Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7666
BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11 (https://dejure.org/2012,7666)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 (https://dejure.org/2012,7666)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11 (https://dejure.org/2012,7666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 26 Abs 1 S 3 WoEigG, § 26 Abs 1 S 4 WoEigG, § 49a Abs 1 S 1 GKG, § 49a Abs 1 S 2 GKG
    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Streitwert einer auf Abberufung des Verwalters gerichteten Verpflichtungsklage

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21 Abs. 4, 26 Abs. 1 S. 3 u. 4; GKG § 49a Abs. 1 S. 1 u. 2
    Kein Verlangen der Verwalterabberufung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 26 Abs. 1 S. 3, 4 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters trotz Vorliegen eines wichtigen Grundes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einzelner Eigentümer kann keine Abberrufung des Verwalters bei nicht ordnungsgemäß geführter Beschlusssammlung verlangen, § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beurteilungsspielraum bei Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Abberufungswunsch einzelner Wohnungseigentümer; Streitwert

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Streitwert einer auf Abberufung des Verwalters gerichteten Verpflichtungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1 S. 3, 4
    Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 26 Abs. 1 S. 3, 4 WEG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss die Gemeinschaft den Verwalter abberufen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ablehnung der Abberufung des Verwalters trotz erheblicher Verfehlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abberufung des WEG-Verwalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert für die Abberufung eines WEG-Verwalters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kann Eigentümer die Verwalterabberufung bei wichtigem Grund verlangen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ablehnung der Abberufung des Verwalters trotz erheblicher Verfehlungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einzelner Wohnungseigentümer kann Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund nicht so einfach durchsetzen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Streitwert einer Abberufungsklage

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wann kann ein Wohnungseigentümmer einen Verwalter vorzeitig abberufen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer müssen Verwalter trotz wichtigen Grundes nicht abberufen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer müssen Verwalter trotz wichtigen Grundes nicht abberufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigentumswohnung - Wie Verwalter abberufen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verwalter: Anspruch auf Abberufung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Schlampiger Verwalter - Trotzdem scheiterte seine Ablösung aus dem Amt (BILD)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Verwalterabberufung aus wichtigem Grund! (IMR 2012, 197)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterabberufung: Streitwert ist halbes Gesamt-, aber begrenzt durch 5-faches Eigeninteresse! (IMR 2012, 214)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1884
  • MDR 2012, 574
  • NZM 2012, 347
  • ZMR 2012, 565
  • WM 2013, 475
  • ZfBR 2012, 544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Eine Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit dem Antrag des Klägers konnte es auf dieser Grundlage ausnahmsweise als entbehrlich ansehen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 15).

    Diese ist nur in Ausnahmefällen entbehrlich (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 15).

  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Dagegen gestehen andere den Wohnungseigentümern einen solchen Beurteilungsspielraum nur in engen Grenzen (OLG Hamm, NZM 2004, 504, 506) oder gar nicht zu (OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487, 488; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 31a; offen gelassen von AG München, ZMR 2009, 644, 645).
  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09

    Streitwertbemessung: Antrag auf Abberufung eines Wohnungseigentumsverwalters

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Teilweise wird es auf 10 % des gesamten restlichen Honorars geschätzt mit der Folge, dass der fünffache Betrag stets dem hälftigen Gesamtinteresse entspricht (OLG Celle, NJW 2010, 1154; LG München, NZM 2009, 625 f.; Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 6274 f.; im Ergebnis ebenso Müller, ZMR 2010, 139, 140 f.).
  • OLG Schleswig, 21.11.2011 - 3 W 75/11

    Streitwert einer Klage gegen die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Dieser wird teils einfach (OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f.; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 19), teils zweifach (LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f.) oder sogar dreifach unter Hinweis auf den andernfalls zu niedrigen Streitwert (OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 W 75/11, juris Rn. 23) herangezogen.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2002 - 3 Wx 8/02

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund trotz Billigung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Dagegen gestehen andere den Wohnungseigentümern einen solchen Beurteilungsspielraum nur in engen Grenzen (OLG Hamm, NZM 2004, 504, 506) oder gar nicht zu (OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487, 488; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 31a; offen gelassen von AG München, ZMR 2009, 644, 645).
  • OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • LG München I, 03.06.2009 - 1 T 499/09

    Streitwert des Wohnungseigentumsverfahrens: Bemessung bei Antrag auf Abberufung

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Teilweise wird es auf 10 % des gesamten restlichen Honorars geschätzt mit der Folge, dass der fünffache Betrag stets dem hälftigen Gesamtinteresse entspricht (OLG Celle, NJW 2010, 1154; LG München, NZM 2009, 625 f.; Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 6274 f.; im Ergebnis ebenso Müller, ZMR 2010, 139, 140 f.).
  • OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06

    Heilung von Verstößen gegen Anspruch auf rechtliches Gehör durch

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift;

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10

    Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

  • BGH, 28.10.2011 - V ZR 253/10

    Wohnungseigentum: Abbedingung des Kopfprinzips zugunsten des Objekt- und

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

  • OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Abberufung

  • AG München, 28.07.2008 - 485 C 602/07

    Wohnungseigentum: Nicht ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung als

  • OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    aa) Gemäß § 21 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine Verwaltung verlangen, die den Vereinbarungen und Beschlüssen und, soweit solche nicht bestehen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen - mit anderen Worten ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, ZWE 2012, 221 Rn. 9) - entspricht.
  • AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14

    Rolläden als Gemeinschaftseigentum; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtung des

    Verwalterentlastung (vgl. BGH MDR 2012, 574): Auszugehen ist vom Verwalterhonorar für die Restlaufzeit.
  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21

    Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in

    Das war dann anzunehmen, wenn die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erschien, was der Tatrichter in umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen hatte (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 10).

    Ein Anspruch auf Abberufung des Verwalters besteht weiterhin, wenn deren Ablehnung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 10).

    "Nicht vertretbar" bedeutet allerdings nicht, dass unerfüllbare Anforderungen an den Abberufungsanspruch gestellt werden dürfen (vgl. dazu BeckOGK/Greiner, WEG [1.12.2021], § 26 Rn. 287); es reicht aus, wenn in der Gesamtschau allein die Abberufung dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 6).

    dd) Ob ein Abberufungsanspruch gegeben ist, hat der Tatrichter auch nach neuem Recht in umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und aller gegen den Verwalter erhobenen Vorwürfe zu prüfen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 10).

    Bei der vorzunehmenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalles können schwerwiegende Verstöße die Unvertretbarkeit der Abberufung eher nahelegen, während bei leichteren Verfehlungen möglicherweise eher berücksichtigt werden kann, inwieweit in der Zukunft eine Besserung zu erwarten ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht