn. 9 (insoweit nicht abgedruckt in BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 2)).
  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 12 und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14, Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18, Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 31.10.2018 - 3 StR 432/18

    Anforderungen an die Erheblichkeit von Körperverletzungen bei der Anordnung der

  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Spezifisch für den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB ist zu beachten, dass diesem Tatbestand unterfallende Taten im Hinblick auf die gesetzgeberische Wertentscheidung, die der Sonderregelung des § 183 Abs. 3 und 4 Nr. 2 StGB hinsichtlich der Frage der Bewährungsaussetzung zugrunde liegt, nicht stets und ohne weiteres als erhebliche Straftaten anzusehen sind (so BGH, Urteil vom 29.11.1994 - 1 StR 689/94, juris Rn. 13, NStZ 1995, 228; Urteil vom 24.03.1998 - 1 StR 31/98, juris Rn. 11, NStZ 1998, 408; Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 690/98, juris Rn. 6, NStZ-RR 1998, 298; Urteil vom 06.02.2004 - 2 StR 266/03, juris Rn. 16, NStZ-RR 2005, 11; Beschluss vom 22.08.2007 - 2 StR 263/07, juris Rn. 5, NStZ 2008, 92; Urteil vom 10.01.2019 - 1 StR 463/18, juris 23, NStZ-RR 2019, 140 (Ls.); siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20, juris Rn. 39).

    Umgekehrt wurde es als gegen die Erheblichkeit von Taten nach § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB sprechendes Merkmal angesehen, wenn die Taten als Onanieren im öffentlichen Raum erfolgten und keine darüber hinausgehenden Merkmale festzustellen waren (vgl. BGH, Urteil vom 05.09.1995 - 1 StR 396/95, juris Rn. 4 f., BGHR StGB § 183 Abs. 1 Exhibitionistische Handlung 1 (Gründe); Urteil vom 24.03.1998 - 1 StR 31/98, juris Rn. 11, NStZ 1998, 408), insbesondere wenn nicht festgestellt wurde, dass der Täter bewusst die Nähe der Kinder gesucht hätte (siehe BGH, Urteil vom 10.01.2019 - 1 StR 463/18, juris Rn. 26, NStZ-RR 2019, 140 (Ls.)).

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Dabei ist bereits aus der Regelung des § 183 Abs. 4 Nr. 2 StGB zu schließen, dass nach dem gesetzgeberischen Willen auch exhibitionistische Handlungen von § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfasst werden oder zumindest erfasst werden können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10.01.2019 - 1 StR 463/18 -, juris Rn. 23; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 183 Rn. 4).

    Angesichts der Tatsache, dass ein Onanieren über der Hose und unter der vorgehaltenen Stofftasche in der S-Bahn gegenüber einem zehnjährigen Jungen bereits eine erhebliche sexuelle Handlung darstellt (BGH - 1 StR 463/18 -, a.a.O.), war auch hier die Erheblichkeit zu bejahen.

    Im Hinblick auf eine erhoffte erfolgreiche Behandlung nimmt der Gesetzgeber damit für einen längeren Zeitraum in Kauf, dass auch nach der rechtskräftigen Verurteilungen weitere Straftaten nach § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB begangen werden (BGH - 1 StR 463/18 - a.a.O., Rn 23).

    Dementsprechend können exhibitionistische Handlungen vor Kindern nicht generell als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten angesehen und damit eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB angeordnet werden (BGH - 1 StR 463/18 - a.a.O., Rn 23; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.02.2014 - 1 Ws 340/13 - juris Rn. 13).

    So hat der Bundesgerichtshof bei einer Anlasstat, bei der der Täter in einer Kirche vor drei dreizehnjährigen Mädchen am entblößten Glied onanierte, nicht beanstandet, dass die Vorinstanz die Erwartung weiterer erheblicher Straftaten verneint hat (BGH - 1 StR 463/18 - a.a.O.).

  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    In jedem Fall bedarf es der gebotenen Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seines Vorlebens zur Begründung, dass auch künftig erhebliche Taten von ihm mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18; Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 400/16).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Die zu stellende Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18, Rn. 15; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 46/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere

    Dies setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26 f.; Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144 f.; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18, juris Rn. 15).
  • OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23

    Voraussetzungen für auf Wiederholungsgefahr gestützten Haftbefehl nach Vornahme

    Im Gegensatz zur früheren Rechtslage bedarf es einer näheren Begründung nurmehr dann, wenn das Merkmal der Erheblichkeit ausnahmsweise entfällt (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 bei juris = BeckRS 2020, 1561; OLG Bremen, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 Ws 44/20 bei juris = OLGSt StPO § 112a Nr. 7 = BeckRS 2020, 12058; BGH, Urt. v. 10.01.2019 - 1 StR 463/18 bei juris = BeckRS 2019, 2164).

    Die Entscheidung des OLG Karlsruhe und vergleichbare Entscheidungen weiterer Gerichte (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschluss vom 11.5.2020 - 1 Ws 44/20 = BeckRS 2020, 12058; BGH, Urt. v. 10.01.2019 - 1 StR 463/18 = BeckRS 2019, 2164), die zu der Erkenntnis gelangten, dass exhibitionistische Handlungen vor Kindern nicht stets als erhebliche Straftaten anzusehen seien, ergingen zu § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB (a.F.) und waren ersichtlich dadurch geprägt, dass diese Straftaten aufgrund der geringeren Strafdrohung nicht ohne nähere Begründung als Straftaten der mittleren Kriminalität angesehen werden konnten.

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 29.03.2023 - 5 StR 79/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zweifelsfreie

    Nach § 63 StGB darf die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruhte (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26 f.; Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385 f.; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 402; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20, StV 2021, 239).
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