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   BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92   

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https://dejure.org/1993,3052
BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92 (https://dejure.org/1993,3052)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1993 - 5 StR 710/92 (https://dejure.org/1993,3052)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92 (https://dejure.org/1993,3052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Für eine abweichende Bewertung nach den Grundsätzen von BGHSt 29, 288 (293 ff.) oder von BGH NStZ 1989, 540 fehlt es an vergleichbaren Anknüpfungspunkten.
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Umstände, die es rechtfertigen könnten, ausnahmsweise von zwei in Realkonkurrenz stehenden Taten nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 und nach Nr. 3 StGB auszugehen (vgl. BGHSt 35, 21 (27)), liegen nicht vor.
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Mit dem rechtskräftigen, nach § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines Urteils entfaltenden Strafbefehl vom 14. November 1990, der die Falschgeldverbreitung am 27. April 1990 betraf, ist ein unselbständiger Teilakt der materiellrechtlich einheitlich den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllenden Tat geahndet worden, die das vorausgegangene, zunächst nur den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllende Verhalten umfaßt (BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 (102)).
  • BGH, 11.11.1988 - 2 StR 582/88

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90

    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung:

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8).
  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Daß ihr Charakter nicht erkannt und sie als Vergehen nach § 147 StGB fehlbewertet wurde, ist hier ebenso unerheblich wie im Falle einer versuchten Tötung, die nur als Körperverletzung bewertet und geahndet worden ist (vgl. BGH NStZ 1984, 469).".
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Für eine abweichende Bewertung nach den Grundsätzen von BGHSt 29, 288 (293 ff.) oder von BGH NStZ 1989, 540 fehlt es an vergleichbaren Anknüpfungspunkten.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Mit dem rechtskräftigen, nach § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines Urteils entfaltenden Strafbefehl vom 14. November 1990, der die Falschgeldverbreitung am 27. April 1990 betraf, ist ein unselbständiger Teilakt der materiellrechtlich einheitlich den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllenden Tat geahndet worden, die das vorausgegangene, zunächst nur den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllende Verhalten umfaßt (BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 (102)).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8).
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ws 354/08

    Betrug; Beihilfe; Überlassen; Ebay-Acconut; Strafklageverbrauch

    Denn auch ein rechtskräftiger Strafbefehl, dem nach § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils zukommt, hat strafklageverbrauchende Wirkung (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92 -, zitiert nach juris Rn. 5).

    Zwar soll es sich "in der Regel" um eine Tat im Sinne des Artikel 103 Abs. 3 GG handeln, wenn materiell-rechtlich Tateinheit vorliegt (vgl. dazu zum Beispiel: BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 3 StR 9/80 -, zitiert nach juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 09. August 1983 5 StR 319/83 -, zitiert nach juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92 -, zitiert nach juris Rn. 5).

  • BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11

    Strafzumessung (Spezialprävention; Stabilisierung der Lebensumstände);

    Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN).
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93

    Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen

    Das gilt insbesondere auch für die nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung (BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Spezialprävention 4; BGH, Beschluß vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92).
  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00

    Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falles

    Dies gilt ebenfalls für das Eingeständnis der Tat durch den Angeklagten und seine soziale Einbindung (vgl. BGH StV 93, 245).
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