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   BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97   

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https://dejure.org/1998,10046
BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97 (https://dejure.org/1998,10046)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1998 - 4 StR 662/97 (https://dejure.org/1998,10046)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 4 StR 662/97 (https://dejure.org/1998,10046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; Senatsbeschluß vom 30. Januar 1996 - 4 StR 757/95).

    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt auch zur Aufhebung des Strafausspruchs, denn der Senat kann nicht ausschließen, daß die Strafe bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Ablehnung 3, 6, 7).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).

    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt auch zur Aufhebung des Strafausspruchs, denn der Senat kann nicht ausschließen, daß die Strafe bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Ablehnung 3, 6, 7).

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97
    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt auch zur Aufhebung des Strafausspruchs, denn der Senat kann nicht ausschließen, daß die Strafe bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Ablehnung 3, 6, 7).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97
    So ist zu erwägen, ob der langjährige Betäubungsmittelgenuß zu schweren Persönlichkeitsveränderungen bei dem Angeklagten geführt und ob dieser den Raubüberfall wegen des kurz zuvor konsumierten Kokains noch im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12).
  • BGH, 05.05.1995 - 2 StR 150/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Maßregelung - Rausch -

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).
  • BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; Senatsbeschluß vom 30. Januar 1996 - 4 StR 757/95).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97
    Daß beim Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 94, 578), ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
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