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   BGH, 10.02.2010 - IV ZR 36/09   

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https://dejure.org/2010,5847
BGH, 10.02.2010 - IV ZR 36/09 (https://dejure.org/2010,5847)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2010 - IV ZR 36/09 (https://dejure.org/2010,5847)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - IV ZR 36/09 (https://dejure.org/2010,5847)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 ZPO, § 29c ZPO, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 1 ZPO
    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision: Zulassungsgründe für eine Klärung des Gerichtsstands bei Haustürgeschäften und des Gerichtsstands des Erfüllungsorts

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • rewis.io

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision: Zulassungsgründe für eine Klärung des Gerichtsstands bei Haustürgeschäften und des Gerichtsstands des Erfüllungsorts

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision: Zulassungsgründe für eine Klärung des Gerichtsstands bei Haustürgeschäften und des Gerichtsstands des Erfüllungsorts

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 29; ZPO § 29 c; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Gerichtsstand für Haustürgeschäfte gilt nicht für den Zessionar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29; ZPO § 29c
    Gerichtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 645
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Auszug aus BGH, 10.02.2010 - IV ZR 36/09
    Der Unternehmer soll durch § 29c ZPO benachteiligt werden, weil er am Wohnsitz des Verbrauchers die Initiative zum Vertragsschluss ergriffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ARZ 362/02 - NJW 2003, 1190 unter III 1); dieser Gedanke greift im Verhältnis zum Zessionar gerade nicht.
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