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   BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04   

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https://dejure.org/2005,11481
BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04 (https://dejure.org/2005,11481)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2005 - 4 StR 596/04 (https://dejure.org/2005,11481)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 4 StR 596/04 (https://dejure.org/2005,11481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Rechtsfolgenausspruches auf Grund eines Erörterungsmangels; Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Bestehen einer bereits jahrelang ausgeprägten psychischen Abhängigkeit vom Kokaintyp und ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 69 a; ; StGB § 250 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Vorliegen eines Hangs trotz fehlender körperlicher Abhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 8).

    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04
    Auch hat der Beschwerdeführer die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht von seinem Rechtsmittel ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 377/00

    Fehlerhafte unterlassene Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04
    Auch wenn angesichts des massiven Vorgehens der Täter gegen die hochbetagten Geschädigten - insoweit entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - kein durchgreifender Rechtsfehler darin zu erblicken ist, daß das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falls nach § 250 Abs. 3 StGB nicht erörtert hat, kann der Senat nicht mit genügender Sicherheit ausschließen, daß die Strafkammer, hätte sie die Unterbringung des Angeklagten angeordnet, dies bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00 - und vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04
    Nach den im Urteil mitgeteilten Daten zu den Tatzeiten in jenen Verfahren käme eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung der durch Urteil vom 16. März 2004 verhängten Geldstrafe (zum Verschlechterungsverbot vgl. BGHSt 35, 208; Rissing-van Saan LK 11. Aufl. § 55 Rdn. 45, 46) allerdings nur in Betracht, wenn das Urteil vom 30. September 2003 wegen Erledigung der dort verhängten Strafe keine Zäsurwirkung entfaltet (vgl. dazu Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 55 Rdn. 9 f.).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 8).
  • BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04
    Auch wenn angesichts des massiven Vorgehens der Täter gegen die hochbetagten Geschädigten - insoweit entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - kein durchgreifender Rechtsfehler darin zu erblicken ist, daß das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falls nach § 250 Abs. 3 StGB nicht erörtert hat, kann der Senat nicht mit genügender Sicherheit ausschließen, daß die Strafkammer, hätte sie die Unterbringung des Angeklagten angeordnet, dies bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00 - und vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04
    Denn für die Feststellung eines Hanges genügt bereits die eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel zu sich zu nehmen; diese Neigung muß noch nicht den Grad einer physischen Abhängkeit erreicht haben (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5).
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