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   BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18   

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https://dejure.org/2019,895
BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18 (https://dejure.org/2019,895)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2019 - IX ZB 40/18 (https://dejure.org/2019,895)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18 (https://dejure.org/2019,895)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 InsVV, § 327 Abs 1 InsO, § 328 Abs 1 InsO
    Vergütung des Insolvenzverwalters im Nachlassinsolvenzverfahren: Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch Erlös aus einem Anfechtungsanspruch; Verwendung des Erlöses für die Befriedigung von Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten

  • IWW

    § 327 InsO, § 3 Abs. 2 lit. e InsVV, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV, § 327 Abs. 1 InsO, § 328 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV, § 328 InsO

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters durch den Erlös aus einem Anfechtungsanspruch i.R.d. Werts der Insolvenzmasse; Verwendung des Erlöses für die Befriedigung von Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung durch Erlös aus Insolvenzanfechtung

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters im Nachlassinsolvenzverfahren: Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch Erlös aus einem Anfechtungsanspruch; Verwendung des Erlöses für die Befriedigung von Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters durch den Erlös aus einem Anfechtungsanspruch i.R.d. Werts der Insolvenzmasse; Verwendung des Erlöses für die Befriedigung von Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung durch Erlös aus Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzverwaltervergütung bei Insolvenzanfechtung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Insolvenzverwaltervergütung bei Insolvenzanfechtung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzverwaltervergütung bei Insolvenzanfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 278
  • NZI 2019, 355
  • FamRZ 2019, 564
  • WM 2019, 220
  • Rpfleger 2019, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18
    Dabei richtet sich die Berechnungsgrundlage nicht nach dem am Verfahrensende stehenden Guthabensaldo, sondern dem Wert der Insolvenzmasse, welcher der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Verwalters unterliegt oder während des Verfahrens unterlag (BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 164/14, WM 2015, 733 Rn. 20).

    Aus den gleichen Gründen erhöht auch eine rechtsgrundlose Zahlung an die Masse die Berechnungsgrundlage (BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 164/14, WM 2015, 733 Rn. 24).

    Einzelne Stimmen wollen dies auf von der Masse verauslagte Prozess-, Vollstreckungs- und Anwaltskosten, die der Gegner später erstattet, sowie auf rechtsgrundlose Leistungen des Insolvenzverwalters erstrecken, die der Bereicherungsschuldner an die Masse zurückerstattet (vgl. MünchKomm-InsO/Riedel, 3. Aufl., § 1 InsVV Rn. 41 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 164/14, WM 2015, 733 Rn. 23).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18
    Zur Berechnungsgrundlage für die Vergütung zählen alle Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, WM 2005, 1663, 1664 mwN).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 145/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung bei Verfahrensaufhebung nach Bestätigung

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18
    Das gilt erst recht für Darlehen, die zur Erfüllung des Insolvenzplans zur Verfügung gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, NZI 2011, 445 Rn. 11).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13

    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18
    Zur Berechnungsgrundlage zählen sämtliche Massezuflüsse, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16

    Insolvenzverwaltervergütung: Nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18
    Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage ist daher die gesamte Teilungsmasse, die für eine Verteilung unter den Gläubigern zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - IX ZB 75/16, WM 2017, 1620 Rn. 11).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZB 14/18

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Verwirkung des Anspruchs bei Begehung einer

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18
    Die Insolvenzverwaltervergütung ist als Tätigkeitsvergütung ausgestaltet, so dass der Einwand mangelhafter oder erfolgloser Leistung die Höhe der Vergütung grundsätzlich nicht zu beeinflussen vermag (BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - IX ZB 14/18, Rn. 24 mwN, zVb).
  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 10/19

    Eingehen einer durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf

    Zur Berechnungsgrundlage für die Vergütung zählen alle Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, WM 2019, 220 Rn. 8).

    Zu berücksichtigen sind sämtliche Massezuflüsse, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8; vom 10. Januar 2019, aaO).

    Für welche Zwecke die vorhandene Insolvenzmasse einzusetzen ist, ist für die Berechnungsgrundlage regelmäßig unerheblich (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019, aaO).

    cc) Für die Berechnungsgrundlage der Verwaltervergütung ist die Zahlung von 23.800 EUR dabei nicht nur in dem Umfang, in dem sie tatsächlich zur Verteilung unter die Insolvenzgläubiger gelangt, sondern insgesamt anzusetzen, denn für welche Zwecke die vorhandene Insolvenzmasse einzusetzen ist, ist für die Berechnungsgrundlage regelmäßig unerheblich (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, WM 2019, 220 Rn. 8; vgl. ferner Graeber/Graeber, InsVV, 3. Aufl., § 14 Rn. 9a).

  • BGH, 13.07.2023 - IX ZB 42/22

    Zulässigkeit der Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung seiner

    Dies sind alle Massezuflüsse, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, NZI 2019, 355 Rn. 8; vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, NZI 2019, 392 Rn. 6).

    Die Massezuflüsse erhöhen die Berechnungsgrundlage auch insoweit, als sie nicht zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger benötigt werden (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019, aaO; vom 14. Februar 2019, aaO), weil im Hinblick auf den hierin liegenden Tätigkeitsumfang des Insolvenzverwalters keine Begrenzung der Massezuflüsse und keine Schätzung mehr erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019, aaO; Zimmer, InsVV, 2. Aufl., § 1 Rn. 185 mwN).

    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde auf die Entscheidung des Senats vom 10. Januar 2019 (IX ZB 40/18, NZI 2019, 355).

    Insoweit ist auch bei der Einstellung eines Insolvenzverfahrens maßgeblich, dass zur Berechnungsgrundlage sämtliche Massezuflüsse zählen, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 mwN; vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, NZI 2019, 355 Rn. 8).

  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 21/20

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters durch die am Ende

    Dabei richtet sich die Berechnungsgrundlage nicht nach dem am Verfahrensende stehenden Guthabensaldo, sondern dem Wert der Insolvenzmasse, welcher der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Verwalters unterliegt oder während des Verfahrens unterlag (BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 164/14, WM 2015, 733 Rn. 20; Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, ZIP 2019, 278 Rn. 7).

    Daraus ergibt sich, dass die tatsächliche Höhe der am Ende des Insolvenzverfahrens erzielten Masse für die Berechnungsgrundlage ausschlaggebend ist; für welche Zwecke die vorhandene Insolvenzmasse einzusetzen ist, ist für die Berechnungsgrundlage regelmäßig unerheblich (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, ZIP 2019, 278 Rn. 8).

    bb) Der Bundesgerichtshof hat bislang offen gelassen, ob vor diesem Hintergrund von der Masse verauslagte Prozess-, Vollstreckungs- und Anwaltskosten, die der Gegner später erstattet, sowie rechtsgrundlose Leistungen des Insolvenzverwalters, die der Bereicherungsschuldner an die Masse zurückerstattet, eine weitere Ausnahme darstellen und die Zuflüsse bei der Berechnungsgrundlage nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - IX ZR 164/14, WM 2015, 733 Rn. 23 f; Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, ZIP 2019, 278 Rn. 10).

  • BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21

    Berechnung des Regelsatzes der Vergütung eines Insolvenzverwalters nach dem Wert

    Mithin ist die tatsächliche Höhe der am Ende des Insolvenzverfahrens erzielten Masse für die Berechnungsgrundlage ausschlaggebend (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, ZIP 2019, 278 Rn. 8; vom 19. November 2020, aaO Rn. 8).
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