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   BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75   

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BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75 (https://dejure.org/1977,990)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1977 - VII ZR 118/75 (https://dejure.org/1977,990)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1977 - VII ZR 118/75 (https://dejure.org/1977,990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel in einem Grundstückskaufvertrag über eine Architektenbindung - Vertrag zugunsten Dritter - Nichtigkeit wegen Standeswidrigkeit - Voraussetzungen des Koppelungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 113
  • NJW 1977, 852
  • MDR 1977, 571
  • DB 1977, 1409
  • BauR 1977, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.12.1972 - VII ZR 235/71

    Architektenbindung bei Grundstückskauf

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Das sog. Koppelungsverbot des Artikels 10 § 3 MRVG betrifft nur solche Architektenbindungen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes (5. November 1971) vereinbart worden sind (im Anschluß an BGHZ 60, 28).

    Nachdem der erkennende Senat durch Urteil vom 7. Dezember 1972 entschieden hatte, daß dieses Gesetz "abgeschlossene Tatbestände" nicht erfaßt (BGHZ 60, 28), forderte der Kläger mit Schreiben vom 6. März 1973 Schadensersatz.

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 60, 28, 32 ff) hält es die Vereinbarungen nicht schon deshalb für nichtig, weil sie nach Auffassung der Architektenverbände standeswidrig sind (ebenso Custodis, DNotZ 1973, 526, 531 und wohl auch Neuenfeld, Handbuch des Architektenrechts, II A b Anm. 14).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil BGHZ 60, 28, 30 ff hervorgehoben, daß dem Gesetz keine Rückwirkung zukommt, und im einzelnen begründet, daß und weshalb es abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände nicht erfaßt.

    Daran ist festzuhalten (vgl. dazu auch Völker, NJW 1973, 989).

    "Echte Rückwirkung" liegt dagegen vor, wenn in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird (BVerfG a.a.O.); sie ist in aller Regel mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (BVerfGE 32, 111, 123 mit Nachw.; Senatsurteil BGHZ 60, 28, 30).

    Dabei kann auch in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob der Kläger seinen Anspruch wegen Nichterfüllung des Vorvertrages hätte durchsetzen können (vgl. BGH NJW 1963, 1247 Nr. 2) oder ob dieser Anspruch, wovon der erkennende Senat in dem Urteil BGHZ 60, 28 auszugehen hatte (insoweit nur in WM 1973, 172 abgedruckt), wegen Verletzung des Vertrages zugunsten eines Dritten begründet gewesen wäre.

    Ausschlaggebend ist, daß das Gesetz eindeutig in die Zukunft gerichtet ist (BGHZ 60, 28, 31).

    Der Entscheidung BGHZ 60, 28 ist nicht zu entnehmen, daß der Senat etwa den damals zugrunde liegenden Fall, daß das Bauvorhaben schon vor Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt war (a.a.O. S. 31), als einzigen möglichen Fall eines "abgeschlossenen Sachverhalts" angesehen habe.

    Wäre die Bindung unwirksam, so verstieße das Gesetz zudem, wie Völker zutreffend hervorhebt (NJW 1973, 989), gegen die Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG.

    Das hat der Kläger getan, indem er seine Forderung alsbald nach Veröffentlichung des Senatsurteils BGHZ 60, 28 (= NJW 1973, 315) und unter Hinweis hierauf geltend machte.

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Im übrigen fehlt es auch an einem schlüssigen Vortrag der allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung (vgl. dazu z.B. RGZ 155, 148, 151/152; BGHZ 25, 47, 52/53; BAG NJW 1958, 1988 Nr. 31; zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Diese Rückwirkung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden; unbeachtlich ist sie nur, wenn der Bürger mit ihr nicht zu rechnen brauchte und sein Vertrauensschutz billigerweise Rücksichtnahme beanspruchen darf (BVerfGE 14, 288, 197 ff = NJW 1963, 29, 30).
  • BGH, 05.12.1950 - I ZR 41/50

    Versendungskauf. Umstellung

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Bei Ungewißheit über die Rechtslage darf der Berechtigte zunächst deren Klärung abwarten (BGHZ 1, 4, 8/9).
  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    "Echte Rückwirkung" liegt dagegen vor, wenn in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird (BVerfG a.a.O.); sie ist in aller Regel mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (BVerfGE 32, 111, 123 mit Nachw.; Senatsurteil BGHZ 60, 28, 30).
  • RG, 04.06.1937 - VII 321/36

    1. Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist ein zur Zeit stärkster

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Im übrigen fehlt es auch an einem schlüssigen Vortrag der allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung (vgl. dazu z.B. RGZ 155, 148, 151/152; BGHZ 25, 47, 52/53; BAG NJW 1958, 1988 Nr. 31; zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75).
  • BGH, 20.01.1977 - VII ZR 293/75
    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Im übrigen fehlt es auch an einem schlüssigen Vortrag der allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung (vgl. dazu z.B. RGZ 155, 148, 151/152; BGHZ 25, 47, 52/53; BAG NJW 1958, 1988 Nr. 31; zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75).
  • BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62

    Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Vorvertrag zur Verpflichtung des

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Dabei kann auch in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob der Kläger seinen Anspruch wegen Nichterfüllung des Vorvertrages hätte durchsetzen können (vgl. BGH NJW 1963, 1247 Nr. 2) oder ob dieser Anspruch, wovon der erkennende Senat in dem Urteil BGHZ 60, 28 auszugehen hatte (insoweit nur in WM 1973, 172 abgedruckt), wegen Verletzung des Vertrages zugunsten eines Dritten begründet gewesen wäre.
  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Nur insoweit stand der endgültigen Vereinbarung ein Hindernis - hier tatsächlicher Art (vgl. BGH NJW 1962, 1812, 1813) - entgegen.
  • BGH, 10.04.1975 - VII ZR 254/73

    Geltung des Kopplungsverbots bei Nachweis eines Baugrundstücks nur gegen Abschluß

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75
    Nach Artikel 10 § 3 MRVG ist zwar eine Vereinbarung unwirksam, durch die der Erwerber eines Grundstücks sich im Zusammenhang mit dem Erwerb verpflichtet, bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerks auf dem Grundstück Leistungen eines bestimmten Ingenieurs oder Architekten in Anspruch zu nehmen; und diese Vorschrift greift auch dann ein, wenn die Verpflichtung nur in einem Vorvertrag eingegangen worden ist (Senatsurteil BGHZ 64, 173, 176).
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

  • BGH, 24.06.1982 - VII ZR 244/81

    Architektenbindung nach Inkrafttreten des Koppelungsverbots des

    Richtig ist allerdings, daß das Koppelungsverbot nicht für Tatbestände gilt, die schon vor Inkrafttreten des Mietrechtsverbesserungsgesetzes "abgeschlossen" waren (Senatsurteile BGHZ 60, 28, 31; 68, 113, 115 [BGH 10.02.1977 - VII ZR 118/75]; 71, 33, 36).

    Demgemäß greift es nicht ein, wenn die Architektenbindung schon vor Inkrafttreten des Gesetzes eingegangen worden ist, mögen auch die Architektenleistungen erst nach diesem Zeitpunkt entweder vollständig oder nur teilweise zu erbringen sein (BGHZ 68, 113, 115) [BGH 10.02.1977 - VII ZR 118/75].

    Anders als in der Sache BGHZ 68, 113 [BGH 10.02.1977 - VII ZR 118/75] geht es hier nicht darum, ob eine zunächst wirksame Architektenbindung nach Inkrafttreten des Koppelungsverbots weiterbesteht, ob also die Beklagten auch 1974 noch verpflichtet waren, bei der Planung und Ausführung eigener Bauwerke auf ihren Grundstücken die Leistungen des Klägers in Anspruch zu nehmen.

    Diese ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt hat, grundsätzlich nicht zu beanstanden; unbeachtlich wäre sie nur, wenn der Kläger mit ihr nicht zu rechnen brauchte und sein Vertrauensschutz billigerweise Rücksichtnahme beanspruchen durfte (BGHZ 68, 113, 116 [BGH 10.02.1977 - VII ZR 118/75] mit Nachw.).

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 5/02

    Nebenangebot; Aufhebung der Ausschreibung

    Denn bei der Beurteilung, ob ein angemessener Preis im Sinne des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A über- oder unterschritten worden ist, kommt es nach einhelliger Ansicht grundsätzlich auf den Gesamtpreis als Endsumme des Angebots an (vgl. BGH BauR 1977, 216; OLG Celle NZBau 2000, 105; Thüringer OLG, NZBau 2000, 349, 352; Brinker/Ohler in: Beck'scher VOB-Kommentar Teil A, 2001, § 25 Rn. 60).
  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 240/77

    Umfang des Kopplungsverbots; Verpflichtung zur Errichtung eines Gebäudes nach den

    Es erfaßt vielmehr nur solche Architektenbindungen, die erst seit dem 5. November 1971 vereinbart worden sind (BGHZ 68, 113, 115 ff) [BGH 10.02.1977 - VII ZR 118/75].
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