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   BGH, 10.02.2000 - IX ZB 31/99   

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https://dejure.org/2000,3791
BGH, 10.02.2000 - IX ZB 31/99 (https://dejure.org/2000,3791)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2000 - IX ZB 31/99 (https://dejure.org/2000,3791)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - IX ZB 31/99 (https://dejure.org/2000,3791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung - Übereinkommen - Beitritt - Spanien - Portugal - Zwangsmittel - Zwangsvollstreckung - Unterlassungsanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 890; ; ZPO § 891 Satz 2; ; ZPO § 887; ; ZPO § 888

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidung; Vorlage an den EuGH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1440 (Ls.)
  • WM 2000, 635
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - IX ZB 31/99
    Der vorlegende Senat versteht deshalb Art. 31 Abs. 1 und 34 Abs. 1 EuGVÜ allgemein dahin, daß das Gericht des Vollstreckungsstaates für die anzuerkennende ausländische Gerichtsentscheidung möglichst dieselben günstigen Vollstreckungsvoraussetzungen schaffen soll wie für eine vergleichbare eigene Entscheidung aus dem Vollstreckungsstaat (BGHZ 122, 16, 18 ff): Das ausländische Urteil soll dem inländischen vollstreckungsmäßig möglichst gleichgestellt werden.
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - IX ZB 31/99
    Entscheidungen sind in diesem Sinne unvereinbar, wenn sie "Rechtsfolgen haben, die sich gegenseitig ausschließen" (EuGH, Urt. v. 4. Februar 1988 - C 145/86 - in der Rechtssache H. gegen K. unter Nr. 22, abgedr. in NJW 1989, 663, 664; vgl. ergänzend Schlosser, EuGVÜ Art. 27 Rdnr. 22).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2019 - 38 O 96/19

    "Malle" - als eingetragene Unionsmarke

    Insbesondere ist der - gemäß §§ 935, 940 ZPO eine spezielle Verfahrensvoraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Eilverfahrens bildende (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2000 - IX ZB 31/99 [unter III 2 b]) - Verfügungsgrund gegeben.
  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

    Der Verfügungsgrund bildet gemäß §§ 935, 940 ZPO eine spezielle Verfahrensvoraussetzung (nur) für den erfolgreichen Abschluss eines auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Eilverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2000 - IX ZB 31/99 [unter III 2 b]).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 256/05

    Anforderungen an die Begründung einer der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Dementsprechend kann das Rechtsbeschwerdegericht schon nicht überprüfen, ob die Voraussetzungen des vom Beschwerdegericht angewandten Versagungsgrundes in Art. 34 Nr. 3 EuGVVO nach den Maßstäben erfüllt sind, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu dem Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen entwickelt hat (vgl. EuGH VersR 1999, 594, 595 f zur Identität der Parteien in Art. 21 EuGVÜ; EuGH NJW 1989, 663, 664; 2002, 2087; BGH, Beschl. v. 10. Februar 2000 - IX ZB 31/99, WM 2000, 635, 636 f zur Unvereinbarkeit von Entscheidungen i.S. des Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ; s. im Übrigen Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht 8. Aufl. Art. 34 Rn. 49 ff, 52).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
    Ein Verfügungsgrund, der gemäß §§ 935, 940 ZPO eine spezielle Verfahrensvoraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Eilverfahrens bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2000 - IX ZB 31/99 [unter III 2 b]), ist gegeben.
  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    Ein Verfügungsgrund, der gemäß §§ 935, 940 ZPO spezielle Verfahrensvoraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Eilverfahrens ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2000 - IX ZB 31/99 [unter III 2 b]), liegt vor.
  • LG Düsseldorf, 09.02.2018 - 38 O 138/17
    Insbesondere fehlt es nicht an dem - gemäß §§ 935, 940 ZPO eine spezielle Verfahrensvoraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Eilverfahrens bildenden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2000 - IX ZB 31/99 [unter III 2 b]) - Verfügungsgrund.
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