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   BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04   

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https://dejure.org/2004,3734
BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04 (https://dejure.org/2004,3734)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2004 - 4 StR 24/04 (https://dejure.org/2004,3734)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04 (https://dejure.org/2004,3734)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 69 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität; Ungeeignetheit; verkehrsspezifischer Zusammenhang)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorliegen einer Regelvermutung für die charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Einsetzung des Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten; Erforderlichkeit der näheren Begründung der ...

  • blutalkohol PDF, S. 335

    Umfang der Begründungspflicht für Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354; ; StPO § 354 Abs. 1 4. Alt.; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 69
    Anforderungen an tatrichterliche Begründungspflicht über Ungeeignetheit zum Führen von Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Entzug der Fahrerlaubnis bei Nicht-Katalogtaten (hier: Erpressung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1331
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04
    Dem steht nicht die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03, abgedruckt in NStZ 2003, 658) entgegen.
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04
    Dieser Anforderung genügt die pauschale Würdigung, mit der das Landgericht die Annahme der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB begründet hat, nicht, und zwar ungeachtet der weiteren (streitigen) Frage, ob zwischen den einzelnen Taten und der Verkehrssicherheit ein (verkehrsspezifischer) Zusammenhang zu fordern ist (vgl. hierzu den Anfragebeschluß des Senats vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 = DAR 2003, 563 sowie BGH, Beschluß vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144).
  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb verlangt die Rechtsprechung in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 = NZV 2003, 46 und 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb verlangt die Rechtsprechung in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 = NZV 2003, 46 und 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04
    Dieser Anforderung genügt die pauschale Würdigung, mit der das Landgericht die Annahme der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB begründet hat, nicht, und zwar ungeachtet der weiteren (streitigen) Frage, ob zwischen den einzelnen Taten und der Verkehrssicherheit ein (verkehrsspezifischer) Zusammenhang zu fordern ist (vgl. hierzu den Anfragebeschluß des Senats vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 = DAR 2003, 563 sowie BGH, Beschluß vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144).
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb verlangt die Rechtsprechung in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 = NZV 2003, 46 und 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199).
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb verlangt die Rechtsprechung in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 = NZV 2003, 46 und 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199).
  • BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05

    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Absicht, eigene sexuelle

    Der Senat war trotz des weitergehenden, auf Entfall der Maßregel gerichteten Antrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlußwege wie geschehen zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04).
  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

    Die Befugnis des Revisionsgerichts, nach (teilweiser) Urteilsaufhebung die Sache zurückzuverweisen oder in der Sache selbst zu entscheiden, richtet sich ausschließlich nach § 354 StPO; sie setzt keinen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 39).
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 399/14

    Bestechung von Amtsträgern eines anderen EU-Mitgliedstaats (zweistufige

    Die Befugnis des Revisionsgerichts, nach Urteilsaufhebung (§ 349 Abs. 4 StPO) die Sache zurückzuverweisen oder in der Sache selbst zu entscheiden, richtet sich ausschließlich nach § 354 StPO; sie setzt - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Fallvarianten des § 354 Abs. 1 4. Var., Abs. 1a Satz 2 StPO - keinen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09 und vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21

    Einziehung im Sicherungsverfahren ohne besonderen Antrag der Staatsanwaltschaft

    Ob das Revisionsgericht anschließend eine Entscheidung nach § 354 Abs. 2 StPO oder (entsprechend) § 354 Abs. 1 StPO trifft, ist hierfür unbeachtlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04; vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 72/22

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Verjährung: in dubio pro reo

    Dass der Generalbundesanwalt beantragt hat, die geringere der beiden Einzelfreiheitsstrafen entfallen zu lassen, hindert den Senat nicht an der Zurückverweisung der Sache zur umfassenden Neubemessung der Einzelstrafe im Fall B. I. der Urteilsgründe (§ 349 Abs. 2, 4 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21 Rn. 15; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 399/14, BGHSt 60, 266 Rn. 41; vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09 Rn. 6 und vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04 Rn. 7).
  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    Die Befugnis des Revisionsgerichts, nach Urteilsaufhebung die Sache zurückzuverweisen oder in der Sache selbst zu entscheiden, richtet sich ausschließlich nach § 354 StPO; sie setzt - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Fallvarianten des § 354 Abs. 1 4. Alt., Abs. 1a Satz 2 StPO - keinen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. BGH, Beschl. vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04 - juris).
  • BGH, 15.11.2022 - 6 StR 384/22

    Schuldspruch wegen Untreue in 352 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit

    Der Antrag des Generalbundesanwalts, diesen Teil der Einziehungsentscheidung in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO entfallen zu lassen, steht dem nicht entgegen, weil das Revisionsgericht bei der Entscheidung, ob es die Sache nach Urteilsaufhebung zurückverweist oder in der Sache selbst entscheidet, nicht an einen entsprechenden Antrag gebunden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13; vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 349 Rn. 38).
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