Rechtsprechung
BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 4 BtMG; § 15 StGB; Vor § 52 StGB
Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und vorsätzliches Handeltreiben (keine tateinheitliche fahrlässige Einfuhr oder tateinheitliches fahrlässiges Handeltreiben hinsichtlich einer Teilmenge) - lexetius.com
BtMG § 29 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 4 BtMG
Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und fahrlässige Einfuhr einer Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung - IWW
- Wolters Kluwer
Tateinheitliche Begehung einer vorsätzlichen Einfuhr oder vorsätzlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und fahrlässiger Einfuhr von oder fahrlässigen Handeltreibens mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge an Betäubungsmitteln; Begehung einer vorsätzlichen ...
- rewis.io
Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und fahrlässige Einfuhr einer Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung
- ra.de
- rewis.io
Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und fahrlässige Einfuhr einer Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tateinheitliche Begehung einer vorsätzlichen Einfuhr oder vorsätzlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und fahrlässiger Einfuhr von oder fahrlässigen Handeltreibens mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge an Betäubungsmitteln; Begehung einer vorsätzlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vom Vorsatz nicht umfasste BTM-Teilmenge
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur fahrlässigen Einfuhr von Betäubungsmitteln
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 12.08.2010 - 25 KLs 27/10
- BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2067
- NStZ 2011, 460
- StV 2011, 543
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.11.2013 - 4 StR 352/13
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Tötung (Beweiswürdigung: …
Sofern in der neuen Hauptverhandlung der zur Kollision führende Geschehensverlauf nicht eindeutig zu klären ist, wird eine Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 56 f.; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NStZ 2011, 460) zu prüfen sein. - BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20
Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer …
Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht erneut zu der Überzeugung (§ 261 StPO) gelangen, dass der Angeklagte subjektiv annahm, zwei Kilogramm Marihuana in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen, könnte im Rahmen der Strafzumessung gegebenenfalls tatschulderhöhend berücksichtigt werden, dass der Angeklagte die für das Rechtsgut der Volksgesundheit riskante Einfuhrfahrt angetreten hat, ohne die Menge der transportierten Drogen zu prüfen (zur Mehrmenge vgl. BGH, Urteile vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, NStZ 2020, 553, 554; vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NStZ 2011, 460, 461;… vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, juris Rn. 13; vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95, StV 1996, 90). - LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18
Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …
Eine tateinheitliche Strafbarkeit nach § 29 Abs. 4 BtMG kommt zwar vorliegend nicht in Betracht, da dieselbe Handlung nicht gleichzeitig als vorsätzlich und fahrlässig angesehen werden kann; die fahrlässige Begehungsform ist subsidiär (BGH NJW 2011, 2067 f.).Allerdings kann die fahrlässige Einfuhr strafschärfend berücksichtigt werden (…vgl. BGH, Urt. v. 21.04.2004 - 1 StR 522/03, juris; NJW 2011, 2067, 2068).
- BGH, 18.03.2015 - 3 StR 634/14
Zusammentreffen von vorsätzlicher und fahrlässiger Begehungsweise bzgl. eines …
Diese Grundsätze gelten auch, wenn Betäubungsmittel eingeführt werden oder damit Handel getrieben wird und der Vorsatz des Täters sich nur auf einen Teil der Gesamtmenge erstreckt; Idealkonkurrenz zwischen einem Vorsatz- und einem Fahrlässigkeitsdelikt entsteht in diesen Fällen nicht schon dadurch, dass der Täter die Folgen seines Verhaltens nur teilweise gewollt und teilweise lediglich fahrlässig herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NJW 2011, 2067, 2068).