Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4517
BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07 (2) (https://dejure.org/2009,4517)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2009 - 4 StR 391/07 (2) (https://dejure.org/2009,4517)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 4 StR 391/07 (2) (https://dejure.org/2009,4517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 63 StGB
    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; neue Tatsache; keine Rückverweisung in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB; Rechtsstaatsprinzip; Freiheit der Person; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) eines Vollrauschtäters; Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer Sicherungsverwahrung eines psychisch gestörten Täters bei Erledigung der Unterbringung in ...

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 66b; ; StGB § 67d Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 66b; StGB § 67d Abs. 6
    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) eines Vollrauschtäters; Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer Sicherungsverwahrung eines psychisch gestörten Täters bei Erledigung der Unterbringung in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 171
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
    Hier käme eine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nur unter den Voraussetzungen des § 66 b Abs. 1 StGB in Betracht (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 10. Februar 2009 - 4 StR 314/07).
  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
    Der Große Senat für Strafsachen hat in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08 - die Rechtsauffassung des 1. Strafsenats bestätigt.
  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Hang; Gewaltphantasien im

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
    Für eine "Rückverweisung" des Verurteilten in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB in einem solchen Falle gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. BGH StV 2006, 413; NStZ-RR 2007, 301, 303; BGH, Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05 Rdn. 30, 31; Fischer aaO § 66 b Rdn. 46, § 67 a Rdn. 6).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
    Wegen der schwer wiegenden Folgen, die mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach einer - als formelle Voraussetzung für § 66 b Abs. 3 StGB erforderlichen - Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Verurteilten verbunden sind, muss - was bisher nur unzureichend geschehen ist (UA 30) - über das Beschlussverfahren der Strafvollstreckungskammer nach § 67 d Abs. 6 StGB hinaus auch im Verfahren nach § 66 b Abs. 3 StGB geprüft werden, ob die mögliche qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten (weiterhin) auf der (dauerhaften) psychischen Störung des Verurteilten im Sinne des § 20 StGB beruht, die in der Anlassverurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geführt hat (vgl. hierzu BGHSt 50, 373, 385 (Sachnähe des nach § 74 f GVG zuständigen Gerichts)).
  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
    Für eine "Rückverweisung" des Verurteilten in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB in einem solchen Falle gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. BGH StV 2006, 413; NStZ-RR 2007, 301, 303; BGH, Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05 Rdn. 30, 31; Fischer aaO § 66 b Rdn. 46, § 67 a Rdn. 6).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
    Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
    Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
    Für eine "Rückverweisung" des Verurteilten in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB in einem solchen Falle gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. BGH StV 2006, 413; NStZ-RR 2007, 301, 303; BGH, Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05 Rdn. 30, 31; Fischer aaO § 66 b Rdn. 46, § 67 a Rdn. 6).
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auf die Revision des Beschwerdeführers hob der Bundesgerichtshof am 10. Februar 2009 das Urteil des Landgerichts vom 4. April 2007 auf und verwies die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts zurück (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 4 StR 391/07 -, juris).
  • BGH, 23.05.2013 - V ZB 201/12

    Verfassungsmäßigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes und der

    Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 10. Februar 2009 (4 StR 391/07, NStZ-RR 2009, 171) und vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09, NStZ 2010, 567) auf.
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und wies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken zurück (BGH, Urt. v. 10.2.2009 - 4 StR 391/07 -).
  • BVerfG, 10.03.2014 - 2 BvR 918/13

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Auf die Revision des Beschwerdeführers hob der Bundesgerichtshof am 10. Februar 2009 das Urteil des Landgerichts vom 4. April 2007 auf und verwies die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts zurück (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 4 StR 391/07 -, juris).
  • LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11

    Therapieunterbringungsgesetz: Anwendbarkeit bei Nichtvollzug nachträglich

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 10.02.2009 (Az.: 4 StR 391/07) dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht