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   BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93   

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BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93 (https://dejure.org/1994,959)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1994 - IX ZR 55/93 (https://dejure.org/1994,959)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1994 - IX ZR 55/93 (https://dejure.org/1994,959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Konkurs - Vollstreckungsverbot - Abtretungshindernis

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 400; KO § 14
    Rechtsfolgen des Vollstreckungsverbots; Abtretung von Gehaltsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 116
  • NJW 1994, 1057
  • NJW-RR 1994, 608 (Ls.)
  • ZIP 1994, 474
  • MDR 1994, 467
  • WM 1994, 509
  • BB 1994, 744
  • DB 1994, 2340
  • Rpfleger 1994, 379
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70

    Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Viehbetreibers -

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Damit stimmt im Ergebnis überein, daß trotz der mit § 400 BGB verwandten Vorschrift des § 394 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70, WM 1971, 859; a.A. Jaeger/Henckel aaO § 14 Rdn. 12) gegen nach Konkurseröffnung begründete Forderungen des Gemeinschuldners grundsätzlich mit Konkursforderungen aufgerechnet werden kann.
  • BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 265/63
    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Seine vom Wortlaut ausgehende Auslegung der Abtretungserklärung vom 19. Dezember 1989, die Formulierung "zur Tilgung der Darlehen" enthalte - anders als die in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. September 1965 - VIII ZR 265/63, NJW 1965, 2197 [BGH 22.09.1965 - VIII ZR 265/63] zu beurteilende Vertragsbestimmung - nicht eine Begrenzung des Umfangs der Abtretung, sondern lediglich eine Zweckbestimmung mit der Folge, daß die Klägerin die abgetretene Forderung zur Tilgung der Darlehen verwenden müsse, ist möglich und läßt Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85

    Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Die Abtretungsvereinbarung in der Auslegung durch das Berufungsgericht ist auch nicht wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 96, 324, 328) [BGH 05.12.1985 - IX ZR 9/85].
  • LAG Tübingen, 13.10.1969 - 7 Sa 85/68
    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Demgegenüber hat das Landesarbeitsgericht Tübingen (NJW 1970, 349, 350) das Vollstreckungsverbot des § 14 KO zugleich als ein Pfändungsverbot im Sinn von § 400 BGB angesehen.
  • BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 108/75

    Klagebefugnis des Inhabers eines gepfändeten Herausgabeanspruchs

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Der Klägerin steht an den von der Beklagten gepfändeten Ansprüchen des Gemeinschuldners aufgrund der zeitlich früheren Abtretung ein die Veräußerung hinderndes Recht zu, so daß die Klage nach § 771 Abs. 1 ZPO zulässig und begründet ist (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1976 - VIII ZR 108/75, NJW 1977, 384, 385; v. 23. Februar 1981 - II ZR 123/80, WM 1981, 648, 649; Schuschke, Zwangsvollstreckung § 771 Rdn. 12, 17; Zöller/Herget, ZPO 18. Aufl. § 771 Rdn. 14 Stichwort "Abtretung").
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88

    Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Anders als in der von der Revision angezogenen Entscheidung BGHZ 108, 98 geht es im Streitfall nicht um die klauselmäßige Abtretung von Lohnforderungen ohne betragsmäßige Begrenzung zur Sicherung eines Kredits.
  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 39/89

    Neue Anforderungen an die Wirksamkeit der Globalzession

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. April 1990 - VII ZR 38/89, WM 1990, 1326 hindert die Annahme einer Wirksamkeit der Abtretung im vorliegenden Fall schon deshalb nicht, weil jenem Urteil eine formularmäßige Globalzession ohne Deckungssumme zugrunde lag.
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 123/80

    Statthaftigkeit der Drittwiderspruchsklage - Abtretung von Gesellschafteranteilen

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Der Klägerin steht an den von der Beklagten gepfändeten Ansprüchen des Gemeinschuldners aufgrund der zeitlich früheren Abtretung ein die Veräußerung hinderndes Recht zu, so daß die Klage nach § 771 Abs. 1 ZPO zulässig und begründet ist (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1976 - VIII ZR 108/75, NJW 1977, 384, 385; v. 23. Februar 1981 - II ZR 123/80, WM 1981, 648, 649; Schuschke, Zwangsvollstreckung § 771 Rdn. 12, 17; Zöller/Herget, ZPO 18. Aufl. § 771 Rdn. 14 Stichwort "Abtretung").
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Danach sollen die in dieser Norm gemeinten Vorschriften den Berechtigten gegen eine Veräußerung solcher Forderungen schützen, die ihm und seiner Familie den notwendigen Lebensunterhalt sichern sollen, und zugleich im öffentlichen Interesse verhindern, daß der Berechtigte und seine Familie der öffentlichen Fürsorge anheim fallen (vgl. RGZ 106, 205, 206; 133, 249, 256; 146, 398, 401, BGHZ 4, 153, 154 f; BGB-RGRK/Weber aaO § 400 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Roth, 2. Aufl. § 400 Rdn. 2; Palandt/Heinrichs aaO § 400 Rdn. 1; Soergel/Zeiss aaO § 400 Rdn. 1; Staudinger/Kaduk aaO § 400 Rdn. 2, 3).
  • RG, 16.01.1923 - VII 110/22

    Unpfändbarkeit der Einkünfte nach § 850 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93
    Danach sollen die in dieser Norm gemeinten Vorschriften den Berechtigten gegen eine Veräußerung solcher Forderungen schützen, die ihm und seiner Familie den notwendigen Lebensunterhalt sichern sollen, und zugleich im öffentlichen Interesse verhindern, daß der Berechtigte und seine Familie der öffentlichen Fürsorge anheim fallen (vgl. RGZ 106, 205, 206; 133, 249, 256; 146, 398, 401, BGHZ 4, 153, 154 f; BGB-RGRK/Weber aaO § 400 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Roth, 2. Aufl. § 400 Rdn. 2; Palandt/Heinrichs aaO § 400 Rdn. 1; Soergel/Zeiss aaO § 400 Rdn. 1; Staudinger/Kaduk aaO § 400 Rdn. 2, 3).
  • RG, 25.05.1937 - VII 301/36

    Inwieweit wird der persönliche Gläubiger des Vergleichsschuldners, dem ein

  • RG, 03.07.1931 - III 363/30

    1. Kann der Beamte, der einen Gehaltsvorschuß erhalten hat, einwenden, die

  • RG, 25.01.1935 - III 151/34

    Ist es zulässig, daß der Beamte einem Gläubiger die -- sei es unwiderrufliche,

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Diese Norm sei lediglich für solche Forderungen gedacht, deren Unpfändbarkeit aus Gründen des allgemeinen Wohls dem Ziel diene, dem Forderungsberechtigten den nötigen Lebensunterhalt zu sichern; die Schutzziele von § 14 KO, dem Gemeinschuldner einen Neuerwerb zu ermöglichen und die Gleichbehandlung der Konkursgläubiger zu gewährleisten, stimmten damit nicht überein (BGHZ 125, 116, 121 ff).

    Diese Zielrichtungen stimmen - ebenso wie bei § 14 Abs. 1 KO (vgl. BGHZ 125, 116, 123) - nicht mit denjenigen überein, die den in § 394 Satz 1 BGB gemeinten Pfändungsverboten zugrunde liegen.

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Ihm sollen unter allen Umständen die für unpfändbar erklärten Forderungen verbleiben, damit ihm die Lebensgrundlage nicht gänzlich entzogen wird (vgl. zum Abtretungsverbot nach § 400 BGB BGH 10. Februar 1994 - IX ZR 55/93 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 125, 116) .
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Ihm sollen unter allen Umständen die für unpfändbar erklärten Forderungen verbleiben, damit ihm die Lebensgrundlage nicht gänzlich entzogen wird (BGH 10. Februar 1994 - IX ZR 55/93 - BGHZ 125, 116, 122, zu II 2 c cc der Gründe).
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Zwar wird das Vollstreckungsverbot des § 14 Abs. 1 KO von § 400 BGB nicht erfaßt (BGHZ 125, 116, 120 ff).

    Dieser zählt zu den Gründen des allgemeinen Wohles, die eine Unpfändbarkeit im Sinne des § 400 BGB rechtfertigen (BGHZ 125, 116, 121).

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Wegen jenes Zwecks des § 2 Abs. 4 GesO ist hier zugleich nicht die Rechtsprechung einschlägig, daß § 14 KO - der in nur eingeschränktem Maße eine vergleichbare Funktion erfüllt wie § 7 Abs. 3 S. 1 GesO - kein Pfändungsverbot im Sinne von § 394 BGB hinsichtlich des konkursfreien Vermögens des Gemeinschuldners darstellt (BGH, Urteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70, aaO.; BFH BStBl. 1977 II 393, 395 - in beiden genannten Fällen wurde die Aufrechnung letztlich mit anderer Begründung für unwirksam erklärt); erst recht kommt es nicht darauf an, daß der Gemeinschuldner ungeachtet des § 14 KO und § 400 BGB auch eine Forderung aus seinem konkursfreien Vermögen während eines laufenden Konkursverfahrens abtreten kann (BGHZ 125, 116, 117 f.).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 177/09

    Anwendbarkeit des versicherungsrechtlichen Vollstreckungsverbots auf die zwischen

    Aus ihr ergebe sich, dass dem Abtretungsverbot des § 400 BGB nur solche nicht pfändbaren Forderungen unterlägen, deren Unpfändbarkeit auf ähnlichen Erwägungen beruhe wie diejenige nach §§ 850 ff. ZPO und vergleichbaren Vorschriften (Urteil vom 10. Februar 1994 - IX ZR 55/93, BGHZ 125, 116, 121 f.; ebenso Staudinger/Busche, BGB [2005] § 400 Rn. 1).
  • BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 42/01

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen bei

    Ihm sollen unter allen Umständen die für unpfändbar erklärten Forderungen verbleiben, damit ihm die Lebensgrundlage nicht gänzlich entzogen wird (BGH 10. Februar 1994 - IX ZR 55/93 - BGHZ 125, 116, 122).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 9/09

    Zahlungsanspruch eines erwachsenen Kindes gegen den eigenen Bruder aus

    Zweck des Abtretungsausschlusses ist die Sicherung des Lebensunterhalts des Berechtigten; zugleich soll er im öffentlichen Interesse verhindern, dass der Berechtigte der staatlichen Fürsorge anheim fällt (BGHZ 125, 116, 122 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 17.01.2012 - 5 O 28/12

    Insolvenzrecht: Aufrechnungsbefugnis der Insolvenzgläubiger in der sog.

    Diese Norm sei lediglich für solche Forderungen gedacht, deren Unpfändbarkeit aus Gründen des allgemeinen Wohls dem Ziel diene, dem Forderungsberechtigten den nötigen Lebensunterhalt zu sichern; die Schutzziele von § 14 KO, dem Gemeinschuldner einen Neuerwerb zu ermöglichen und die Gleichbehandlung der Konkursgläubiger zu gewährleisten, stimmten damit nicht überein (BGHZ 125, 116, 121 ff).

    Diese Zielrichtungen stimmen - ebenso wie bei § 14 Abs. 1 KO (vgl. BGHZ 125, 116, 123) - nicht mit denjenigen überein, die den in § 394 Satz 1 BGB gemeinten Pfändungsverboten zugrunde liegen.

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