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   BGH, 10.02.1987 - 4 StR 11/87   

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https://dejure.org/1987,8852
BGH, 10.02.1987 - 4 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,8852)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1987 - 4 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,8852)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 4 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,8852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 21 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1985 - 3 StR 97/85

    Gründe für eine Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 4 StR 11/87
    Einzubeziehen sind auch Umstände, die nach der Tat eingetreten sind, etwa, wenn sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten inzwischen stabilisiert haben (BGH, Beschluß vom 29. April 1985 - 3 StR 97/85).
  • BGH, 14.03.1986 - 2 StR 52/86

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 4 StR 11/87
    Es genügen auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen aber ein solches Gewicht erhalten, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH, Beschluß vom 14. März 1986 - 2 StR 52/86).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 241/86

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen günstiger Sozialprognose - Erziehungsgedanke

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 4 StR 11/87
    § 21 Abs. 2 JGG ist deshalb nicht auf Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht nur bei Taten in außergewöhnlichen Situationen oder Konfliktlagen in Betracht (BGHR JGG § 21 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 500/86

    Merkmal des Vorliegens "besonderer Gründe" im Sinne von § 56 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 4 StR 11/87
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der die Gesetzgebung im Erwachsenenstrafrecht durch die am 1. Mai 1986 in Kraft getretene Neufassung des § 56 Abs. 2 StGB durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 (BGBl I 393) Rechnung getragen hat (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 1) - genügt es, wenn Milderungsgründe vorliegen, aufgrund deren eine Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehaltes, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft.
  • BGH, 06.11.1986 - 1 StR 440/86

    Gesamtwertung als Voraussetzung einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 4 StR 11/87
    Zu berücksichtigen ist der das Jugendrecht beherrschende Erziehungsgedanke, der bei Jugendlichen und Heranwachsenden wegen entwicklungsbedingter Gegebenheiten zu anderen Ergebnissen führen kann als bei Erwachsenen (BOHR JGG § 21 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1; BGH, Beschluß vom 6. November 1986 - 1 StR 440/86).
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