Rechtsprechung
BGH, 10.02.2010 - IV ZR 36/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 ZPO, § 29c ZPO, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 1 ZPO
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision: Zulassungsgründe für eine Klärung des Gerichtsstands bei Haustürgeschäften und des Gerichtsstands des Erfüllungsorts - Wolters Kluwer
Gerichtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- rewis.io
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision: Zulassungsgründe für eine Klärung des Gerichtsstands bei Haustürgeschäften und des Gerichtsstands des Erfüllungsorts
- ra.de
- rewis.io
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision: Zulassungsgründe für eine Klärung des Gerichtsstands bei Haustürgeschäften und des Gerichtsstands des Erfüllungsorts
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 29; ZPO § 29 c; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Gerichtsstand für Haustürgeschäfte gilt nicht für den Zessionar - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 29; ZPO § 29c
Gerichtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 01.03.2007 - 22 O 3636/05
- OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07
- BGH, 18.11.2009 - IV ZR 36/09
- BGH, 10.02.2010 - IV ZR 36/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 645
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02
Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher …
Auszug aus BGH, 10.02.2010 - IV ZR 36/09
Der Unternehmer soll durch § 29c ZPO benachteiligt werden, weil er am Wohnsitz des Verbrauchers die Initiative zum Vertragsschluss ergriffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ARZ 362/02 - NJW 2003, 1190 unter III 1); dieser Gedanke greift im Verhältnis zum Zessionar gerade nicht.