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   BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09   

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https://dejure.org/2011,8649
BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09 (https://dejure.org/2011,8649)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - III ZR 310/09 (https://dejure.org/2011,8649)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - III ZR 310/09 (https://dejure.org/2011,8649)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 Abs 7 SGB 5, § 33 Abs 2 Ärzte-ZV, § 839 BGB
    Amtshaftung der Kassenärztlichen Vereinigung: Ablehnung der Zulassung als Belegarzt durch den Zulassungsausschuss

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zu einer vertragsärztlichen Tätigkeit i.R. einer beabsichtigten Tätigkeit als Belegarzt im Krankenhaus durch eine Kassenärztliche Vereinigung; Verschulden eines Amtsträgers bei fehlendem Verschulden hinsichtlich ...

  • rewis.io

    Amtshaftung der Kassenärztlichen Vereinigung: Ablehnung der Zulassung als Belegarzt durch den Zulassungsausschuss

  • ra.de
  • rewis.io

    Amtshaftung der Kassenärztlichen Vereinigung: Ablehnung der Zulassung als Belegarzt durch den Zulassungsausschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 103 Abs. 7
    Schadensersatz wegen Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zu einer vertragsärztlichen Tätigkeit i.R. einer beabsichtigten Tätigkeit als Belegarzt im Krankenhaus durch eine Kassenärztliche Vereinigung; Verschulden eines Amtsträgers bei fehlendem Verschulden hinsichtlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit als Belegarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10

    Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    Ob die Entscheidung des Zulassungsausschusses, der eine solche Bedarfsprüfung vorgenommen und die rechtzeitige Erreichbarkeit des Krankenhauses durch die Partner der Klägerin verneint hat, auch hinsichtlich des Arztes Dr. P.        als rechtswidrig anzusehen ist und ob die Beklagte, wie das Berufungsgericht annimmt, für ein Fehlverhalten des Zulassungsausschusses einzustehen hat, ohne dass festgestellt ist, dass mindestens auch ein von ihr bestelltes Mitglied für eine Ablehnung der Anträge gestimmt hat (vgl. zu dieser Frage Senatsurteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 37/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; zur Haftung in Fällen einer einstimmigen Entscheidung Senatsbeschluss vom 12. April 2006 - III ZR 35/05, NJW-RR 2006, 966 Rn. 4 bis 7), bedarf in dieser Sache keiner Beantwortung.

    Insoweit nimmt der Senat auf sein Urteil vom 10. Februar 2011 (III ZR 37/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) Bezug.

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    Angesichts einer Abteilung von 20 Belegbetten für drei Ärzte bestünden unter Berücksichtigung des vom Bundessozialgericht im Urteil vom 14. März 2001 (BSGE 88, 6) aufgezeigten Prüfungsumfangs im Rahmen der Zulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V auch keine Anhaltspunkte dafür, dass allein das Unterlaufen von Zulassungsbeschränkungen der eigentliche Beweggrund für den Abschluss des Belegarztvertrags gewesen sei.

    Das musste sich dem Zulassungsausschuss auch ohne Kenntnis des Urteils des Bundessozialgerichts vom 14. März 2001 (BSGE 88, 6), das möglicherweise erst nach der Beschlussfassung des Ausschusses in Fachzeitschriften veröffentlicht worden ist und sich eingehend mit der Sonderzulassung von Belegärzten in überversorgten Planungsbereichen (§ 103 Abs. 7 SGB V) befasst hat, aufdrängen.

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    Aus der Begründung der Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts, es stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die Verjährungsfrist auch bei Anfechtung der Widerspruchsentscheidung durch den Schädiger erst mit Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens anlaufe, ergibt sich keine Beschränkung der Zulassung auf diese Rechtsfrage (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97

    Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muss jeder Amtsträger die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - III ZR 52/97, NJW 1998, 1307, 1308).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - L 6 KA 18/99

    Anerkennung als Belegarzt an einer Klinik hinsichtlich Erreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    Soweit es um die hier zu beurteilende Situation von Belegärzten geht, hat es die angeführten Normen der Bundesmantelverträge zitiert und auf die Entscheidungen der Landessozialgerichte Schleswig-Holstein vom 23. November 1999 (MedR 2000, 383) und Baden-Württemberg vom 14. Juli 1999 (MedR 2000, 385) hingewiesen und befunden, die von diesen Gerichten vorgenommenen Grenzziehungen, zu denen hier nicht im Einzelnen Stellung genommen werden müsse, seien - soweit ersichtlich - in der Praxis weitgehend akzeptiert worden und ihrer Tendenz nach nicht zu beanstanden (aaO S. 408).
  • BGH, 12.04.2006 - III ZR 35/05

    Verantwortlichkeit der Kassenärztlichen Vereinigung für Pflichtverletzungen der

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    Ob die Entscheidung des Zulassungsausschusses, der eine solche Bedarfsprüfung vorgenommen und die rechtzeitige Erreichbarkeit des Krankenhauses durch die Partner der Klägerin verneint hat, auch hinsichtlich des Arztes Dr. P.        als rechtswidrig anzusehen ist und ob die Beklagte, wie das Berufungsgericht annimmt, für ein Fehlverhalten des Zulassungsausschusses einzustehen hat, ohne dass festgestellt ist, dass mindestens auch ein von ihr bestelltes Mitglied für eine Ablehnung der Anträge gestimmt hat (vgl. zu dieser Frage Senatsurteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 37/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; zur Haftung in Fällen einer einstimmigen Entscheidung Senatsbeschluss vom 12. April 2006 - III ZR 35/05, NJW-RR 2006, 966 Rn. 4 bis 7), bedarf in dieser Sache keiner Beantwortung.
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Rechtspositionen nach dem BBergG; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    cc) Wenn sich aber von mehreren die Entscheidung selbständig tragenden Begründungen auch nur eine als unverschuldet erweist, fehlt es nach der Rechtsprechung des Senats an einem haftungsbegründenden Verschulden des Amtsträgers (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 - III ZR 263/04, BGHZ 161, 305, 311), so dass die Klage insgesamt abzuweisen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98

    Nähe zwischen Wohnung, Praxis und Krankenhaus nach § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    Soweit es um die hier zu beurteilende Situation von Belegärzten geht, hat es die angeführten Normen der Bundesmantelverträge zitiert und auf die Entscheidungen der Landessozialgerichte Schleswig-Holstein vom 23. November 1999 (MedR 2000, 383) und Baden-Württemberg vom 14. Juli 1999 (MedR 2000, 385) hingewiesen und befunden, die von diesen Gerichten vorgenommenen Grenzziehungen, zu denen hier nicht im Einzelnen Stellung genommen werden müsse, seien - soweit ersichtlich - in der Praxis weitgehend akzeptiert worden und ihrer Tendenz nach nicht zu beanstanden (aaO S. 408).
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99

    Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 2000 - III ZR 151/99, BGHZ 146, 153, 165; vom 14. März 2002 - III ZR 302/00, BGHZ 150, 172, 181).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 2000 - III ZR 151/99, BGHZ 146, 153, 165; vom 14. März 2002 - III ZR 302/00, BGHZ 150, 172, 181).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (vgl BGH Urteil vom 10.2.2011 - III ZR 310/09 - GesR 2012, 363; BGH Urteil vom 14.12.2000 - III ZR 151/99 - BGHZ 146, 153, 165; BGH Urteil vom 14.3.2002 - III ZR 302/00 - BGHZ 150, 172, 181) .
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen

    Der Senat hat diese Grenzziehung als in der Praxis weitgehend akzeptiert angesehen und diese ihrer Tendenz nach nicht beanstandet (Urteil vom 5.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 21; vgl auch BGH Urteil vom 10.2.2011 - III ZR 310/09 - NZS 2012, 35) und hält daran fest.
  • OLG Köln, 11.12.2014 - 7 U 23/14

    Amtspflichtverletzungen des Bundeszentralamts für Steuern im Zusammenhang mit der

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann aus der Missbilligung dieser Auffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 310/09 -, juris; BGH, Beschluss vom 28. September 1995 - III ZR 202/94 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

    Dem Beklagten ist einzuräumen, dass nicht jeder objektive Rechtsirrtum ohne weiteres einen Schuldvorwurf begründet; wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann; dann kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH, Urt. v. 10.02.2011 - III ZR 310/09 -, NZS 2012, 35).
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